Hallo zusammen,
ich möchte hier an der richtigen Stelle kurz berichten, welche Erfahrungen ich bisher mit dem Widerruf meines laufenden Hypothekendarlehens gemacht habe.
Zum Jahresende habe ich fristgemäß widerrufen und nachdem die betroffene Hypothekenbank erwartungsgemäß den
Widerruf nicht akzeptiert hat, eine mit diesem Thema renommierte Anwaltskanzlei eingeschaltet.
Da ich glücklicherweise über eine alte Rechtsschutzversicherung verfüge,
wurde mir zunächst für einen außergerichtlichen Vergleich Rechtsschutz
gewährt.
Überrascht war ich jedoch, als die Rechtsschutzversicherung die
Kostennote der Anwaltskanzlei nicht vollständig beglichen hat, da sie
den errechneten Streitwert nicht akzeptiert hat.
Der Anwalt hat als Streitwert den Wert der eingetragenen Grundschuld
zuzüglich der bisher geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen zu Grunde
gelegt.
Die Versicherung will aber nur die bisher geleisteten Zahlungen bei der
Berechnung des Streitwertes akzeptieren. Die Differenz ist erheblich.
Nach Angaben des Anwalts ist die Leistungsklage der richtige Weg, um im
Falle eines positiven Urteils eine vollstreckbaren Titel gegenüber der
Bank zu erwirken. Die Rechtsschutzversicherung wirft der Anwaltskanzlei
vor, damit in erster Linie die eigene Geldbörse zu füllen.
Eine Feststellungsklage mit dem geringer angesetzten Streitwert sei nach
ihrer Meinung vollkommen ausreichend . Die Anwaltskanzlei behauptet,
dass gerade diese (meine) Rechtsschutzversicherung immer Probleme macht.
Den Versuch, eine Einigung über einen Stichentscheid herbeizuführen,
schlug fehl. Jede Partei beharrt weiter auf der ersten Meinung.
Bevor ich es vergesse: Der Dritte im Bunde, die Hypothekenbank: Sie hat
inzwischen angeboten, eine Kündigung des Darlehens zu akzeptieren,
will dabei zunächst aber nur auf einen äußerst geringen Teil der
Vorfälligkeitsentschädigung verzichten.
Mich würde interessieren, welche Erfahrungen andere Forumsmitglieder mit
den eingeschalteten Anwälten in Bezug auf die Ermittlung des
Streitwertes im Vergleichsverfahren und bei einer event. Klage gemacht
haben.
VG und danke vorab