Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • +++ Hinweis +++


    Community-Mitglied @suitcase hat einen Thread zum Austausch zu den Widerrufsbelehrungen gestartet. Das ist sicherlich interessant und mehr als relevant für alle, die hier betroffen sind. Wer möchte, ist herzlich dazu eingeladen, dort fehlerhafte Belehrungen zu posten, entweder in Text- oder Bildform.


    Widerruf eines Hypothekendarlehen - Austausch über Prüfungsergebnisse - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community

  • Liebe Anwälte, vielleicht können Sie mir einen Tipp geben. Ich habe 1999 einen privaten Darlehensvertrag über 15 Jahre abgeschlossen und diesen nach 10 Jahren 2009 gekündigt. Meine Bank hat die Kündigung schriftlich bestätigt. Wir haben ein neues Haus gekauft und benötigten weitere Mittel. 2010 hat uns die Bank dann die weiteren Mittel mit einem neuen Darlehen gegeben (mit vermutlich fehlerhafter Widerrufsbelehrung). und in höhe des alten Darlehen nur formlos mitgeteilt, dass diese alten Darlehen zu günstigeren Konditionen fortgeführt werden. Wir wollten eigentlich zu einer anderen Bank gehen (deswegen auch Kündigung), sind dann aber doch dort geblieben.


    Handele es sich bei der Fortführung des alten Darlehen aus 1999 um eine unechte Anschlussfinanzierung, also ohne erforderliche Widerrufsbelehrung? Oder hätte man uns eine Widerrufsbelehrung vorlegen müssen, da ja eigentlich das Darlehen gekündigt wurde?


    Danke und Gruß
    Marcus

    • Offizieller Beitrag

    Interessante Fragestellung, die vielleicht von @Britta oder @RAWedekind beantwortet werden kann.


    Wurde denn das Darlehen mit einer neuen Zinsbindung und einem neuen Darlehensbetrag weitergeführt?

  • Hallo Marcus,
    danke @Henning,


    klingt, als bestünden in dem Fall ggf. Chancen.
    Näheres kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt sagen, nachdem er sich die vollständigen Unterlagen angeschaut hat.


    Bei einem Fall, wo es ggf. auf Details ankommt, ist es wichtig, dass man alle Infos hat.


    Es ist meist unproblematisch möglich, von der Bank Kopien der Unterlagen zum Darlehensvertrag aus der Kreditakte zu erhalten, jedenfalls solange man sich nicht schon offen 'im Krieg' befindet.


    Ih Ihrem Fall sollten Sie ggf. betonen, dass es sich um zwei Vorgänge handelt und Sie zu beiden Vorgängen (die ggf. in unterschiedlichen Akten abgelegt sind), die Unterlagen in Kopie haben wollen.


    Auf der Basis sollte dann relativ schnell eine rechtliche Einschätzung der 'Gefechtslage' möglich sein, so dass Sie dann mit Ihrem Anwalt die Strategie für das weitere Vorgehen besprechen können.


    Widerrufs-Joker-Fälle haben (wie alle Bankrechts-Fälle) sehr viel mit Taktik zu tun. Daher ist es wichtig, sich gut vorzubereiten, **bevor** man die erste Karte ausspielt (bzw. den Eröffnungszug macht ... wenn man statt Poker- eher Schach-Metaphern bevorzugt).


    Als 'David' gegen 'Goliath' sollte man sich möglichst keine taktischen Fehler leisten :)


    Fazit: Klingt, als könnte man etwas machen. Näheres sollten Sie im vertraulichen Gespräch mit einem Anwalt Ihres Vertrauens besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Vielen Dank für die prompte Antwort.


    Zur Frage von "Henning": Nein, kein neuer Vertrag. Ich habe schriftlich gekündigt. Mir wurde schrifltlich die Kündigung der Darlehen bestätigt. Später bot man an den alten Vertrag mit der Restschuld von ca. 230.000 Euro, neben einem zusätzlichen neuen Darlehen von 250.000 Euro, fortzuführen. ABER noch einmal. Es war keine Verlängerung eines laufenden Darlehen, da ja wie erwähnt gekündigt.


    Zur den Ausführungen von H.Wedekind: Wieso soll ich Unterlagen anfordern? Ich habe doch alles bzw, nichts, denn es gab keine neuen Darlehensverträge und keine Widerrufsbelehrung für die alte Darlehenssumme.


    VG Marcus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Marcus,


    herzlich Willkommen im Forum und ich freue mich auf rege Diskussionen :)


    Wenn das Darlehen von Ihnen zwar gekündigt, aber letztlich weitergeführt wurde ... handelt es sich aus meiner Sicht immer noch um den gleichen Vertrag und keine Erneuerung oder ähnliches.


    Was @RAWedekind meinte:


    Bei der Prüfung ist es wichtig alle Informationen vorrätig zu haben, ggfs. erst den Poker mit der Bank zu eröffnen, wenn man nicht mehr vorhandene Unterlagen sich zuvor von der Bank erneut geben lassen hat.

  • Also, ich habe meinen ersten Anwaltstermin mit Beratung hinter mir,
    der Vertrag wurde geprüft und mir per Brief bestätigt, dass dieser
    anfechtbar wäre.
    Beratung und Prüfung des Vertrages kosten mich ca 180 EUR.
    Der Widerruf und etwaige Tätigkeiten im Rahmen einer aussergerichtlichen Einigung
    etwa 1000 EUR (abhängig vom Streitwert 80.000 EUR)


    Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, entstehen natürlich weitere
    Kosten, die dann allerdings von meiner RS übernommen werden.

  • Hallo Gast,


    es klingt so, als würden Sie davon ausgehen, dass die Rechtsschutzversicherung für die außergerichtliche Tätigkeit nicht zahlt, sondern nur für ein gerichtliches Verfahren.
    Könnten Sie das bitte näher erläutern - das scheint mir nämlich etwas ungewöhnlich.


    Vielen Dank im Voraus. Und:
    Viel Erfolg!

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Hallo,


    ich habe bei der IngDiba mit einem Anwalt widerrufen. Das ist jetzt fast 1 Jahr her. Seit letzten Freitag habe ich einen neuen Darlehensvertrag bekommen.
    Natürlich mit besseren Konditionen und ohne Schadenszins. Es hat sich für mich gelohnt.


    Hallo. Dann hast Du also vor einem Jahr das Ganze ins Rollen gebracht ? Stand denn schon damals auch die Anschlussfinanzierung in trockenen Tüchern ? Wenn Du erst seit letzten Freitag einen neuen Darlehensvertrag hast, frage ich mich von der alten Bank oder von einer anderen Bank. Es ist immer die Rede, dass man sich um eine Anschlussfinanzierung kümmern soll, sobald man den Widerrufs-Joker zieht. Doch wie sieht dies in der Praxis aus. Angenommen ich finde eine Bank, die das finanziert. Wie lange würde sich in die Warteschleife setzen wollen; denn weder die neue Bank, noch mein Fachanwalt noch ich können ggf. abschätzen wie meine bisherige Bank auf den Joker reagieren wird. Im besten Falle außergerichtlich, doch was, wenn sie es bis zum OLG durchboxen will und kann ? Da vergehen doch Monate und die "neue" Bank wird doch dann die Anschlussfinanzierung nicht zu den Konditionen so lange aufrechterhalten können, wie am ersten Tage ??


    Viele Grüße
    Tom

  • Witzige Diskussion .. hier geht es ja schließlich um einen formalen Fehler. Regt sich immer darüber auf, dass z.B. kleine Websites wegen Formalitäten (falsches Impressum etc.) abgemahnt werden, aber sobald die Möglichkeit besteht selbst so zu agieren (Kunde=>Bank) spielt das Gewissen plötzlich keine Rolle mehr. Schönes Deutschland.

  • Grds. stimme ich Ihnen zu. Eigentlich ist die Thematik moralisch bedenklich.
    Meine Gewissensbisse halten sich jedoch in Grenzen, weil mein Gegenüber (die Bankenschaft) in der Vergangenheit - und sicherlich auch in Zukunft - in Richtung Kundschaft auch nicht mit hohen moralischen Ansprüchen gehandelt hat/handeln wird.

    • Offizieller Beitrag

    Leider gibt es aktuell diesen rechtlichen Rahmen, daher ist die Vorgehensweise der privaten Verbraucher legitim ... auch wenn ich persönlich der Ansicht bin, das lediglich ein geringer Teil der abgeschlossenen Darlehensverträge in die Rubrik ¨Fehlberatung¨ einzustufen ist.


    Ich denke die Beratung war in den meisten Fällen fair, transparent, die Konditionen waren marktkonform, daher ist es aus meiner Sicht auch nicht verwunderlich wenn die Branche der Finanzinstitute mittlerweile versucht entsprechend andere Wege zu finden.


    Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte ... und nur so am Rande .... wenn es eine gesetzliche Situation mit Vorteil für die Banken wäre ... wie würde da der Aufschrei in der Bevölkerung und auch hier in diesem Forum ausfallen?

  • Zitat

    wenn es eine gesetzliche Situation mit Vorteil für die Banken wäre ... wie würde da der Aufschrei in der Bevölkerung und auch hier in diesem Forum ausfallen


    Ja, genau ... das wäre genauso legitim und alle würden (auf)schreien ... aber warum?, wenn sie doch jetzt genauso agieren! Ich finde es ja gar nicht verwerflich, ich finde nur das scheinheilige dahinter verwerflich, dass man es selber tut, aber wenn der andere es tut schreie ich (auf).

  • Zitat:
    Hallo Gast,


    es klingt so, als würden Sie davon ausgehen, dass die Rechtsschutzversicherung für die außergerichtliche Tätigkeit nicht zahlt, sondern nur für ein gerichtliches Verfahren.
    Könnten Sie das bitte näher erläutern - das scheint mir nämlich etwas ungewöhnlich.


    Vielen Dank im Voraus. Und:
    Viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind



    Hallo Herr Wedekind,
    da bin ich mir noch nicht ganz sicher, werde aber meinen Anwalt bzw RS dazu befragen.
    Ich gehe für mich erst einmal von dem ungünstigsten Fall aus, dass es erst mal an mir hängen bleibt.
    Lenkt die Bank nach dem Widerspruch direkt ein, denke ich, dass über die bereits bezahlten
    Anwaltskosten geredet werden muss.
    Aber dafür habe ich einen auf solche Fälle spezialisierten Anwalt.
    Viele Grüße

  • Tipp: ARD-plusminus Sendung vom 08.10.2014


    Aktueller TV-Beitrag zum Thema Widerrufs-Joker. Auch das Thema Anschlussfinanzierung wird angesprochen. Es scheint wohl tatsächlich in einigen Fällen Schwierigkeiten zu geben, aber im Ergebnis siegt Beharrlichkeit - so auch im dargestellten Fall: am Ende hat die Familie die benötigte Anschlussfinanzierung und kann den Widerrufs-Joker im Ergebnis mit Erfolg nutzen.


    Insgesamt ein sehenswerter Beitrag, wie ich finde.
    Macht Mut und ist m.E. durchaus realistisch.


    http://http://www.daserste.de/…iger-finanzieren-100.html

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Hallo,


    ich habe meinen Vertrag ebenfalls durch einen Anwalt prüfen lassen. Mein Kreditvertrag wäre ggf. widerrufbar.


    Zeitgleich habe ich auf Empfehlung meines "erfahrenen" unabhängigen Finanzvermittlers eine SCHUFA Auskunft über mich eingeholt, um Aufschluss über meine Bonität zu erhalten (Score).


    Soweit alles bestens. Der Finanzvermittler erhält nun sämtliche Unterlagen von mir (wie bei einer "normalen" Finanzierung auch) und prüft vorab verschiedene Banken ab (ohne Schufa-Abfrage) und zwar unter Offenlegung des Widerrufs gegenüber den entsprechenden Banken. Diese Vorgehensweise halte ich umso sinnvoller, da jede Anfrage von einem selbst, bei verschiedenen Banken, den "Score-Wert" bzw.das Kreditrating drückt und man Gefahr läuft, die Rahmenbedingungen für eine "problematische" Anschlussfinanzierung weiter zu erschweren. Hier kann ein Vermittler wirklich nützlich sein, der "seine Leute" bei den Banken kennt.


    Erfreut war ich auch, als der Finanzvermittler meinte, es gäbe einige kleinere Kreditinstitute, die wörtlich "mit dem Rücken zur Wand stehen" und jede Chance zur Finanzierung nutzen. Zur Erinnerung: es sind lediglich ca. 30 Finanzinstitute bekannt, die sich sperren. In Deutschland gibt es aber mehr als 2000 zugelassene Kreditinstitute, die sich nicht zwingend an das halten, was die "Großen" vorgeben, und Geld verdienen müssen und wollen.


    Natürlich kann ggf. in ein oder zwei Jahren alles anders sein, insbesondere dann, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt und genau hier liegt das Risiko meiner Meinung nach.


    Die lange Zeit der "Ungewissheit" kann unter Umständen zermürbend sein und der ein oder andere hat die Nerven möglicher Weise nicht.


    Wie auch immer. Ich werds angehen. Wer nicht wagt der nicht gewinnt.

  • Guten Tag


    ich habe bei Bernd Rechtsanwalt GmbH mein Darlehensvertrag prüfen lassen und laut dem Anwalt sind Fehler in der Belehrung.


    Wie stehen meine Chancen wenn ich nun auf eigene Faust die Gladbacher Bank anschreibe das der Vertrag fehlerhaft war.
    Ich würde ihnen anbiete sofort einen neuen 10 Jahres Vertag zu aktuellen Zinsen zu unterschreiben und es damit gut sein lasse.
    Sollten die ablehnen kann ich mich immer noch über den Anwalt vertreten lassen.
    Aufpassen muss ich dann nur wenn mir die Bank einen neuen Wiederruf zusendet das ich diesen nicht annehme und die 30 Tagesfrist berücksichtige.



    Gruß

  • so habe nun von einem Anwalt eine mail mit Vordruck erhalten. Der Anwalt meinte ich soll erstmal selber was schreiben und sehen wie die reagieren und wen sie ablehnen ihn beauftragen. coole Sache vorerst.





    Darlehensnummer: ____________________


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unter oben genannter Darlehensnummer bin ich / sind wir Kunde Ihres Hauses.


    Die von Ihnen verwendete Widerrufsbelehrung zum Kreditvertrag halten wir für falsch, wie


    durch Recherchen im Internet ermittelt werden konnte.


    Daher könnte auch heute noch ein Widerruf der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung


    in Betracht kommen, den wir uns zunächst ausdrücklich vorbehalten und der hiermit


    noch nicht erklärt wird.


    Wir erwarten Ihre Stellungnahme hierzu bis zum


    __________ (Datum von heute + 15 Tage).


    Sollte eine Reaktion Ihrerseits nicht fristgerecht feststellbar sein, müssen Sie damit rechnen,


    dass ein Fachanwalt für Bankenrecht mit der Überprüfung und ggf. Einleitung weiterer


    Schritte beauftragt wird.


    Mit freundlichen Grüßen


    Unterschriften aller Kreditnehmer