Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • @Garuda schon die Suchfunktion in Betracht genommen ???


    Sind bestimmt Beiträge vorhanden wo es erfolgreich durch ist.
    Und an die Einzeiler die nur schreiben "Hatte Erfolt. Punkt. Aus"


    Es wäre human wenn ihr mal komplette Abläufe schildert. Das hilft eventuell dem einen oder anderen hier.

  • Es scheint aber nicht human zu sein, wenn man auch ueber die Kosten des Verfahrens diskutiert.


    Da fuehlen sich wohl einige im Lesefluss gestoert.


    Nur soviel, damit ich nicht den Lesefluss einiger mit unnoeitgen Details wieder stoere:
    Ich habe meine Widerruf ziemlich erfolgreich abgeschlossen.

  • @Garuda schon die Suchfunktion in Betracht genommen ???


    Suchfunktion gibt nichts her
    Leider nein, keinen erfolgreichen Beitrag gefunden.


    Es wäre human wenn ihr mal komplette Abläufe schildert. Das hilft eventuell dem einen oder anderen hier.


    Danke, das seher ich auch so, deshalb habe ich den Stand meiner Verhandlungen siehe oben hier geschildert.

  • Sorry, ich habe noch ein wenig mit der "Zitat" Funktion zu kämpfen, deshalb
    meine Bitte um Nachsicht, wenn ich versuche, es noch einmal zu verdeutlichen:
    In meinem Fall geht es um die Kündigung einer Hypothek im hohen fünfstelligen Bereich
    wegen einem unrichtigen Widerrufstext.
    Es geht nicht um Bearbeitungsgebühren, es wurden für diese Hypothek gar keine erhoben
    sondern es geht um erfolgreich duchgefochtene Ansprüche der Kreditnehmer wegen
    der unrichtigen Widerrufstexte.
    Trotzdem freue ich mich mit allen Beteiligten hier und auch in dem anderen großen
    "Bearbeitungsthread" wenn sie sich mit ihren Forderungen zu Recht gegen die übermächtigen Banken
    durchsetzen konnten.
    Nur hilft mir dies leider nicht weiter denn ich suche hier nach Erfahrungen und Berichten von Usern,
    die erfolgreich solche Forderungen wie die meine durchgefochten haben.


    Danke an Alle für Ihr Verständnis.


  • es geht bei mir nicht um irgendwelche Gebühren,
    sondern um die gesamte Hypothek incl. Zinsen.



    Es geht nicht um Bearbeitungsgebühren, es wurden für diese Hypothek gar keine erhoben
    sondern es geht um erfolgreich duchgefochtene Ansprüche der Kreditnehmer wegen
    der unrichtigen Widerrufstexte.


    Mir ist nicht klar, wie Du jetzt auf "irgendwelche Gebühren" kommst???
    Habe ich nirgendwo erwähnt.


    Hier geht es um fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
    Und mir ging es u.a. auch darum, welchen Kosten auf jemanden zukommen, die keine RSV besitzen.


    Noch eimmal mit Deinen Worten, damit Du es vielleicht besser verstehst:
    Ich habe meine Ansprüche wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung erfolgreich durchgefochten und abgeschlossen.

  • Hallo,


    das freut mich sehr für Dich !
    Wo, vor welchem Gericht hast Du Recht bekommen in dem Fall ?
    Gibt es ein Gerichtsurteil, wenn ja, was steht drin ?
    Wie lautete die unrichtige Formulierung welcher Bank,
    gegen die Du so erfolgreich geklagt hast ?
    Wie lange hat es gedauert vom ersten Antrag bis zur vollständigen Rücküberweisung auf Dein Konto ?
    Das wären alles Punkte, die mir und sicher vielen anderen User hier
    helfen würden, ihre Ansprüche durchzusetzen.
    Danke schon mal.


    Servus Peter



  • Mir geht es leider ähnlich: Im Erstgespräch mit einer Anwältin wurde mir der Eindruck vermittelt, ich hätte Klasse Chancen und von anderen Urteilen zu den gefundenen Mängeln der Widerrufserklärung war keine Rede.


    Nachdem ich die Anwältin beauftragt habe und diese den Widerruf an die DB geschickt hat, hat die Deutsche Bank widersprochen. Nun hört sich eine andere Anwältin der gleichen Kanzlei (die den Fall übernommen hat) plötzlich viel pessimistischer an. Sie meint, dass es jüngst gerade im Frankfurter Raum viele Urteile gab, in der ein nachträglicher Widerruf als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurde und daher abzuweisen ist.


    Jetzt stehe ich da mit den 2700 € Kosten, die schon außergerichtlich angefallen sind, und scheue wahrscheinlich vor einer Klage zurück. Da entsteht schon etwas der Eindruck, dass die Anwälte bewusst so vorgehen, um möglichst viel Honorar abzugreifen.


    Eine Frage habe ich an die Experten: Ist es folgendes Vorgehen möglich?

    • Hinweis meines Anwalts, dass ich die Abweisung des Widerrufs nicht akzeptiere
    • Ablösung des Kredit mittels Vorfälligkeitsentschädigung
    • Danach Klageerhebung bezüglich der Ungültigkeit der Vorfälligkeitserklärung aufgrund erfolgten Widerrufs?

    Danke!

  • Tja, am Ende des Tages ist das wie beim Würfeln. Es gibt bankenfreundliche Gerichtsstandorte, verbraucherfreundliche-, aber auch Gerichte die ein Urteil nach Tagesform sprechen. Darüber hinaus ist ohne Rechtsschutz, guten Anwalt und Ausdauer durch die Instanzen gehen zu können, ein möglicher Erfolg auf Messers Schneide.


    Ich persönlich werde den Weg auf jeden Fall bis zum Ende gehen...

  • Nachdem ich mich jetzt ausgiebig mit der Materie auseinandergesetzt habe (leider erst nachdem ich einen Anwalt erfolglos mit einer außergerichtlichen Einigung beauftragt habe), folgendes Fazit:

    • Es gibt keine sicheren Fälle, man muss damit rechnen, zu verlieren
    • Wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt, dann sollte man es auf jeden Fall versuchen, wenn die Anwälte einem dazu raten
    • Wenn nicht, würde ich nun einen Anwalt suchen, der nicht zu viel Geld für eine außergerichtliche Einigung fordert oder der auf Basis einer Erfolgsbeteiligung arbeitet. So kann man nur gewinnen
    • Da Streitwert und zu erwartende Zinsersparnis in einem ungünstigen Verhältnis stehen, ist es eher fraglich, ohne Rechtsschutzversicherung vor Gericht zu gehen. Auch habe ich keinen Prozessfinanzierer gefunden, der Kreditwiderrufe finanziert. Falls jemand einen weiß, bitte melden!
  • Ja Leute, was soll ich sagen. Ich habe heute gewonnen...
    ich hatte es wohl leichter, da bei mir die Widerrufsbelehrung tatsächlich komplett gefehlt hat, aber bis sich die DB zu diesem Eingeständnis (mit der logischen Konsequenz der schriftlichen Anerkenntnis des Widerrufes) genötigt gesehen hat, bedurfte es der Zeit von ca. 4 Monaten und der Zuarbeit eines Rechtsanwaltes.
    Das komplizierte daran war, das die Bank weder zugestimmt hat noch abgelehnt hat und somit der Rechtschutzfall für meine RSV ... EBEN NICHT ... ausgelöst wurde. Die Androhung der Auskunftsklage auf Herausgabe der Unterlagen (Vertragskopie) hat meine RSV (Allianz) aber als schuldrechtliche Angelegenheit anerkannt, so daß ich nun eine Ersparnis von einigen T€ und einen minimalen Selbstbehalt von der RSV habe ...---...---...---
    für Euch good luck,
    werde noch immermal lesen hier

  • Ja Leute, was soll ich sagen. Ich habe heute gewonnen...
    ich hatte es wohl leichter, da bei mir die Widerrufsbelehrung tatsächlich komplett gefehlt hat, aber bis sich die DB zu diesem Eingeständnis (mit der logischen Konsequenz der schriftlichen Anerkenntnis des Widerrufes) genötigt gesehen hat, bedurfte es der Zeit von ca. 4 Monaten und der Zuarbeit eines Rechtsanwaltes.
    Das komplizierte daran war, das die Bank weder zugestimmt hat noch abgelehnt hat und somit der Rechtschutzfall für meine RSV ... EBEN NICHT ... ausgelöst wurde. Die Androhung der Auskunftsklage auf Herausgabe der Unterlagen (Vertragskopie) hat meine RSV (Allianz) aber als schuldrechtliche Angelegenheit anerkannt, so daß ich nun eine Ersparnis von einigen T€ und einen minimalen Selbstbehalt von der RSV habe ...---...---...---
    für Euch good luck,
    werde noch immermal lesen hier


    Hallo centotto,


    auch von mir herzlichen Glückwunsch !!! :thumbup:
    Gewonnen heißt ?
    Gibt es ein Gerichtsurteil , wenn ja welche Aktennummer
    und wo wurde verhandelt oder wurde ein Vergleich mit der DB geschlossen?
    Wenn ja, welcher ?
    Läuft der gesamte Darlehnsbetrag samt Zinsen an Dich zurück oder wie wurde verfahren ?
    Wäre für einige User hier sowie auch für mich sehr hilfreich,
    wenn Du uns hier noch einige Details aus Deinem "Gewinnurteil" mitteilen könntest. :)
    Ansonsten schließe ich mich auch noch gerne den Fragen von Pusteblume an.
    Danke schon mal vorab.
    Servus Peter

  • wie sieht es denn bei den Anschlussdarlehen aus? Wir haben 2012 für Juni 2015 unser bestehendes Darlehen bei der Bank gekündigt (Ablauf von 10 Jahren) und ein neues Angebot erhalten, was ab Sommer starten soll. Dabei gab es gar keine Widerrufsbelehrung. Laut Bank wäre das nicht nötig, stimmt das? Die 2005er Belehrung war wortwörtlich abgeschrieben vom BGB 2005.

  • Zitat

    Mir geht es leider ähnlich: Im Erstgespräch mit einer Anwältin wurde mir der Eindruck vermittelt, ich hätte Klasse Chancen und von anderen Urteilen zu den gefundenen Mängeln der Widerrufserklärung war keine Rede.


    Nachdem ich die Anwältin beauftragt habe und diese den Widerruf an die DB geschickt hat, hat die Deutsche Bank widersprochen. Nun hört sich eine andere Anwältin der gleichen Kanzlei (die den Fall übernommen hat) plötzlich viel pessimistischer an. Sie meint, dass es jüngst gerade im Frankfurter Raum viele Urteile gab, in der ein nachträglicher Widerruf als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurde und daher abzuweisen ist.



    Vermutlich hättest Du auch gute Chancen, wenn Dein Atem lang genug ist, um durch alle Instanzen zu gehen. Da das aber bei den meisten nicht der Fall ist, folgender Tipp:


    Lasst Euch von den Anwälten nicht nur sagen, ob Eure Widerrufsbelehrung falsch ist, sondern fragt sie auch, mit welcher Reaktion bei eurer Bank zu rechnen. Erfahrene Anwälte können das sagen, zumindest bei den großen Banken. Ansonsten einfach mal googeln unter "Widerrufsjoker Banken kompromissbereit".


    Die Deutsche Bank ist nicht nur bei Dir außergerichtlich nicht vergleichsbereit, da kann die WBR noch so falsch sein. Cobank ähnlich. Da hilft nur eine Klage, am besten mit RSV oder Prozessfinanzierer. Andere Banken sind dagegen sehr wohl vergleichsbereit, z.B. die Diba.


    Ein seriöser und erfahrener Anwalt wird seinen Mandanten nicht ins offene Messer laufen lassen, indem er ihm außergerichtliche Aktivitäten berechnet, von denen er weiß (oder wissen sollte), dass sie nichts bringen.


  • 1.) die DB hat aussergerichtlich konzediert. Sie mußte die "Hosen runterlassen", weil keine Widerrufsbelehrung vorhanden. Eine Auskunftsklage hätte sie 100% verloren.
    2.) ich benötige keine Anschlußfinanzierung, da ich schon fast fertig war mit abzahlen.
    3.) ich erwarte nun innerhalb von 30 Tagen die Rückabwicklung und erwarte die Zinsdifferenz von nunmehr 10 Jahren.
    4.) ein für mich wichtiges Urteil war folgender Link
    OLG
    Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2013 - Az. I-6 U 64/12
    https://openjur.de/u/599402.html
    weil man hier genau nachrechnen kann, wie gerechnet werden muß. Es war ganzer Tag Arbeit, das Urteil nachzuvollziehen und nachzurechen und es auf meine Verhältnisse umzurechen, aber so habe ich verstanden wie gerechnet wird und kann natürlich nun auch die Abrechnung kontrollieren. Im übrigen kann ich nur jedem
    wärmstens empfehlen, vorher selbst nachzurechen, bevor man soetwas anfängt.
    ExcelKenntnisse sind vonnöten, sonst rechnet man wochenlang. vor allen bei längeren Laufzeiten mit zwischenzeitlichen Anpassungen etc.


    wie gesagt, good luck