Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Neue Masche....
    Das für uns zuständige Landgericht bestätigte ausdrücklich seine Zuständigkeit für das Verfahren und
    gab der betroffenen Bank die Möglichkeit, sich innerhalb von einem Monat mit uns gütlich zu einigen.


    Diese Frist lies der gegnerische Anwalt verstreichen, versäumte aber nicht, dieses mit einer Krankmeldung
    mit Attest (die machen vor nichts halt) zu begründen.
    Die nachfolgenden 'Einigungsversuche' waren schlichtweg eine Frechheit, wir sollten deutlich mehr zahlen, als
    noch in dem Darlehen offen war.
    In der Zwischenzeit, schied eine Richterin wegen Schwangerschaft aus der Kammer aus (gegnerischer Anwalt ?? :D )
    und eine neue Kammer entschied, dass sie nicht zuständig wäre und verwies das Verfahren an einen anderen
    Gerichtsstand.
    Jetzt geht das Ganze von vorn los.....


    Na ja, ich werde jetzt, wenn es sein muss, den Weg durch alle Instanzen gehen und ich werde mich bei der
    Summe nicht kaufen lassen.....

  • Der Bundesgerichtshof - Presse : Terminhinweise


    www.bundesgerichtshof.de › Presse › ter...


    Juli 2016, 9.00 Uhr, in Sachen XI ZR 564/15(Streit um Widerruf bei Verbraucherdarlehensvertrag) ..... September 2015 (Revision gegen Urteil im Fall Schreiber) - Verhandlungstermin aufgehoben

  • Der Bundesgerichtshof - Presse : Terminhinweise


    www.bundesgerichtshof.de › Presse › ter...


    Juli 2016, 9.00 Uhr, in Sachen XI ZR 564/15(Streit um Widerruf bei Verbraucherdarlehensvertrag) ..... September 2015 (Revision gegen Urteil im Fall Schreiber) - Verhandlungstermin aufgehoben

    Was will uns der Schreiber da mitteilen? Lt. Terminhinweis des BGH (http://www.bundesgerichtshof.d…/terminhinweise_node.html) finden/fanden heute um 9 bzw. 10 Uhr die Verhandlungen XI ZR 501/15 und XI ZR 564/15 zum Kreditwiderruf statt. Davon, dass einer oder beide Verhandlungstermine aufgehoben worden seien, steht da nix.


    In zwei, spätestens drei Stunden wird es wohl eine Presseerklärung des BGH geben und wir alle sind voraussichtlich etwas schlauer...

  • Hallo an alle die mir vielleicht helfen können.
    Bei einem jetzt anberaumten Termin bei meiner Bank nach einem aktuellen Widerruf eines Anuitätendarlehens aus dem Jahr 2008 stellten wir fest, dass damals gar kein Widerrufsformular ausgefertigt/ausgehändigt wurde. Verfällt dann die Frist automatisch nach einem Jahr? Welche Widerrufsbelehrungsinhalte gelten dann?

  • @'Martin
    das es mal wieder keine Verhandlung gab, gibt, geben wird!

    Mh, wo kommt denn die Info her, dass es heute keine Verhandlung heute gab / gibt / gegeben hat??? Unter dem von Ihnen angegeben Link oder auf den sonstigen Seiten des BGH ist nichts ersichtlich, dass Verhandlungstermin aufgehoben worden wäre...


    Lt. Terminhinweis des BGH (bundesgerichtshof.de/DE/Presse…/terminhinweise_node.html) finden/fanden heute um 9 bzw. 10 Uhr die Verhandlungen XI ZR 501/15 und XI ZR 564/15 zum Kreditwiderruf statt.


    Im Bog der Kanzlei Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte (https://www.wvr-law.de/verhand…e-widerrufsrecht-kaempft/) wurde aus der Verhandlung berichet.


    Die Presseinfo des BGHs dazu wird minütlich erwartet!



    Ergänzung:
    Das Urteil zum anhängigen Verfahren XI ZR 501/15 bzgl. "rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts" ist da: http://juris.bundesgerichtshof…16&nr=75248&pos=0&anz=118


    2. Ergänzung:
    Das Urteil zum anhängigen Verfahren XI ZR 564/15 liegt jetzt ebenfalls vor." Bundesgerichtshof entscheidet über die Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung": http://juris.bundesgerichtshof…=0&nr=75249&pos=0&anz=119

  • Der BGH hat eine Widerrufsbelehrung, die jahrelang von fast allen Sparkassen verwendet wurde, für ungültig erklärt. Damit können diese Verträge rückabgewickelt werden, was enorm lukrativ für die betroffenen Kreditnehmer ist.


    Der Haken an der Sache: In Frage kommt die Rückabwicklung nur für jene, die vor dem 22. Juni 2016 ihren Kredit widerrufen hatten. n-tv hat das ganz gut erklärt.

  • Der BGH hat eine Widerrufsbelehrung, die jahrelang von fast allen Sparkassen verwendet wurde, für ungültig erklärt. Damit können diese Verträge rückabgewickelt werden, was enorm lukrativ für die betroffenen Kreditnehmer ist.


    Der Haken an der Sache: In Frage kommt die Rückabwicklung nur für jene, die vor dem 22. Juni 2016 ihren Kredit widerrufen hatten. n-tv hat das ganz gut erklärt.

    Ergänzung: Oder die ihren Vertrag erst nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben. Diese Verträge können auch noch heute widerrufen werden. Dafür galt die Frist 21.06.2016 nicht!

  • Berliner Kindl (1.054)


    Woher wissen Sie so genau, dass die fehlerhafte Belehrung von Sparkassen nach dem 10.06.2010 - angeblich - nicht mehr verwandt worden ist??? Warum i. Ü. nach dem 10.06.2010???


    Wir haben gerade eine Belehrung einer Sparkasse aus Rottach aus einem Vertrag aus dem Jahre 2011 geprüft. Auch diese Belehrung war nach unserer Beurteilung grob falsch.

  • Berliner Kindl (1.054)


    Woher wissen Sie so genau, dass die fehlerhafte Belehrung von Sparkassen nach dem 10.06.2010 - angeblich - nicht mehr verwandt worden ist??? Warum i. Ü. nach dem 10.06.2010???


    Wir haben gerade eine Belehrung einer Sparkasse aus Rottach aus einem Vertrag aus dem Jahre 2011 geprüft. Auch diese Belehrung war nach unserer Beurteilung grob falsch.

    Die Widerrufsbelehrungen mit der Fußnote und der "frühestens"-Formulierung stammen aus der Zeit bis 2008, da die Musterwiderrufsbelehrung in der BGB-InfoV zum 01.04.2008 geändert wurde. Der Sparkassenvordruck mit diesen Formulierungen wurde regelmäßig bis Mitte 2008 verwendet, danach gab es ein neues Formular, in dem die Fußnote so nicht mehr enthalten ist. Sie wurde zeitgleich mit der Formulierung zum Fristbeginn entfernt, die neuen Formulare enthalten meines Wissens unten auf der Seite nur noch einen explizit als "Bearbeiterhinweis" gekennzeichneten Hinweis zum Fristbeginn.
    Das schließt natürlich eine Verwendung nach 2008 nicht zwingend aus, aber zumindest eine flächendeckende Verwendung fand nicht mehr statt.

  • ÖRAG verweigert Deckungszusage


    Auch in zwei Widerrufs-Fällen von uns hat die ÖRAG dieErteilung der Deckungszusage für das beabsichtigte Vorgehen gegen die Bank mit der Begründung verweigert, der Versicherungsfall sei bereitszu dem Zeitpunkt eingetreten, als die Bank falsch über das Widerrufsrechtbelehrt hat. Da dies der BGH-Rechtsprechung widerspricht, haben wir der ÖRAGeine kurze Frist zu Erteilung der Deckungszusage gesetzt. Verstreicht dieseFrist fruchtlos, werden wir den Mandanten zur sog. Deckungsklage raten.Des weiteren werden wir sodann auch genau prüfen, ob die erfolgte Ablehnung derDeckungszusage – entgegen der eindeutigen BGH-Rechtsprechung –strafrechtlich relevant ist. Sollte dies nach unserer Beurteilung der Fallsein, werden wir auch Strafanzeige erstatten.

  • Hallo, ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Habe das Forum eben erst gefunden.


    Wir haben fristgerecht unsere bereits abgezahlten Immobilienkredite (SK und KfW über SK) wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen. Wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass sich die Bank gar nicht meldet und wir nach Ablauf der gesetzten Frist mit einem RA weitermachen. Jetzt hat sich die Bank gemeldet und uns zu einem Gespräch eingeladen.


    Meine Frage: Wie kann ich berechnen, wie hoch der maximale Betrag ist, der uns zustehen könnte?


    Viele Grüße, Suesse