ZitatDa muss wieder ein gutes Angebot gemacht worden sein!
So ist es wohl.
Wenn eine beklagte Bank während der Güte/Gerichtsverhandlung merkt,
daß sie auf der Verliererstraße ist, bietet sie einen Vergleich an
mit der gleichzeitigen/unter der Bedingung der Schweigeverpflichtung für die Kläger.
So entsteht erst gar kein verwertbares/zitierbares Gerichtsurteil
und somit keine Gefahr einer Klägerschwemme,
welche sich auf ein Gerichtsurteil stützen bzw. berufen könnte.
So läufts. Leider.