Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Hallo,
    was soll das bringen?


    fehlt nur noch das Wort "Bitte" und dann wird die betreffende Bank mit Sicherheit den Vertrag anullieren!


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    Spaß beiseite.


    Ich weß nicht, warum ein Anwalt, so ein Schreiben empfiehlt. Oder sind sie gar ein "Geheimagent der Großbanken" , der uns zum Narren hält =O;) ?


    Wenn ich schon die Widerufsoption ziehe, dann sollte meiner Meinung nach auch eine vernünftige Begründung nach anwaltlicher Vorprüfung mit ins Schreiben rein, schließlich soll das Schreiben ja ggf. auch an die Rechtsschutzversicherung weitergeleitet werden, oder nicht?


    Sorry. Aber Sätze, wie ..."wie durch Recherchen aus dem Internet ermittelt werden konnte".. oder die halbherzigen Drohungen gegenüber der Bank im letzten Satz sind nicht nur unprofessionell, sondern geradezu naiv.


    Eine halbherzige Androhung eines Widerspruches ist geradezu lächerlich.


    Wer das Geld für eine vernünftige anwaltliche Beratung nicht hat oder es nicht ausgeben will, der sollte es besser lassen.

  • Leider gibt es aktuell diesen rechtlichen Rahmen, daher ist die Vorgehensweise der privaten Verbraucher legitim ... auch wenn ich persönlich der Ansicht bin, das lediglich ein geringer Teil der abgeschlossenen Darlehensverträge in die Rubrik ¨Fehlberatung¨ einzustufen ist.


    Ich denke die Beratung war in den meisten Fällen fair, transparent, die Konditionen waren marktkonform, daher ist es aus meiner Sicht auch nicht verwunderlich wenn die Branche der Finanzinstitute mittlerweile versucht entsprechend andere Wege zu finden.


    Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte ... und nur so am Rande .... wenn es eine gesetzliche Situation mit Vorteil für die Banken wäre ... wie würde da der Aufschrei in der Bevölkerung und auch hier in diesem Forum ausfallen?


    Hallo zusammen,


    ob der Widerruf des Darlehensvertrags wegen kleinster formaler Abweichungen in an sich verständlichen Widerrufsbelehrungen legitim bzw. moralisch einwandfrei ist, kann man sicher trefflich streiten. Vor dem Hintergrund, dass jedoch der deutsche Gesetzgeber einen weitgehenden Verbraucherschutz akzeptiert, handelt es sich hier meiner Meinung nach schlicht um Rechtsgebrauch und nicht Rechtsmissbrauch.


    Warum Verbraucherschutz so wichtig ist zeigt doch die Praxis: Im Wissen um das Risiko des Widerrufs reagieren Banken zunächst erst einmal gar nicht auf erste Schreiben von Verbrauchern. Anschließend verfolgt ein Großteil der Verbraucher ihre Interessen nicht weiter, weil sie die Kosten eines Anwalts scheuen. Von dem verbleibenden Rest, die einen Anwalt einschalten, kommen vielleicht 15% ohne tatsächlich den Widerruf erklärt zu haben zu einem Vergleich. Nur wenige haben anschließend den Mut oder die Möglichkeit tatsächlich den Widerruf zu erklären, da Ihnen (trotz anwaltlicher Beratung) das Risiko der sofortigen Fälligstellung der Restschuld zu hoch ist und sie die ggf. aufwendig zu organisierende Umschuldung scheuen. Auf diese Weise kommt es nur bei einer Promille aller falschen Belehrungen zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher. Grund dafür ist im Ergebnis, dass Unternehmer (hier: Banken) Verbrauchern aufgrund ihrer Geschäftskompetenz strukturell überlegen.


    Dieses Problem wird übrigens auch in einem Blog-Beitrag der Kanzlei Sylvenstein ("Verbraucherrechte sind keine Gnadenrechte") sehr schön dargestellt. http://www.kanzlei-sylvenstein…-sind-keine-gnadenrechte/


    Gruß,
    CS

  • Kennt jemand einen Anwalt aus Solingen oder Umgebung, der sich damit auskennt ?


    Danke

  • Guten Tag zusammen,
    ich stehe zur Zeit vor der Frage ob eine Widerrufprüfung mir finanzielle Vorteil bring? Hintergrund:Meine Zinslaufzeit von 10 Jahren endet im Dezember für das erste
    Darlehn und für ein weiteres Darlehn im Juni 2015.
    Allerdings habe ich bei den Gesprächen mit anderen Banken über Umschuldung nichts von einem Widerruf erwähnt.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    herzlich Willkommen im Forum.


    Die Frage nach den Vorteilen wurde in diesem Thread sicherlich schon das ein oder andere Mal ausführlich diskutiert, daher möchte ich den sicherlich wichtigsten Grund aufführen:


    - Die Zinsersparnis des damals abgeschlossenen Darlehens und der heute marktüblichen Konditionen, diese Differenz ist Ihr Vorteil eines solchen durchgeführten Widerrufes.

  • Zu der Frage "Was bringt der Widerrufs-Joker?" empfehle ich, ggf. den aktuellen plusminus-Beitrag zum Thema zu schauen.


    Dort spart die dargestellte Familie insgesamt 40.000 Euro und reduziert die monatliche Belastung um 300 Euro.


    Hier der Link zu dem Video und dem ebenfalls sehr lesenswerten Begleittext:
    http://www.daserste.de/informa…lienfinanzierung-100.html
    (in der ARD-Mediathek bis 08.10.2015, also noch ca. 1 Jahr verfügbar)


    Auch das Thema Anschlussfinanzierung und angebliches Verweigerungskartell wird dort angesprochen.


    Also: Wer nicht die Zeit hat, den m.E. exzellenten Finanztip-Artikel durchzulesen, schaut vielleicht einfach das ca. 7 Minuten lange plusminus-Video an. Das stellt m.E. sehr abgewogen und realitätsnah dar, wie man zum Erfolg kommen kann.


    Viel Spaß beim Anschauen und viel Erfolg.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Hallo!


    Kennt wer einen Rechtsanwalt aus dem Raum Hannover, der in dieser Sache Erfolge vorweisen kann?

  • hallo
    warum der Anwalt so einen Vordruck bereitstellt kann ich nicht beurteilen. Eventuell kann man damit aber schon Erfolg haben da man der Bank ganzklar vermittelt das manin dem Thema informiert ist und des weiteren eine Anwlt zur Hilfe holt. Rein rechtlich bin ich im "Recht".
    Mehr als ablehnen kann die Bank ja nicht.
    Ob ich diesen Vordruck nutze ist mir auch noch nicht klar.
    Momentan warte ich noch ein bis zwei Ergenisse anderer Anwälte ab und werde dann aktiv.


    Wie - keine Ahnung.


    Gruß

  • zitat http://www.daserste.de/informa…dit-wohnung-haus-100.html



    "Die Banken reagieren unterschiedlich auf die Anfragen der Kunden. Verbraucherschützer raten einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn die Bank abblockt"


    Was also bedeutet das man sehrwohl erstmal einen "naiven" Brief verfassen kann und dann sieht man schon die Reaktion.Bei der DKB wird das sicherlich keinen Sinn machen aber bei ne anderen bank eventuell schon.

  • Hallo,
    ich habe meinen Vertrag am 30.09.2011 abschlossen. Was ist der Stichtag für die welche Widerrufsbelehrung? Herausgabedatum? D.h. der letzte Stand für meinen Vertrag müßte der 03.08.2011. Ich muss also mit der Widerrufsbelehrung 2011 abgleichen? Oder muss ich mit der Widerrufsbelehrung 2010 abgleichen - wenn ja warum?


    Ich verstehe den o.g. Satz deshalb nicht:
    "Wenn Sie Ihren Immobilienkredit 2004 aufgenommen haben, legen Sie also das Muster für die Widerrufsbelehrung 2002 daneben und vergleichen Sie sie Wort für Wort."


    Ich freue mich auch Eure Anworten.


    Danke & Gruß

  • Hallo und vielen Dank Henning und RAWedekind für die schnelle Antwort !
    Habe direkt die notwendigen Unterlagen zur Prüfung weitergeleitet.
    Ich melde mich sobald ich näheres erfahre.

  • Hallo Gast,


    ich denke, was Britta damit meint, ist Folgendes:


    Die Anbieter von Kreditfinanzierung hatten gesetzliche Vorgaben für die Widerrufsbelehrungen. In die Verträge sind die Belehrungen gekommen, die den Firmen zum Zeitpunkt der Vertragsaufsetzung bekannt waren. Eine Belehrung von 2002 ist also in den Verträgen von 2002, 2003 und 2004 verwendet worden. Die neue Belehrung dann ab diesem Zeitpunkt. Daher lohnt es sich in Ihrem Fall, sowohl mit der von 2010 als auch mit der von 2011 zu vergleichen.


    @anderer Gast: Das freut mich!


    Viele Grüße


    Franziska

  • @Gast72: Danke für die Frage, was man mit oder ohne Anwalt macht ...


    Vorab: Mir persönlich ist es schlicht nicht nachvollziehbar, was dagegen spricht, wenigstens 70 Euro zu investieren, um erst einmal eine schriftliche Stellungnahme von der Verbraucherzentrale zu bekommen.


    Auf der Basis dieser Einschätzung der Verbraucherzentrale kann man dann entscheiden, ob man einen Anwalt konsultiert. Eine anwaltliche Erstberatung kostet max. 250 Euro.


    Und auf der Grundlage der anwaltlichen Erstberatung kann man dann entscheiden, wieviel Geld man bereit ist im Weiteren zu investieren und legt dann gemeinsam mit dem Anwalt die Strategie fest.


    Schon das eigentliche Widerrufsrecht ist rechtlich sehr komplex.


    Da es ein 'Kampf David gegen Goliath' ist, kommt es sehr auf taktische Überlegungen an. Taktik öffentlich zu diskutieren ist ein No-Go - fragen Sie jeden beliebigen Fußballtrainer ...


    Hinter dem 'naiven Schreiben', das hier zitiert wird, steckt m.E. ein taktisches Kalkül. Es würde zu weit führen, das hier zu erläutern. Ob diese Taktik klug ist, ist eine Frage des Einzelfalls.


    Fazit:
    Ich rate dringend davon ab, ohne fachkundigen Rat eingeholt zu haben, einfach mal selbst loszulegen. Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht, wenn Mandanten erst bei einer Verbraucherzentrale waren, dann bei uns eine - entgeltliche - Erstberatung in Anspruch genommen haben, und dann entschieden haben, welche Schritte sie dann mit unserer anwaltlicher Unterstützung machen wollen.


    Billiger Rat ist oft am Ende der teuerste.


    Wir haben bei einigen Mandanten den Fall 'übernommen', die selbst die ersten Schritte gemacht hatten und dann 'feststeckten'. Meist lehnen wir aber die Übernahme derartiger Fälle ab. Warum?
    Fragen Sie mal einen Fliesenleger, wie begeistert der ist, wenn ein Kunde angefangen hat, selbst zu fliesen, bis er eingesehen hat, dass er es wohl doch alleine nicht hinbekommt. Wahrscheinlich würden die meisten seriösen Fliesenleger einen derartigen Auftrag nicht wollen, und wenn: würden sie vermutlich bis auf den Putz runter alles abschlagen, um sicher zu sein, dass am Ende alles von Grund auf fachgerecht gemacht ist. So ähnlich denkt ein 'Rechts-Handwerker' auch.


    Also: Meine Empfehlung. Wenn Sie kostenbewusst sind, gehen Sie in Schritten vor: 70 Euro für eine Verbraucherzentrale und dann ca. 200 bis 250 Euro für eine anwaltliche Erstberatung.


    Gut 300 Euro - dann haben Sie eine Grundlage zu entscheiden, wie es weitergeht.
    Wenn Ihnen 3 Monate Wartezeit bei der Verbraucherzentrale zu lang ist, gehen Sie ggf. gleich zum Anwalt. Dann allerdings ist es wichtig, dass Sie sehr sorgfältig schauen, zu welchem Anwalt Sie gehen. Das ist eine maßgebliche Weichenstellung, die man wohlüberlegt und gut informiert vornehmen sollte.


    Wegen der vorgenannten 300 Euro würde ich persönlich auch nicht allzu viel Streit mit einer Rechtsschutzversicherung führen - wenn die das auf erstes Anfordern zahlen, freuen Sie sich. Ansonsten ist die Frage, ob Sie sich wirklich wegen 300 Euro davon abhalten lassen wollen, die eigentliche Hauptsache zeitnah in Angriff zu nehmen.


    Schauen Sie bei test.de oder finanztip.de zum Thema: "Wie finde ich für Widerrufs-Joker-Fälle den richtigen Anwalt?"


    Es ist möglich, Erfolg zu haben. Alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Zitat

    Finanztest hat 76 Anbieter befragt, 49 Anbieter haben die Fragen beant­wortet. 12 Anbieter wollten auf die Fragen nicht antworten. [...] Bei weiteren 15 Anbietern steht die Antwort noch aus.


    Sehr bezeichnend... Das deckt sich mit den Angaben, die die Nutzer hier bereits gemacht haben.

  • hallo,


    ich habe einen kredtivertrag aus 2012 mit einer widerrufsbelehrung nach muster aus 2010. damit ist die belehrung doch fehlerhaft oder?


    Verwendung veralteter Muster - Wurden bei der Widerrufsbelehrung veraltete Muster verwendet und auf veraltete Rechtsvorschriften verwiesen, ist die Belehrung ebenfalls fehlerhaft.



    es hätte doch die musterbelehrung aus 2011 sein müssen.


    kann ich den vertrag jetzt widerrufen?


    mfg

  • Hallo LiLoRo,


    darf ich fragen, woher dieses Zitat stammt?


    Pauschal kann man das nämlich nicht so einfach sagen. Es kann sich nach einer Prüfung auch herausstellen, dass die Belehrung nicht fehlerhaft ist. Genaueres können Ihnen dafür geeignete Prüfstellen sagen - das sind Fachanwälte oder die Verbraucherzentrale Hamburg, die damit ebenfalls ein Team von Anwälten beauftragt hat.


    Viele Grüße


    Franziska

  • das zitat stammt aus obigem artikel, deshalb fragte ich.


    weil die aktuellen mustererklärungen benutzt werden sollten.