Alles anzeigenWiedermal ein Hallo in die Runde,
heute habe ich von meinem Anwalt eine Verfügung vom LG Dresden weitergeleitet bekommen.
In dieser steht, dass das Gericht bedenken über die Zuständigkeit des LG DD hat und es wird gefragt, ob Verweisungsantrag gestellt wird.
Hat das schon mal jemand gehört? Bzw. hat jemand die selbe Info?
Das LG DD soll ja eigentlich recht verbraucherfreundlich entscheiden. Wie sieht es in Berlin aus? Denn wir sind bei der Sparda-Bank Berlin.
Neue Masche....
Das für uns zuständige Landgericht bestätigte ausdrücklich seine Zuständigkeit für das Verfahren und
gab der betroffenen Bank die Möglichkeit, sich innerhalb von einem Monat mit uns gütlich zu einigen.
Diese Frist lies der gegnerische Anwalt verstreichen, versäumte aber nicht, dieses mit einer Krankmeldung
mit Attest (die machen vor nichts halt) zu begründen.
Die nachfolgenden 'Einigungsversuche' waren schlichtweg eine Frechheit, wir sollten deutlich mehr zahlen, als
noch in dem Darlehen offen war.
In der Zwischenzeit, schied eine Richterin wegen Schwangerschaft aus der Kammer aus (gegnerischer Anwalt ?? )
und eine neue Kammer entschied, dass sie nicht zuständig wäre und verwies das Verfahren an einen anderen
Gerichtsstand.
Jetzt geht das Ganze von vorn los.....
Na ja, ich werde jetzt, wenn es sein muss, den Weg durch alle Instanzen gehen und ich werde mich bei der
Summe nicht kaufen lassen.....