Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Nach über einem Jahr, hat bei uns eine mündliche Verhandlung stattgefunden.
    Es sieht für uns sehr positiv aus, Das LG hält alle Vorträge der Beklagten (Raum Berlin) hinsichtlich der Widerrufsbelehrung,
    der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs für nicht überzeugend und wird sich dem nicht anschließen.
    Die Beklagte bekommt vom Gericht noch einen Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung, bevor
    ein Urteil ergeht.


    Details dazu demnächst....


  • Liebe Britta, das Urteil ist meines Wissens gegen die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen ergangen.
    Beste Grüße

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
    Rechtsanwalt | Partner


    SYLVENSTEIN Rechtsanwälte
    Sckellstr. 6 | 81667 München

  • Hallo,
    wir haben die Widerrufsbelehrung prüfen lassen, daher können wir den Darlehnsvertrag widerrufen ( gem Verbraucherzentralle HH)
    Ich bin leider nicht so schlüssig, da 06.2016 die 10Jahre voll wären und wir "normal" kündigen könnten.
    Wäre es ratsam jetzt zu widerrufen um evtl. zuviel gezahlte Zinsen zurück zu verlangen?
    (wir hätten die Möglichkeit für Anschlussfinanzierung)
    Danke vorab & Schöne Grüße
    Fatma

  • Fatma:


    Das kann man so pauschal nicht beantworten. Es kommt auf zahlreiche Faktoren an. Nur als Beispiel:


    1. Wie fehlerhaft ist der Kreditvertrag? "Falsch" ist bei den Widerrufsbelehrungen nicht gleich "falsch". Die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Je stärker die Fehlerhaftigkeit, desto besser die Chance.


    2. Bei welchem Kreditinstitut seid ihr? Ist dieses Kreditinstitut kompromissbereit? Gibt es Chancen auf eine außergerichtliche Einigung oder läuft es auf eine Klage hinaus?


    3. An welchem Ort müsstet ihr klagen? Wie haben die Gerichte an diesem Standort in Sachen Kredit-Widerruf bisher entschieden? Sind die Richter dort eher verbraucherfreundlich oder bankenfreundlich?


    4. Habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung (RSV), die die Kosten übernimmt oder könnt Ihr eine solche noch abschließen? Eine Rückabwicklung, die bei Euch sinnvoll wäre, ist in der Regel nur vor Gericht zu erzielen. Das bedeutet ein großes Kostenrisiko, wenn keine RSV vorhanden ist.


    Du siehst, dass man den Fall unter etlichen Aspekten sehen muss. Die Verbraucherzentralen leisten da bestenfalls Unterstützung für den Einstieg. Bei den entscheidenden Fragen lassen sie den Verbraucher häufig allein. Such Dir einen Anwalt oder eine Interessengemeinschaft, die auf das Thema spezialisiert sind und besprich dort die genannten Punkte.

  • Guten Abend,
    ich bin neu hier. Wir haben 2001, 2002 und 2007 Bausparverträge mit der BHW mit Sofortfinanzierung ( oder VorausDarlehen heisst es glaube ich) abgeschlossen. Im August 2010 wurden die Verträge abgerechnet wegen Hausverkauf. VorfälligkeitsentSchädigung mussten wir ca 11000 Euro für vier Verträge zahlen.


    Kann ich da evtl heute noch gegen vorgehen, falls die Widerrufsbehlehrung falsch ist und die vorfälligkeitsentschädigung damit zurückverlangen? Rechtsformen sind in der widerrufsbelehrung gar nicht aufgeführt.


    Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht


    Gruß Kathi

  • Kathi: In Frage kommen nur die Verträge, die nach November 2002 abgeschlossen wurden. Zudem liegt die Zahlung schon fünf Jahre zurück, da kommt schnell das Thema Verwirkung ins Spiel. Insgesamt scheinen mir die Chancen nicht allzu gut zu sein, aber Du solltest den Fall mal prüfen lassen.


    Da gibt es etliche Anbieter, die das kostenlos anbieten. Einfach googlen nach "Widerrufsjoker kostenlose Prüfung".

  • Ich habe nächste Woche einen Termin bei der verbraucherberatung gemacht.
    ich hatte mich damals auch direkt schriftlich beschwert bei der BHW aber natürlich haben die sich davon nichts angenommen und weil ich keine Rechtschutzversicherung habe, habe ich da nichts weiter unternommen. Vom widerrufsjoker habe ich erst jetzt gehört.

  • @Kathi2310
    Grundsätzlich ja - das Widerrufsrecht verjährt nicht, aber: Einige Gerichte gehen von Verwirkung aus, wenn die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung schon einige Jahre zurück liegt, andere halten das Recht nicht für verwirkt. Der BGH hat dazu noch nicht entschieden.

  • Die kanzlei Gunkel und Kunzenbacher hat mir per Mail mitgeteilt, dass es Rechtschutzversicherungen gibt, die man sofort nach Abschluss in Anspruch nehmen kann. Kann mir evtl jemand sagen, welche das sind? Bei der HUK hab ich schon gefragt, da geht es erst nach drei Monaten.

  • Hab da noch mal ene Frage: ich lese immer wieder, Neubau ist ausgeschlossen und Neubaurisiko. Bedeutet das, der widerrufskoker funktioniert nur bei gebrauchtgekauften Immobilien?
    Bei uns War es in beiden Fällen ein Neubau, also Erstbezug

  • Hab da noch mal ene Frage: ich lese immer wieder, Neubau ist ausgeschlossen und Neubaurisiko. Bedeutet das, der widerrufskoker funktioniert nur bei gebrauchtgekauften Immobilien?
    Bei uns War es in beiden Fällen ein Neubau, also Erstbezug


    Das ist auf die Deckung durch die Rechtschutz bezogen.
    Die Rechtschutzversicherer schliessen in der Regel die Deckung bei Neuobjekten aus.

  • Hab gelesen, die Örag bietet Rechtschutzversicherung ohne Wartezeit an. Hat jemand Erfahrung mit der Örag in Bezug auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

  • An alle, die für den 15.12. auf eine Entscheidung des BGH bezüglich Verwirkung gehofft haben:


    ...und wieder keine Entscheidung beim BGH: - Terminaufhebung in Sachen XI ZR 180/15 ...


    Da muss wieder ein gutes Angebot gemacht worden sein!