Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung


  • Generell fällt mir auf das viele Foristen direkt den Widerruf eingereicht haben, gibt es denn generell Personen die ersteinmal das Gespräch mit Ihren Bankberatern respektive der Bank gesucht haben? Wie war hier das Ergebnis?
    Mich würde auch interessieren welche juristische Folge entsteht, wenn man die Bank auf den Fehler in der Widerrufsbelehrung aufmerksam macht ohne den Widerruf auszusprechen. Hat man damit sein Widerrufsrecht verwirkt?


    Also ich habe zuerst mit meiner Bank (ING Diba) gesprochen und auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufmerksam gemacht. Ergebnis: Ich bekam ein Standard-Ablehnungsschreiben, in dem rundweg jeder Fehler der Bank verneint wurde und der Widerruf abgelehnt wurde. Danach habe ich mir einen Anwalt genommen - und hatte drei Wochen später ein Vergleichsangebot auf dem Tisch. Das haben wir dann noch etwas nachverhandelt und schließlich wurden aus den 5 Prozent, die ich vorher gezahlt habe, knapp 2 Prozent.


    Diese Erfahrung muss nicht repräsentativ sein. Ich kann mir vorstellen, dass gerade bei kleinen lokalen Volksbanken und Sparkassen auch auf direktem Weg (also ohne Anwalt) etwas geht. Aber gerade bei den großen Kreditinstituten gilt, dass man ohne Anwalt normalerweise nichts erreicht. Mit der genannten Konstellation aus Bausparvertrag und Darlehen habe ich keine Erfahrung und kann daher auch nicht sagen, was man dort erreichen kann.


    Zum Thema Verwirkung: Wenn man die Bank auf die Widerrufsmöglichkeit anspricht und danach längere Zeit nichts unternimmt, kann durchaus irgendwann Verwirkung angenommen werden. Allerdings gibt es dafür keine festen Fristen und die Rechtssprechung ist da uneinheitlich. Bei einigen Wochen kann da aber eigentlich nichts passieren. Und so lange ist der Widerruf für Altkredite ja auch nicht mehr möglich. Wer in den nächsten paar Monaten nichts unternimmt, der hat die Chance vertan.

  • Aus Krediten aussteigen


    Um aus Immobilien-Krediten auszusteigen, gibt es diverse Möglichkeiten:
    - Nach 10 Jahre kann man sowieso raus. Auch wenn die Zinsbindung länger ist. Dafür ist dann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten (2/3 der Forderungen sind zu hoch!).
    - Kreditvertrag (wie beschrieben) auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder Vertragsfehler prüfen.
    - Manche Banken bieten gegen einen Zinszuschlag Kredite an, bei denen der Kunde den Immobilienkredit jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung vollständig zurückzahlen kann.

  • Hallo,


    ich hab meine Hypothekenvertrag durch die Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen. Mit dem Ergebnis dass ich über mein Wiederrufsrecht nicht richtig belehrt wurde.


    Darauf hin habe ich meinen Hypothek bei der Deutsche Bank widerrufen, und Ihnen eine 3 Wochen Frist für die Abrechnung gegeben.
    Jetzt habe ich einen Brief von der DB erhalten, in der Sie sich für die Prüfung meines Anspruchs (Die Deutsche Bank geht davon aus, dass die Widerrufsbelehrung den rechtlichen Vorgaben zum damaligen Zeitpunkt entsprach, will dies aber individuell prüfen) sich 3 Monate Zeit lassen wollen.


    Hat jemand einen Rat wie ich weiter vorgehen sollte? Abwarten oder Anwalt einschalten?

  • Ich würde der DB noch eine zweiwöchige Frist geben und abwarten was folgt. Sollten Sie eine längere Frist anfordern, oder nicht reagieren, einen Rechtsanwalt kontakten. Nur so wird eine evtl. RSV Deinen dann dringend benötigten Anwalt übernehmen.


    P.S. Ich befinde mich gerade mit der DB im Rechtsstreit. Eine außergerichtliche Lösung wirst Du dort nicht erwarten können!

  • Hallo,


    an dieser Stelle will ich kurz meine Erfahrungen betreffend "fehlerhafte Widerrufsbelehrungen" schildern.
    Im November 2014 habe ich meinen Widerruf abgeschickt. Als Antwort habe ich von meiner Bank eine negative Antwort erhalten, gleichzeitig aber auch ein Vergleichsangebot zu verbesserten Konditionen bekommen. Dieses Angebot habe ich angenommen und dann aber fast ein Jahr nichts von meiner Bank gehört. Zwischenzeitliche Briefe und Anrufe wurde nicht beantwortet und nur auf die große Anfragewelle hingewiesen. Vor zwei Wochen dann kam ein Anruf, dass meine Angelegenheit nun bearbeitet wird. Ich erhielt wieder ein Vergleichsangebot, das schlechtere Konditionen als das erste Angebot enthielt. Darauf hin habe ich wieder ein Schreiben an die Bank geschickt, das bis heute unbeantwortet ist.
    Es entsteht der fade Beigeschmack, dass die Bank nur auf Zeit spielt, um ihre Verluste so gering wie möglich zu halten.
    Leider sehe ich für mich keine Handlungsmöglichkeit, dass die Bank die Bearbeitung forcieren muss.

  • Jetzt habe ich einen Brief von der DB erhalten, in der Sie sich für die Prüfung meines Anspruchs (Die Deutsche Bank geht davon aus, dass die Widerrufsbelehrung den rechtlichen Vorgaben zum damaligen Zeitpunkt entsprach, will dies aber individuell prüfen) sich 3 Monate Zeit lassen wollen.


    Die Deutsche Bank ist bekannt dafür, dass sie außergerichtlich nicht kompromissbereit ist. Da wird dir auch ein Anwalt nicht helfen können. In diesem Fall hilft nur eine Klage. Überleg Dir gut, ob das von der Kostenseite her für Dich machbar ist (greift eine Rechtsschutzversicherung, etc.?) Wenn eine Klage nicht in Frage kommt, dann lass es lieber sein.


    Überhaupt ist es gut zu wissen, zu welcher Fraktion die eigene Bank bzgl. der Kompromissbereitschaft gehört. Zumindest für die größeren, bundesweit tätigen Bank gibt es entsprechende Berichte im Netz. Einfach mal nach "Widerrufsjoker welche Bank kompromissbereit" googeln.


    Bei Sparkassen und Volksbanken kommt es in der Regel auf einen Versuch an, da die Banken sich nicht einheitlich verhalten.

  • Hallo an alle! Lese bei euch schon lange mit! Sehr gutes Forum. Ich bin auch ein 3facher Wiederruf geschädigter (Anwalt geprüft)bringt aber alles nichts.Die große Bank mit orangen Buchstaben lehnt alles ab von unserem Anwalt. Und nun suchen wir Prozess finanzierer da nur noch klagen helfen kann.Hat hier schon jemand erfahrung.Bis jetzt haben zwei gleich abgelehnt .


    Für Tipps und Tricks freue ich mich

  • weissnix:


    Schau doch mal hier. Da werden auch konkrete Kriterien genannt, die erfüllt sein müssen, damit ein Prozessfinanzierer einspringt. Das Problem beim Widerrufsjoker ist, dass viele Gerichte immer noch die komplette Darlehenssumme als Streitwert ansetzen. Dadurch entstehen hohe Kosten. Gleichzeitig ist gerade in den unteren Instanzen ein Kredit-Widerruf kein Selbstläufer. Deshalb muss ein Prozessfinanzierer sehr genau kalkulieren, welchen Fall er finanziert.

  • @Edelfeder
    Vielen dank für deine Antwort.Danke für den link aber es gab nichts neues , da ich mich schon wochenlang im www mit dem Thema beschäfftige.
    Nur ist es seltsam das alle damit werben aber keiner wirklich einspringt.
    So sehe ich mein bereits investiertes Geld (Anwalt) in den Sand gesetzt und werde jedem raten es genau zu überlegen ob er nicht lieber warten will bis 10Jahre vorbei sind.Kann man alle Verträge schadenfrei kündigen.


    Werde aber NOCH NICHT aufgeben.
    Für weitere Tipps freu ich mich.
    Danke, bis demnächst

  • @Herbst 2012


    Vielen Dank für den Hinweis. :)
    Wir sind in der Zwischenzeit schon vor dem LG Bonn gelandet mit einem anderen Anwalt.
    Bald erwarten wir ein Urteil...
    Es sieht wohl so aus, das dies nicht das einzige Gericht sein wird welches wir in unserem Fall sehen werden.
    Mehr kann ich zur Zeit nicht sagen.


    Gruß

  • Hallo zusammen,


    ich möchte hier meinen Fall auch mal kurz darstellen, da er evtl. für den ein oder Anderen interessant sein könnte:
    Ich habe Anfang Oktober mein Darlehen bei der R & V Lebens-Versicherungs AG, das Mitte 2008 abgeschlossen wurde,
    mittels Widerrufs-Vordruck und erstmal ohne Rechstbeistand (RS-Versicherung jedoch vorhanden) widerrufen.
    Drei Wochen später gab es Post von der Anwaltskanzlei, die durch die R & V beauftragt wurde und nach neun Seiten Belehrung, warum mein Widerruf eine illoyale Rechtsausübung darstellt und Zitaten von Urteilen, räumte man mir die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung ein (auf die ich auch bereits in meinem Widerruf hingewiesen hatte).


    In dem heutigen Gespräch mit der Anwaltskanzlei würde sich eine solche Einigung aus Sicht der R & V wie folgt gestalten:


    Das Darlehen wird unter Fälligkeit einer Vorfälligkeitszahlung aufgelöst und durch ein neues Darlehen der R & V abgelöst.
    Seitens der R & V würde man auf ca. 50 % der Vorfälligkeitsentschädigung verzichten, die "neuen" Darlehenskonditionen sind mir noch nicht mitgeteilt worden.


    Die Frage ist, ob dieses Angebot bereits als Erfolg zu werten ist, da nach Rücksprache mit meiner Hausbank, es schon bereits ungewöhnlich ist, dass die R & V so schnell reagiert hat und sie normalerweise nicht für ein Angebot einer außergerichtlichen Einigung bekannt sind.


    Gibt es hier Meinungen zu diesem Fall und evtl. weitere Erfahrungen mit der R & V ?


    Ich habe mir erstmal Bedenkzeit eingeräumt, auch um das Angebot in Ruhe kalkulieren zu lassen und zusätzlich als
    Gegenangebot ein Neu-Abschluss eines R & V Darlehens jedoch OHNE Vorfälligkeitsentschädigung angeboten.


    Gruß
    R.F.

  • Gelten die Möglichkeiten für den Vertragsrücktritt nur für Neuverträge des fraglichen Zeitraums, oder auch für Vertragsverlängerungen ?
    Hatte 2010 eine Hypothek für 10 Jahre verlängert, wäre es dieser Vertrag auch wert, überprüft zu werden ?


  • Hallo Solomon,
    ich bin gerade im Ombudsmannverfahren gegen die R+V aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Es ist mit einem baldigen Schlichtungsergebnis zu rechnen (das läuft aber schon außergewöhnlich länger...). Könntest Du mit mir per E-Mail Kontakt aufnehmen unter ronald.robinson@t-online.de.Ich vermute, es handelt sich bei der Anwaltskanzlei um Streitbörger/Speckmann aus Bielefeld? Gruß Ron

  • Hallo babajaga,
    bei bloßen Vertragsverlängerungen ohne neues Kapitalnutzungsrecht ist es schwieriger, aber oft nicht unmöglich. Z.B. wenn die Prolongation im Fernabsatz (ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Brief, Internet, Telefon) geschlossen worden ist, gibt es da manchmal Möglichkeiten, doch zu widerrufen.

  • Hallo zusammen,


    ich lese schon eine Weile mit und hab mich jetzt auch angemeldet, weil ich wenig gefunden habe zu meinem Thema Bausparkasse. Gibt es da Erfahrungswerte (es geht um Schwäbisch Hall). Ich gehe davon aus, dass meine Widerrufsbelehrung für das gewährte Darlehen auch falsch ist. Sollte sich das nach Prüfung bestätigen - was passiert dann mit meinem Bausparvertrag, kann der auch rückabgewickelt werden? Die Verträge laufen jetzt seit 5 Jahren.


    Gruß
    Anne-50