Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Also, wir sind seit 07/2014 mit der Verbrauerzentrale am Werk, später jetzt mit Anwalt und am 07.10.2015 haben wir den ersten Gerichtstermin...
    6 Monate verplempern damit geklärt ist ob die RSV übernimmt ist krass...
    Wurde eine Bestandsimmobilie gekauft, sieht es ganz gut aus mit der RSV...
    Aber bei einem Neubau nicht so gut...

  • Hallo,


    meine Widerrufsbelehrung ist auch fehlerhaft, doch die Bank akzeptiert den Widerruf nicht.
    Mein Problem ist, daß die Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten auch nicht übernimmt.
    Mein Rechtsanwalt ist leider einer, der nur die schriftliche Kommunikation bevorzugt und weder bei der Bank, noch bei der RS-Versicherung je ein persönliches Gespräch gesucht hat, um meine Interessen seriös zu vertreten. Sicherlich wäre da eine Einigung möglich gewesen.
    Er wollte, unabhängig von der Kostenübernahme der RS-Versicherung, von Anfang an klagen, um sich offensichtlich seine Taschen zu füllen.
    Anstatt zu sparen habe ich dem Rechtsanwalt 2885,51 EUR überwiesen, jetzt habe ich nach 9 Monaten noch einen Aufschlag von 971,04 EUR bekommen, und das für 0,0 Erfolg. Ich zweifle an der Seriösität des Rechtsanwalts, sonst hätte er mich besser über die Kosten, Höhe und Fälligkeit informiert, dann hätte ich lieber das jetzt an ihn gezahlte Geld für eine Sondertilgung genommen. Ich bin eben kein Jurist !
    Was könnte ich jetzt noch tun, um einigermaßen günstig aus der Sache zu kommen, denn fast 4000 EUR zum Fenster herrauszuwerfen ist keine gute Option.

  • Hallo zusammen...


    erstmal und ... ein Hammer Thread!
    Ich hab jetzt mal einiges Quergelesen und festgestellt dass mein derzeitiges Problem ein ganz ähnliches ist.


    Ich habe 2003 einen Kreditvertrag fürs Häuslebauen aufgenommen. Auch für uns war der Zinssatz damals natürlich sehr viel höher als er heute ist. Eine Wiederrufsbelehrung haben wir zwar bekommen, aber auch hier Abweichungen festgestellt.


    Eine Prüfliste die ich im Web gefunden habe:

    • Liegt die Widerrufsbelehrung in Textform vor?
      --> JA
    • Sind Ihre Rechte & Pflichten verständlich und deutlich dargestellt?
      --> kann ich nicht beurteilen
    • Hebt die Widerrufsbelehrung sich vom übrigen Vertragstext ab?
      --> Ja, separates Dokument
    • Ist eine gültige Widerrufsfrist (i.d.R. zwei Wochen) sowie deren Beginn genannt?
      --> Ja, sofern ich das beurteilen kann
    • Klärt Sie die Belehrung auf, in welchem Rahmen sich der Widerruf bewegt? (Widerruf in Textform, keine Angabe von Gründen nötig, keine zusätzlichen Voraussetzungen)
      --> Ja
    • Wird deutlich, dass bereits die rechtzeitige Absendung Ihrer Widerrufserklärung die Frist wahrt?
      --> Nein
    • Verzichtet die Belehrung auf verwirrende, ablenkende oder missverständliche Passagen?'
      --> Nein

    Quelle: http://compare-vergleiche.de/u…en/fehlerhafter-widerruf/


    Außerdem habe ich die Wiederrufs Erklärung ebenfalls mit der einer gesetzlichen Vorlage verglichen. Auch hier kommt es teilweise zu (erheblichen) Abweichungen. Bisher habe ich noch gar nichts unternommen...
    Bei dem was ich hier aber so lese erscheint es mir durchaus Sinn zu machen, hier einen Anwalt einzuschalten und um eine Auflösung des Kreditvertrages zu kämpfen. Wenn man hier liest das manche Leute dabei mehrere Tausend Euro sparen, wären mir auch ein paar Anwaltskosten den "Spaß" wert.


    Was meint ihr, direkt zum Anwalt, oder gibt es noch andere Dinge die ich prüfen kann?


    PS: Noch eine zusätzliche Frage:
    Andere Häuslebauer aus meinem Bekanntenkreis haben schon vor der Jahrtausendwende Häusle gebaut (Glaube Anfang der 90er). Der Kreditvertrag läuft heute immer noch. Macht das zu dieser Zeit immer noch Sinn? Ich vermute mal, dass die Zinssätze in den 90ern auch noch so hoch waren.


    Beste Grüße

  • @Mirco K:


    Wer solche Erfahrungen mit seinem Anwalt vermeiden will, sollte vorab klären:
    a. welche Kosten ihn durch die anwaltliche Begleitung erwarten
    b. welche Erfahrungen mit der Kreditinstitut bereits vorliegen, d.h. ob die Bank als kompromissbereit bekannt ist oder nicht. Entsprechende Erfahrungsberichte zum Widerrufsjoker gibt es auch im Internet. Wer beispielsweise bei der Deutschen Bank, der Commerzbank oder der DKB finanziert hat, kann sich das Geld für den außergerichtlichen Bereich in der Regel sparen. Da gilt: entweder Klage oder es lieber gleich sein lassen. Bei kleineren Banken ist die Sache natürlich nicht ganz so einfach, weil dort oft die Erfahrungswerte fehlen.


    Außerdem gibt es einige Anbieter, die eine anwaltliche Unterstützung anbieten, bei der nur im Erfolgsfall ein Honorar fällig wird. Das ist dann zwar in der Regel teurer als die "normale" Mandatierung eines Anwalts, dafür zahlt man aber auch nichts, wenn kein Ergebnis erreicht wird. Einfach mal nach "Widerrufsjoker Kostenrisiko vermeiden" googlen.



    @Horst 74:


    Wie ich hier schon geschrieben habe: Ein Vertrag sollte immer von einem Anwalt geprüft werden, dafür gibt es etliche kostenlose Angebote. Bei einem Vertrag aus 2003 stellt sich ohnehin die Frage, ob er (sofern nicht zwischenzeitlich prolongiert wurde) nicht durch das Sonderkündigungsrecht nach §489 BGB am einfachsten beendet werden könnte.


    Bei Verträgen aus den 90er Jahren gilt: Sofern Sie stets bei der gleichen Bank und ohne Aufnahme zusätzlicher Mittel prolongiert wurden, ist ein Widerruf nicht möglich. Hier ist das ganz gut erklärt.


  • Hallo Mirco,


    das kommt mir doch alles sehr bekannt vor.
    Dein Anwalt hat nicht zufälligerweise seinen Sitz in Stuttgart und wird von der Verbraucherzentrale Hamburg empfohlen?
    Ich habe die gleiche Odysee hinter mit, nur das ich so schlau war und meinem Anwalt nicht mehr wie die Selbstbeteiligung der RSV überwiesen habe. :evil:
    Auch er hat versucht, meine anfängliche Unwissenheit für sich in bare Münze umzusetzen, obwohl er das Gegenteil auf seiner Homepage propagiert.
    Im Augenblick streitet er mit meiner Rechtsschutzversicherung, die Ihren Sitz auch in Stuttgart hat, über die weitere Vorgehensweise und hat hierfür die BAFIN eingeschaltet... :D

  • Hallo Zusammen,


    mein Tipp ist:
    Die Widerrufsbelehrung bei der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Gespräch prüfen zu lassen.
    Kosten ca. 70€ und Folgetermine ca.: 20€
    Hier bekommt man recht schnell Info über den Stand der Dinge.

  • Hier mein Beitrag im Forum: Widerrufsbelehrung falsch !
    Ganzer Kredit auf den Prüfstand ! Ist ein Kredit wie meiner etwa 2008 mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen worden (Laufzeit 84 Monate, diese Kredite laufen alle 2015 aus) einem hohen eff.Zins 13,99 %
    und einer Bearbeitungsgebühr von 3%, dann lag die Ersparnis durch Widerruf bei 10.500 EURO (siehe Urteil LG Berlin 4 O 65/14 rechtskräftig). Die Rückabwicklung hatte zur Folge, dass die Bearbeitungsgebühr entfiel, der übliche Marktzins als
    Vertragszins gilt und die Kosten der Restschuldversicherung bis zum Widerruf auf 50% reduziert wurden. Viele Darlehensnehmer kommen aufgrund sehr hoher Darlehenskosten über die Jahre in Verzug. Oft
    kündigt die Bank und geht "gnadenlos" gegen die Schuldner vor. Diese sind dermaßen in die Enge getrieben, dass sich kein Mensch mehr traut, einen Vertrag noch zu widerrufen, weil etwa die Widerrufsbelehrung
    falsch war. Das hätte tausenden Kreditnehmern vor Gericht und Gerichtsvollziehern geholfen und bewahrt. Das LG Essen stellt mit dem Urteil 6 O 353/14 völlig klar, dass ein Widerruf sogar noch nach ergangenem Vollstreckungsbescheid möglich ist.

  • Mein Beitrag im Forum: Widerrufsbelehrung falsch !
    Hallo Tubikimi, hier die Antworten zu Deinen Fragen: Die Bank ist easycredit. Ich hatte seinerzeit von dem BGH Urteil aus 2009 gehört und sofort den Text der Widerrufsbelehrung untersucht. Mir war als juristischem Laien klar, dass diese Widerrufsbelehrung keinen Bestand haben konnte, wie sie in den Kreditformularen dieser Bank
    zumindest 2008 vorgekommen ist. Ich habe die Bank aussergerichtlich zur Rückabwicklung aufgefordert, das Darlehen widerrufen und Zahlungen eingestellt. Daraufhin hatte mich die Bank verklagt auf 14.500 EURO
    Restsaldo. Bekommen hat sie noch ganze 3.900 EUR das ist eine erhebliche Differenz bei einem Nettokreditvertrag über 20.000 EUR. Zuerst bestreitet die Bank, dass es sich um ein verbundenes Geschäft handelt (erfolglos), dann bestreitet die Bank dass die Widerrufsbelehrung falsch ist (erfolglos). Beides reicht dem Gericht zur Rückabwicklung des Vertrages weil die Widerrufsbelehrung nichtig ist. In anderen Fällen bestreitet die Bank, dass man überhaupt noch widerrufen kann und sein "Widerrufsrecht verwirkt hätte" (erfolglos). Es ist ein Skandal in Deutschland, dass jeder Kreditnehmer von über 50.000
    pro Jahr alleine bei dieser Bank, von sich aus tätig werden muss und eine BAFIN als Kontrollorgan der Bank überhaupt nicht in Erscheinung tritt. Als Verbraucher könnte man vermuten, die Bafin lässt sich die Kreditverträge der zu überwachenden Banken kommen und kontrolliert diese. Die Bank müsste dann gezwungen werden, alle Kreditnehmer anzuschreiben und korrekt nachzubelehren. So bleibt es dem Zufall überlassen, welcher Kreditnehmer von dieser Rechtslage und der
    falschen/nichtigen Widerrufsbelehrung für seinen Kredit überhaupt erfährt. Deshalb habe ich dieses Urteil an Verbraucherzentralen, Finanztip u.a. unter www.easywiderruf ins Netz gestellt, damit möglichst viele betroffene Menschen davon erfahren und ihre Rechte geldtend machen können. Viel Glück.

  • BGH als Verbraucherschützer. Das ist die traurige Wahrheit. Banken haben Darlehen als Finanzprodukte erfunden, die in sieben Jahren Laufzeit an die 200% der Kreditsumme einbringen sollen. Das wäre selbstverständlich Wucher, richtig. Nicht
    aber, wenn man die 200% in: Vertragszinsen, Bearbeitungsgebühren und Restschuldversicherung splittet. Oft ist die Restschuldversicherung noch unter dem gleichen Unternehmensdach (DZ Bank) wie der Kreditgeber (Teambank) gehört zum gleichen Firmenverbund. Als der BGH mit Urteilen aus 2009 und 2011 die Kombi von Darlehen und Restschuldversicherung als verbundenes Geschäft mit den einschlägigen Folgen für eine rechtskräftige Widerrufsbelehrung erlassen hat, liefen die Meister des schnellen Profits Sturm. Erfolglos auf der ganzen Linie. Dann hat man es mit "Verwirkung des Rechtes auf Widerruf" versucht, das ist so als ob einem der Brandstifter die Anzeige des Brandes verbieten möchte. Ein Vollversagen der BAFIN kommt hier dazu, denn diese hätte die betroffenen Banken ohne Wenn und Aber zu korrekter Nachbellehrung aller betroffener Kreditnehmer verpflichten müssen. Wenn Kreditnhemer über astronomischen Kreditzinsen in Verzug gerieten, übernahm eine gnadenlose Anwaltskanzlei das Weitere. Ebenso wurden selbst bei bestrittenen Forderungen Schufa-Einträge veranlasst, um die künftigen Prozeßgegner schon im Vorfeld mürbe zu machen.
    Hier hilft eine Abmahnung der Schufa (gehört mit mehr als 5% Beteiligung der Teambank, der Teambank-Chef ist in Personalunion Aufsichtsratsvorsitzender der Schufa) notfalls per einstweiliger Verfügung oder deren unmittelbarer Androhung.
    Die Schufa ist das wichtigste Disziplinierungsinstrument der Banken und macht per Knopfdruck aus Bürgern, Bürger zweiter Klasse, die plötzlich keine Wohnung mehr bekommen oder deren Kreditkarte nicht mehr funktioniert. Dass die Schufa ohne Benachrichtigung und Äußerungsmöglichkeit der Betroffenen, Einträge mit solcher Tragweite speichern und weitergeben kann, ist immer noch eines der Skandale in dieser Republik. Die Zustimmung auf vielen Verträgen zur "Schufa-Klausel" längst zur rethorischen Frage verkommen, weil das Institut übermächtig geworden ist.

  • Heute berichtet auch der Spiegel über den Widerrufsjoker. Schade finde ich allerdings, dass in dem Bericht die Lage so dargestellt wird, dass kaum noch Finanzinstitute kompromissbereit sind, wenn man nicht klagt. Nach meiner Ansicht ist das nicht richtig.


    Andere Erfahrungsberichte sprechen nämlich ganz klar davon, dass bei etlichen Banken und Versicherungen eine Halbierung des Zinssatzes auch ohne Prozess möglich ist, siehe z.B. hier:


    Bei dieser Widerrufsbelehrung knickt die ING Diba ein


    Ansonsten sollte jeder prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung für ihn in Frage kommt. Dann kann man einen Rechtsstreit auch vor Gericht durchziehen, ohne ein großes Kostenrisiko einzugehen. Solange es sich bei der finanzierten Immobilie nicht um einen Neubau oder eine vermietete Wohnung handelt, zahlt normalerweise die Rechtsschutzversicherung.


    Und das Beste dabei: Die Rechtsschutzversicherung kann auch nachträglich abgeschlossen werden. Sie muss also nicht schon bestanden haben, als der Kredit abgeschlossen wurde. Entscheidend ist, dass die RSV besteht, bevor der Widerruf ausgesprochen wird. ÖRAG/Bavaria Direkt und DEURAG bieten sogar Tarife ohne Wartezeit. Bei den meisten anderen Gesellschaften muss man 3 Monate nach Vertragsabschluss warten.

  • Hallo Zusammen,


    Möchte hier mal meine Situation erläutern und um Erfahrungen bitten!
    Ich habe meinen 2007 abgeschlossenen Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen und dieser wurde als fehlerhaft und sehr gut wiederrufbar eingeschätz!
    Wir haben anschließend den wiederruf an die DKB Bank gesendet, die den Wiederruf nicht anerkannte!
    Ein drei seitiges Schreiben voll mit Begründungen und Gerichtsurteilen gegen andere Bankkunden wurde sofort als abschließende Stellungnahme bezeichnet!
    Somit bleibt mir nur der gerichtliche Weg!
    Der Anwalt berechnet die Kosten im Falle eines unterliegens ( Anwalt , Anwalt gegenseite + Gerichtskosten )
    auf ca. 12000€
    Dieses Risiko kann und will ich nicht eingehen!
    Ich verfüge über keine Rechtschutzversicherung und da es sich um einen Neubau handelt würde diese sowieso nicht greifen!
    Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gesammelt und welche Optionen bleiben in einem solchen Fall noch?


    Danke schon mal im voraus
    Gruß

  • Ande 0014:


    Ich kenne zwar Deinen Anwalt nicht, daher will ich ihm auch nichts Böses nachsagen - aber ein seriöser und erfahrener Anwalt hätte Dir vorher sagen können, dass außergerichtlich bei der DKB nichts geht. Das Geld hättest Du Dir also sparen können. Zu diesem Thema gibt es auch reihenweise Erfahrungsberichte im Netz, z.B. hier im letzten Absatz:

    Widerrufsjoker - hier können Sie den Zins ihrer Baufinanzierung halbieren


    http://www.widerruf.info/wider…aufinanzierung-halbieren/Dass Du das Risiko einer Klage nicht eingehen willst, kann ich einerseits mit Blick auf die Kosten verstehen. Andererseits ist es aber auch schade, denn die DKB kassiert derzeit in Berlin eine Niederlage nach der anderen - die Chancen sind also grundsätzlich gut. Ansonsten bleibt Dir derzeit nur Abwarten. Es könnte sein, dass es im Laufe des Jahres noch ein BGH-Urteil zur Verwirkung beim Kredit-Widerruf gibt. Wenn ein solches Urteil verbraucherfreundlich ausfällt (was nach der bisherigen Rechtssprechung des BGH zu erwarten wäre), dann könnte das auch Auswirkungen auf das außergerichtliche Verhalten von DKB, Deutscher Bank und Commerzbank haben. Ob es aber wirklich so kommt, ist reine Spekulation.

  • Schönes Urteil für Verbraucher zum leidigen Einwand der Verwirkung:


    Zitat/
    Eine Verwirkung der Ausübung des Widerrufsrechts setzt regelmäßig eine illoyal verspätete Inanspruchnahme eines Schuldners voraus. Die bloße Hoffnung der Beklagten, auf ihr eigenes Schweigen hin werde auch der Kläger die Anlageentscheidung im Laufe der Zeit vielleicht auf sich beruhen lassen, war nicht als schutzwürdig zu betrachten.
    /Zitat Ende


    OLG Frankfurt a.M. 26.8.2015, 17 U 202/14
    http://openjur.de/u/851933.html


    Das sind gleich zwei gute Nachrichten:

    • Verwirkung des Widerrufsrechts kommt nur in besonderen Einzelfällen in Betracht, also fast nie.
    • Auch in Frankfurt können Verbraucher in Widerrufs-Fällen gewinnen :)


    Disclaimer:
    Reine persönliche Meinungsäußerung. Keine Rechtsberatung. Keine Gewähr. Kein Zu-Eigen-Machen von verlinkten oder in Bezug genommenen Inhalten.


    Angaben aber selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen.


    Alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Das sind ja auch vielleicht für uns gute Nachrichten...... die BSQ Bauspar AG hat auf unseren Widerruf hin auch mit Verwirkung reagiert.
    Original-Antwort:
    "Unabhängig von der offenen Frage, ob wir eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt haben, sind wir der Auffassung, dass der Ausübung des Widerrufs durch Ihre Mandanten der aus den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB abgeleitete Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht und Ihre Mandanten das Recht zur Geltendmachung eines Widerrufs bereits verwirkt haben. Der von uns angenommene Gesichtspunkt der Verwirkung setzt voraus, dass Ihre Mandanten ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht haben, obwohl sie dazu in der Lage gewesen wären und wir uns mit Rücksicht auf das Verhalten Ihrer Mandanten darauf einrichten durften und einrichteten, dass diese Ihr evtl. Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werden".

  • Hallo Leute,
    was mir auffällt, in den meisten "Ratgebern" aus dem Verbraucherschutz wird besonders darauf eingegangen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder nicht. Auf die praktische Vorgehensweise nach der Bestätigung der Fehlerhaftigkeit habe ich wenig konkrete Angaben gelesen. Ich habe mir daher erlaubt, das Zusammenzufassen, was ich bisher herausgefunden habe.
    Ich denke, das hilft vielen Einsteigern.
    Da sind aber noch ein paar Fragen in rot, die ich hoffe, dass das Forum dabei unterstützt. Falls weitere Kommentare, bitte melden. Ich überarbeite dann weiter je nach Erfahrungsbericht und Kommentar.


    Praktisches Vorgehen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung:
    Vorher: Falls vorhanden, Rechtschutzversicherung (RV) übernimmt gerichtliche und außergerichtliche Kosten? Sonst: sich um RV kümmern (s. Blogs).


    1. Schritt: telefonische Kontaktaufnahme mit Bank
    Generell: Läuft ab hier die Verjährungsfrist? Wie lang ist diese?

    a) bei Entgegenkommen der Bank -> neuer Zinssatz akzeptabel? Prüfen durch Vergleich mit
    handelsüblichen Zinsen (Vergleichsportale, Stiftung Finanztest, Bankenhomepages etc.).


    b) keine Antwort oder eine Ablehnung: Wie schnell sollte nun reagiert werden? Ich nehme an eine
    mündliche Ablehnung sollte mit einem sofortigen schriftlichen Widerruf per Einschreiben und Rückschein erfolgen.


    2. Schritt:
    a) Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt (falls noch nicht geschehen)
    Absprache Kosten und Vorgehen


    b) Kontaktaufnahme mit Bank bzw. Kreditvermittler für Umschuldung/Anschlussfinanzierung (falls noch
    nicht geschehen)
    Viele Banken prüfen Antrag erst, wenn ursprüngliche Bank Widerruf anerkennt (Entgegen den Angaben in
    den meisten Artikeln hierzu). Achtung: nur 30 Tage Zeit zur Rückzahlung. Daher sollten vorher schon alle Daten an relevanten Ansprechpartner gesendet worden sein.


    2.1. Vergleich ausgehandelt: geringerer Zins zu zahlen


    2.2. nur Restschuld an Bank zu zahlen?
    Tilgungsplan bzw. Bankauszug prüfen, dann genaue Angaben für Anschlussfinanzierung an Finanzierer melden


    2.3. juristische komplette Rückabwicklung mit gezahlten Zinsen und Tilgung
    - Bank überweist die bisher vom Schuldner gezahlte Zinsen und Tilgung zurück, Schuldner überweist
    die Kreditsumme und marktüblichen Zinsen


    Realistisch? Wird nicht eher die bisher vom Schuldner gezahlte Zinsen mit den marktüblichen Zinsen verrechnet? Wie sieht der Zeitplan aus? Zahlt erst der Schuldner zurück, dann die Bank? Wird dies juristisch festgelegt?

  • on-off:


    Am Anfang sollte meiner Meinung nach die Prüfung der WRB durch einen Anwalt (oder eine Verbraucherzentrale) stehen. Von diesem Ergebnis sollten dann die nächsten Schritte abhängen. Falls man z.B. bei einer der bekanntermassen nicht vergleichsbereiten Banken finanziert hat und auch keine RSV in Frage kommt, dann kann man sich die Zwischenschritte (Kontaktaufnahme mit der Bank) eigentlich auch sparen. Dann heißt es gleich: Entweder klagen oder es sein lassen. Theoretisch kann es natürlich sein, dass Deutsche Bank, Commerzbank oder DKB auch ihre Strategie ändern und auf einmal außergerichtliche Vergleiche anbieten. Für besonders wahrscheinlich halte ich das aber nicht.


    Bei anderen Konstellationen (grundsätzlich vergleichsbereite Gegenseite oder RSV) ist der von Dir geschilderte Ablauf richtig. Es gibt beim Kredit-Widerruf keine Verjährungsfrist, lediglich das Thema Verwirkung, das aber mittlerweile von den meisten Gerichten verneint wird - auch wenn das mit Spannung erwartete BGH-Urteil abgesagt wurde.


    Ob man sich wirklich eine Anschlussfinanzierung besorgt, ist Geschmackssache. Schaden kann es nicht, aber es bietet auch keine wirkliche Sicherheit, weil eine verbindliche Kreditzusage immer nur für wenige Tage gültig ist. Man müsste also eine solche Kreditanfrage immer wieder erneuern, was nicht praktikabel ist. In der Praxis wird der Kredit von der Bank nicht einfach fällig gestellt, weil sonst eine komplette Rückabwicklung die Konsequenz wäre, der die Bank aus dem Weg gehen wollen.


    Kommt es zu einem Vergleich mit der Bank, dann muss der Kunde immer zustimmen. Das bedeutet, dass er eine Frist aushandeln kann, innerhalb derer er eine Anschlussfinanzierung sicherstellen kann. Bei einer vernünftigen Bonität sollte das kein Problem sein. Es gibt genügend Banken, die eine Finanzierung bieten, auch wenn der Kunde vorher widerrufen hat.


    Kommt es wirklich zu einer vollständigen Rückabwicklung, was in der Praxis sehr selten ist, dann werden die Beträge meines Erachtens saldiert. Es ist also nicht so, dass Du erst den kompletten Darlehensbetrag an die Bank überweisen musst und dann den Teil der Bank zurückbekommst - sondern es wird gleich eine Differenz gebildet, die dann noch vom Kunden zu zahlen ist.

  • Zu den nicht kompromißbereiten Banken müssen wir leider auch die HVB zählen.
    Erst verweigerte sie 2 x die Annahme der Klage durch unsere Anwälte,
    weil angeblich die Adresse nicht stimmte.
    Gleiches lief ab, als nunmehr das Gericht die Klage einreichte.
    Nacheinander wurden den Anwälten 2 verschiedene Adressen genannt.
    Erst die eine, Schreiben kam zurück, dann die nächste, Schreiben kam zurück......
    Nachdem nun das Klage-Schreiben des Gerichts die Bank erreicht hat,
    wieder das gleiche Spiel.
    Nun meldeten sich die Anwälte der Bank mit der Ablehnung der Forderung.
    Gleichzeitig bitten Sie das Gericht um 6 Wochen Verlängerung
    um sich in den fall einarbeiten zu können.
    Also eine glasklare Hinhaltetechnik, um uns mürbe zu machen.
    Eines weiß ich todsicher. Mit dieser Bank wird es garantiert keinen Kompromiß geben.
    Also was da abläuft, kann man sich als normaler Mensch nicht vorstellen.
    Da wird mit allen, teilweise wirklich lächerlichen und durchsichtigen
    Methoden gearbeitet, nur um alles so lange wie irgendwie möglich zu verzögern.
    Wir haben einen langen Atem.
    Mal sehen, wie lange und wie die HVB bzw. ihre Anwälte das Spielchen noch treiben werden.
    Nur gut, das wir einen RS haben...... :)