Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Hallo zusammen,


    ich verfolge dieses Thema seit längerem und möchte auch etwas dazu beitragen.


    Mein Darlehensvertrag vom Jahre 2006 war, durch einen Fachanwalt überprüft, auch Fehlerhaft.


    Habe nun der Sparkasse diese Info zukommen lassen und nach dem 2. Briefwechsel würden Sie mich jetzt ohne VFE rauslassen.


    Da mein Darlehen bis Frühling 2016 läuft, würde ich jetzt gerne wissen, ob es sich lohnt den Vertrag "Rückabzuwickeln"


    Wie viel würde ich bekommen und lohnt sich dieser Schritt?


    Zins 03.2006 4,15% Laufzeit 10 Jahre


    Wäre schön wenn ich einige Infos bekommen könnte.


    Danke Euch.


    Schönen Abend.


    Riley

  • Was Dir eine Rückabwicklung genau bringen würde, lässt sich anhand der Infos, die Du uns gibst, nicht genau sagen. Das ist eine recht komplexe Berechnung, die ein Gutachter macht, wenn es genau sein soll. Kostet zwischen 200 und 500 Euro. In der Regel spart Dir eine vollständige Rückabwicklung aber zwischen 10 und 20 Prozent der Restschuld, so dass Du nur noch 80 bis 90 Prozent an die Bank zurückzahlen musst. Kann also sehr lohnend sein.


    Grundsätzlich musst Du Dir aber der Sache bewußt sein, dass Du eine Rückabwicklung in der Regel nur durch ein Gerichtsverfahren erreichen wirst - verbunden mit dem entsprechenden Kostenrisiko und einer Dauer von mindestens einem Jahr (je nach Zahl der Instanzen).


    Dabei spielen auch folgende Faktoren eine Rolle:


    - Hast Du eine RSV, die die Kosten übernimmt?
    - Gibt es zu Deiner Widerrufsbelehrung schon einschlägige Gerichtsurteile, die für einen Sieg sprechen?
    - Entscheiden in deinem Gerichtsbereich die Richter eher bankenfreundlich oder verbraucherfreundlich?
    - Wie streitfreudig bist Du und wie gut sind Dein Nervenkostüm und Deine Geduld?


    Wenn nur einer dieser Punkte kritisch zu bewerten ist, würde ich den außergerichtlichen Vergleich vorziehen und die Sache abschließen. In Deinem Fall ist das zwar aufgrund der kurzen Restlaufzeit kein Riesen-Gewinn, aber immer noch besser als nichts.

  • Hallo Katzenbaum,


    Danke Dir für die Antwort.


    Hier vielleicht einige weitere Daten.


    Darlehenssumme 167.000 €
    Beginn 01.03.2006
    Zinssatz damals 4,15 %


    Stand heute habe ich ca. 59.000 € an Zinsen bezahlt. Natürlich summiert.


    Wenn ich alles richtig verstanden habe, werden die Zinsen (59.000) mit 5% über dem Basis Zins an mich vergütet. Wahrscheinlich nicht auf einmal gerechnet sondern wohl monatlich addiert.


    Zeitgleich muss ich der Bank einen Zinsausgleich für die 167.000 € über die Marktzinsen der Deutschen Bundesbank.


    Und die Differenz wäre mein "Gewinn".


    Wenn ich auf die Rückabwicklung bestehe, wird dann auch mein Vorteil - jetzt ohne VFE rauszukönnen - weg sein oder?



    Meine Rechtsschutzversicherung hat mir telefonisch mitgeteilt dass das abgedeckt ist. Aber schriftlich kann er mir nichts geben da kein Fall besteht.


    Theoretisch müsste ich auf die Rückabwicklung klagen, die Bank lehnt ab und erst dann könnte ich zu meiner RSV.
    Wer gibt mir die Garantie dass sie dann die Kosten übernehmen?


    Rückabgewickelt sind wohl nur ganz wenige. Zumindest habe ich nichts richtiges gefunden. Wie die Richter bei mir sind, keine Ahnung.


    Naja, wenn meine Rechtsschutz alles übernimmt und mein Anwalt alles erledigt, dann hätte ich genug Geduld :)



    Die Frage ist doch eher: lieber die acht Monate früher ohne VFE oder evtl. 10-20% von der Restschuld!

  • So wie ich das Thema verstanden hatte, kannst du dein Darlehen bei deiner Bank widerrufen, was heisst;
    du musst der Bank meistens innerhalb eines Monats das Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.
    Dabei musst du bei einer anderen Bank das Geld mit den heutigen Zinsen aufnehmen.
    Dein Gewinn dabei ist nur die Zinsdiferenz für das Restdarlehen.
    Von einer Rückabwickung ist mir eigentlich nichts bekannt.

  • Zitat

    Die Frage ist doch eher: lieber die acht Monate früher ohne VFE oder evtl. 10-20% von der Restschuld!


    Bei einer Rückabwicklung wirst Du so gestellt, als hättest Du den Kredit niemals abgeschlossen. Du fährst also auf jeden Fall besser als wenn die Bank dich "nur" aus dem Kredit entlässt.


    Wenn die RSV den Spass bezahlt, hast Du auch kein Kostenrisiko. Dir bleibt lediglich die Gefahr, dass


    1. Du den Prozess nicht gewinnst oder die Gegenseite in Revision geht und
    2. die Zinsen schnell ansteigen und Du nach dem Gewinn des Prozesses nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen umschulden kannst.

  • Noch ein Hinweis an alle: Ich habe gerade einen Beitrag gefunden, in dem ausdrücklich Kreditinstitute genannt werden, die beim Widerruf eines Darlehens vergleichsbereit sind. Das bedeutet, dass man dort auch ohne Klage eine deutliche Absenkung der Kreditzinsen erreichen kann.


    Wer also bei einer dieser Banken finanziert hat, hat gute Karten:


    Widerrufsjoker - bei diesen Banken ist ein außergerichtlicher Vergleich drin

  • Hallo Zusammen


    Bei uns hat sich nun die Sparda Bank Berlin gemeldet. (Bei uns geht es um einen Immo-Finanzierung aus 2013.)
    Sie hat wie zu erwarten den Widerruf nicht akzeptiert, mit der Begründung, dass dieser rechtsmissbräuchlich wäre.
    Weiteres Vorgehen wird jetzt mit meinem Anwalt abgesprochen.


    Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

  • Warte seit 6 Wochen auf die Übernahmeerklärung der RSV für den Klageweg . Muss leider sagen das auch die Rol... Versicherung in diesem Bereich nicht das Maß aller Dinge ist.


    Hat sonst noch jemand ähnliche Probleme?


    Nachtrag:
    Rol... Versicherung hat der Klageeinreichung zeitnah zugestimmt. Fehler in der zeitnahen Kommunikation lag tatsächlich bei meinem Anwalt.


    Morgen werde ich die Klageschrift mit meinem Anwalt durchgehen.


    Ich werde weiter berichten über meine Klage gegen die DB!

  • Hallo,


    habe über einen Kollegen über dieses Thema erfahren und habe mich erst 5h informiert. Dieser Thread ist super aber inzwischen viel zu lang :-/


    Ich bin DKB Kunde und habe mit über 5% im Mai 2008 abgeschlossen (schlechtester Zeitpunkt in den letzten 8 Jahren).


    Nun habe ich meine Widerrufsbelehrung untersucht und diverse Abweichungen gefunden. Daraufhin habe ich mich an Interhyp gewandt, ob ich ein Angebot bekommen kann im Falle des Falles. Diese teilt mir mit, dass ein Angebot erst nach Mitteilung der DKB über Höhe etc. vorliegt.


    Wo kann ich ein Angebot zu dem Fall bekommen? Bzw. warum wird hier im Artikel geraten, erst ein Angebot einzuholen, wenn laut Interhyp dies nicht möglich ist. Habe ich etwas falsch verstanden? Ich habe Bedenken, dass ich keinen Finanzpartner finde, sollte der Rechtsweg gegen die DKB erfolgreich sein. Gund: es ist ein zu 100% finanziertes Haus. Das macht nicht jede Bank mit.


    Danke!


    Sensy

  • Hallo Leute


    @Sensy
    Auch die Allianz will leider kein verbindliches Angebot rausgeben, bevor nicht feststeht, dass man auch der bisherigen Finanzierung rauskommt. Meine Erfahrung ist derzeit, das "alle" mauern (Santander, Commerz..., ComDirekt, Allianz, Württembergische, Hannoversche). Durch diese Dilemma werden wir z.B. wohl abwägen müssen, ob wir den letzten finalen Schritt gehen. Denn, bei uns dauert das ganze Widerrufszeug schon seit Ende Februar. Bisher haben wir nur die Standardablehung der Sparda erhalten. Unser Anwalt hat unsere RSV kontaktiert, mit der Bitte um Zusage der Übernahme der entstehenden außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Kosten. Wir hatten auch eine 100% Finanzierung zu damals wohl günstigen Konditionen von 3,17%. Dadurch das die Zinsen steigen, besteht mittlerweile die Gefahr, das eine Anschlußfinanzierung mehr Zinsen kostet als bisher. Wenn unser Anwalt schneller gearbeitet hätte, hätten wir wohl bessere Konditionen erreichen können, aber für uns scheint der Zug abgefahren zu sein. Unser Objekt hat in den letzten 2 Jahren an Wert zugelegt, dadurch hat die Allianz uns eine 80% Finanzierung angeboten, aber eben leider nur unverbindlichen und damit kaum relevant.


    @all
    Hat jemand Erfahrung im Wechsel des Anwalts. Wie schon oben geschrieben, sitzt unser Anwalt seit Ende Februar an dem Widerruf. Die RSV Versicherung hat nun unseren Anwalt gebeten, den Darlehenszweck mitzuteilen, also ob es sich um einen Neubau, Erwerb einer Bestandsimmo, sonstiger baulichen Anlage oder eines Fahrzeugs handelt. Da der Anwalt derzeit im Urlaub ist, vergehen wieder mindestens 3 Wochen bevor eine Übernahme der Kosten seitens der RSV zugesagt wird oder nicht. Aus meiner Sicht hätte der Anwalt das doch schon im Anschreiben erklären können, um was für einen Kredit es sich handelt. Oder?
    Ist das von den beteiligen Absicht, solche Angelegenheiten im Sinne der Banken schleifen zu lassen? Die Anwälte bekommen so oder so ihr Geld, aber die Banken können sparen, wenn sich der Widerruf nicht mehr lohnt oder zu riskant wird. Dadurch das keine Bank oder Versicherung ein verbindliches Angebot abgeben will, kann man vom Anwalt noch nicht mal um Schadensersatz einfordern.


    Gibt's noch andere mit ähnlicher oder gleicher Erfahrung?

  • Sensy: Die Interhyp gehört zur ING Diba und die wiederum hat keinerlei Interesse, den Widerruf von Darlehen zu fördern, weil sie nämlich als größter Kreditgeber selbst am stärksten unter dem Widerrufsjoker leidet. So gesehen, macht man den Bock zum Gärtner, wenn man bei der Interhyp nach einer Anschlussfinanzierung fragt.


    Besser ist es, bei unabhängigen Finanzierungsmaklern nachzufragen, die nicht zu einem Kreditinsitut gehören. Allerdings sollte Dir klar sein, dass eine verbindliche Finanzierungszusage immer eine sehr kurze Gültigkeit hat, in der Regel 14 Tage oder max. 30 Tage. In dieser Zeit musst Du das Kreditangebot annehmen, sonst verfällt es. Normalerweise schaffst Du aber den Ausstieg aus dem alten Kredit nicht in diesem Zeitraum. Es bleibt also immer ein Restrisiko, das aber überschaubar ist, wenn deine Kreditwürdigkeit grundsätzlich OK ist.


    Siehe dazu auch:
    Die irrationale Angst vor fehlender Anschlussfinanzierung beim Widerrufsjoker

  • ich habe auch eine Frage,
    mein Immobiliendarlehensvertrag ist aus 06/2012. Ich finde aber keinerlei Muster zum Abgleichen. Oder gilt dieses ganzes Thema mit dem Widerrufsrechts nur bis 2010?
    Wir wollen unser Haus verkaufen und die Bank möchte gern ordentlich mitverdienen. Schon allein für den Restbetrag (mit Entschädigung) errechnen wollen Sie 600 € haben, das finde ich sehr viel.
    Kann mir bitte jemand da irgendwie einen Tip geben?

  • Magdalena,


    grundsätzlich können auch Verträge aus 2012 noch fehlerhaft sein. Allerdings ist die Fehlerquote bei weitem nicht mehr so hoch wie im Zeitraum bis Mitte 2010. Von einer eigenen Prüfung rate ich ab. Es gibt genügend kompetente Anwälte, die die Prüfung kostenlos anbieten. Googel mal unter "Widerrufsbelehrung kostenlose Prüfung".

  • Hallo


    Wer hat denn eigentlich seinen Widerruf mittlerweile erfolgreich durchsetzen können und kann sagen wie lange das alles gedauert hat?
    Nach fast 6 Monaten steht immer noch nicht fest, ob die RSV die Kosten übernimmt.