Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Hallo Berliner Kindl,
    muss mich wohl korrigieren!


    Habe nochmal alles sorgfältig eingegeben und bin auf ca.13000 Euro gekommen.
    Ich denke beim ersten mal ist mir ein Fehler unterlaufen.


    Erstmal Danke für Deine Antworten.

  • SUCHE Anschlussfinanzierung (wir haben im Rahmen des "Widerrufsjokers" widerrufen)



    Hallo,


    ich möchte etwas fragen (und gleichzeitig meine Erfahrungen teilen).


    Wir haben die Wohnung, in der wir wohnen, im Jahr 2003 finanziert erworben (mit einem Grundpfandrecht zugunsten der Volksbank).
    Es wurden 2 Darlehen genommen,
    90.000 EUR
    und
    50.000 EUR


    Die Wohnung hat momentan einen Wert von ca. 160.000 EUR.


    Im Rahmen des "Widerrufsjokers" haben wir im Juni 2016 beide Darlehen widerrufen.
    Es gab auch ein Gespräch mit dem Direktor der Volksbank, bei dem auch ein Rechtsanwalt dabei war.
    Wir sind auch anwaltlich vertreten und befinden uns momentan in Verhandlungen mit der Volksbank.
    (Laut deren Berechnung haben wir noch eine Restschuld von 65.000 EUR, laut unserer Berechnung sind es 55.000 EUR, für das erste Darlehen).
    Unser Anwalt hat die Volksbank angeschrieben und auch telefoniert.
    In den nächsten Tagen wird die Bank uns ein Gegenangebot unterbreiten.
    Letztlich wird es darauf hinauslaufen, dass wir uns mit einem Aufhebungsvertrag von der Volksbank lösen und eine Anschlussfinanzierung finden (für das erste Darlehen, ca. 60.000 EUR).
    Das zweite Darlehen können wir bar abbezahlen.


    Somit sind wir auf der Suche nach einer Anschlussfinanzierung i.H.v. 60.000 EUR (sobald die Volksbank uns ein Gegenangebot gemacht hat, was in den nächsten paar Tagen/Wochen geschehen wird).


    Die Sparda-Bank und die Deutsche Bank haben gesagt, dass sie keine Anschlussfinanzierungen gewähren,
    wenn bei der anderen Bank widerrufen wurde.


    Weiß jemand, welche Bank eine Anschlussfinanzierung gibt (obwohl man bei der ursprünglichen Bank widerrufen hat) ??


    Danke im Voraus für die Antwort



    MfG

  • Weiß jemand, welche Bank eine Anschlussfinanzierung gibt (obwohl man bei der ursprünglichen Bank widerrufen hat) ??

    Wenn Eure Bonität stimmt, sollte eine Anschlussfinanzierung kein Problem sein. Es stimmt zwar, dass einige Banken keine Umschuldung bieten, wenn vorher widerrufen wurde. Neben den von Dir genannten Banken gehört z.B. auch die ING Diba dazu.


    Dem stehen aber genügend Banken gegenüber, die kein Problem mit einer Anschlussfinanzierung haben. Diese gilt es zu finden. Deswegen solltest Du auch nicht von Bank zu Bank laufen, sondern Dich an einen spezialisierten Kreditvermittler wenden, der einen Überblick über die Bankenlandschaft hat und sich idealerweise auch schon mit dem Widerrufsjoker beschäftigt hat. Hier gibt es beispielsweise ein solches Angebot.


    Normalerweise wird das Darlehen auch nicht teurer, wenn Du über einen solchen unabhängigen Finanzierungsvermittler vorgehst, denn der Vermittler wird von der Bank bezahlt. Auch große Anbieter wie MLP oder Interhyp agieren als Vermittler. Allerdings sollte man dort genau hinsehen, wie unabhängig diese Anbieter sind. Zumindest bei der Interhyp kann man aber an der Unabhängigkeit zweifeln, immerhin ist es eine 100% Tochter der ING Diba.

  • Unsere Bank hatte eine Weiterfinanzierung zuerst abgelehnt.
    Wäre eine Vorstandentscheidung.
    Nachdem wir mit Auflösung aller Konten (25 Jahre, 2 'recht' hohe Gehälter, Sparguthaben)
    gedroht haben, gab es einen neuen Vorstandentscheid.....

  • Hallo zusammen ,
    wir haben einen im Jahre 2008 geschlossenen Darlehensvertrag bei der Sparkasse fristgerecht im Juni 2016 aufgrund der vielen Fehler widerrufen.
    Es kam lediglich eine Bestätigung des Eingangs des Schreibens...
    Seitdem sind alle Versuche der Kontaktaufnahme ( auch seitens des Anwalts )mit der Sparkasse gescheitert.
    Lediglich auf Mails antwortet der Sachbearbeiter mit dem Hiweis, dass ein Kotankt nur über meinen Anwalt stattfinden würde und die Bank mit der Vielzahl der Widerrufe viel zu tun hätte.
    Termine vor Ort werden abgesagt mit dem Hinweis, dass der Sachstand mitgeteilt wird.


    7 Monate keine Sachstandsmitteilung oder Hinweis, ob der Widerruf anerkannt / abgelehnt wird.


    Mein Anwalt meint , dass hier nur der Klageweg helfen würde, da die Bank den Widerruf " aussitzen " würde.
    Hat jemand ähnliche Erfahrung ?


    Danke für Eure Rückmeldungen.


  • Hallo Sabine,


    habt ihr eine Rechtsschutzversicherung?
    Falls ja, dürfte es ja kein Problem sein.


    Euer Anwalt soll mit der Klageerhebung drohen.
    Falls die Bank nicht reagiert oder nicht bereit ist, den Vertrag rückabzuwickeln, dann müsst ihr klagen.
    Wenn die Klageschrift der Beklagten zugestellt wird, spätestens dannnnn wird die Bank sich melden und
    versuchen die Sache außergerichtlich zu klären.
    (für die Klageerhebung müsst ihr natürlich den Gerichtskostenvorschuss zahlen. Aber das Geld könnte ihr dann
    bei der Einigung mit der Bank wieder von der Bank verlangen. SPÄTESTENS wenn ihr - sollte es soooo weit kommen - das Verfahren durch Urteil gewinnt).


    Also,
    mit der Klageerhebung ein letztes mal drohen.
    Dann Klage erheben.


    Ich arbeite in einer Kanzlei. Und die Sparkasse, die sich monatelang nicht gemeldet hat, hat einem unseren Mandanten das Angebot gemacht, die Restschuld um 5000 EUR zu verringern, und den Vertrag aufzuheben.
    :)



    Banken haben - falls die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist - KEINE CHANCE !
    Geht bis zum Ende (vorausgesetzt ihr habt keine Probleme eine Anschlussfinanzierung zu bekommen).


    Solltest du fragen haben, kannst du mich gerne anschreiben
    criterion AT hotmail PUNKT de


    Wie erwähnt, arbeite ich in einer Kanzlei, und habe selbst - als angehender Jurist - mehr als 30 Darlehensverträge auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung überprüft, die Korrespondenz mit den Banken geführt, Aufhebungsverträge gesehen und Fälle abgewickelt.
    Auch der Darlehensvertrag meines Vaters ist betroffen (siehe meinen Beitrag oben).


    Heute hat die interHyp angerufen, und einen Termin vereinbart, für nächste Woche.
    Mal sehen was dabei rauskommt.

  • Hallo zusammen ,
    wir haben einen im Jahre 2008 geschlossenen Darlehensvertrag bei der Sparkasse fristgerecht im Juni 2016 aufgrund der vielen Fehler widerrufen.


    Mein Anwalt meint , dass hier nur der Klageweg helfen würde, da die Bank den Widerruf " aussitzen " würde.
    Hat jemand ähnliche Erfahrung ?


    Danke für Eure Rückmeldungen.


    Vorsicht mit den Sparkasse-Verträgen aus 2008! In diesem Jahr haben die Sparkassen zwei unterschiedliche Widerrufsbelehrungen. Es kommt stark darauf an, welche Widerrufsbelehrung in eurem Fall verwendet wurde. Die eine (ältere) WRB wurde vom BGH als fehlerhaft geurteilt, die neuere als korrekt.


    Für die ältere WRB könnt ihr normalerweise klagen, dafür finden sich auch Angebote einer Prozessfinanzierung im Internet, falls keine Rechtsschutzversicherung greift und ihr das Kostenrisiko scheut. Einfach mal nach


    "Sparkasse Widerrufsjoker Prozessfinanzierung"


    suchen.


    Habt ihr aber die neuere Widerrufsbelehrung, dann könnt ihr damit böse auf die Nase fallen. Dann ist jeder Euro, den ihr für den Anwalt ausgebt, aller Voraussicht nach ein Euro zu viel. Hakt also unbedingt beim Anwalt nach, welche Version bei Euch verwendet wurde. Die neuere hat die Fussnote "Nicht für Fernabsatzgeschäfte" - die ältere die Fussnote "Frist im Einzelfall prüfen".

  • Hallo Sabine42,
    anbei in der Anlage ein Beispiel einer Widerrufsbelehrung aus dem Jahr 2008, welche die Sparkassen verwendet haben. Wenn Ihnen eine solche Belehrung erteilt wurde, haben Sie sehr gute Chancen Ihr Recht vor Gericht durchzusetzen.
    Wir haben hier bereits etliche Fälle erfolgreich durchgesetzt.
    Mit besten Grüßen
    Hermann Bröcker

  • Hallo Herr Dr.Bröcker,


    genau dieses " Formular sowie Formular Nr. " wurde damals als Widerrufsbelehrung genommen.


    Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung .
    Ich habe der Bank nochmals bis morgen die Gelegenheit der Rückäußerung unter Klageandrohung gegeben.
    Sollte diese sich nicht melden, so werde ich wohl den Klageweg , der nach Aussage meines Anwaltes ca. 10.000 € betragen wird, einschlagen müssen.


    @hatirla - danke für die Tipps.Ich hoffe , dass die Sparkasse mir ein gutes Angebot macht, denn ab Juli 2018 steht auch schon seit 1 Jahr die Anschlussfinanzierung, die auf einem " doppelseitigen Blatt "getätigt wurde
    @berlinerKindl - auch hier danke...evtl. kennt der Anwalt ja auch Prozessfinanzierer ?!


    Ich halte Euch informiert, ob sich die Bank gemeldet hat usw. und wünsche Euch allen einen schönen Abend.


    Gruß
    Sabine

  • Hallo Sabine42,


    wenn die Bank nicht reagiert (was sehr wahrscheinlich ist), dann ist die Klage vor dem zuständigen Landgericht der richtige Weg. Teilweise wird noch dazu geraten, die Schlichtungsstelle anzurufen. Hiervon ist aus unserer Erfahrung jedoch abzuraten, da die Schlichtungsverfahren meist sehr lange dauern und am Ende häufig ein unverständlicher Schlichtungsspruch zugunsten der Bank herauskommt.
    Dies ist dann doppelt ärgerlich, da Sie als Darlehensnehmer die Raten (und hohen Zinsen) weiter zahlen und jeder weitere Monat kostet.
    Bei der Klageerhebung ist insbesondere auf die Antragstellung zu achten!
    Mit besten Grüßen
    Hermann Bröcker

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
    Rechtsanwalt | Partner


    SYLVENSTEIN Rechtsanwälte
    Sckellstr. 6 | 81667 München

  • Hallo Herr Dr. Bröcker,


    die Bank hält an einer Entscheidung von Juni 2015 fest und betrachtet die Angelegenheit als erledigt.
    Damals wurde aus Sicht der Bank die Widerrufsbelehrung als inhaltlich + rechtlich korrekt bezeichnet ..Wir hätten ja auch 7 Jahre weiter bezahlt ..und wollen uns nur einen finanziellen Vorteil verschaffen.
    Angeblich hätte die Bankerin einen Fall wie meinen gehabt, der vor Gericht verloren worden wäre.


    Nun bin ich unsicher.
    118.000 € im Juli 2008 bei 5,5 % und 800 € Tilgung abgeschlossen.Derzeit ca. 84.000 € offen.
    Anschlusszinsvereinbarung im Juli 2015 ( ab Juli 2018 ) für die restl.Laufzeit mit 2,06 % abgeschlossen - keine Rechtschutzversicherung.


    Lohnt sich aus Ihrer Sicht der der Kostenaufwand des Klageweges mit evtl. Niederlage vor Gericht ( derzeit noch keine neue Finanzierung für die restl. Summe außer der Anschlussfinanzierung ab Juli 2018 vorhanden ) oder soll ich es so belassen, wie es ist ?Die Sparkasse scheint sehr zuversichtlich, dass ich nichts weiter unternehmen würde.


    Danke für Ihre Einschätzung.
    Gruß
    Sabine

  • Hallo Sabine42,
    die Banken pockern und wissen genau, dass die Verbraucher eine Klage scheuen. Aber in Ihrem Fall ist nach den bisher mir vorliegenden Infos eine Klage sinnvoll. Auch aus wirtschaftlicher Sicht.
    Meist knicken die Banken bei der hier vorliegenden Belehrung ein.
    Bitte sagen Sie mir noch, um welche Sparkasse es sich genau handelt. Die Reaktion der Sparkasse variieren sehr.
    Wenn Sie bisher nur privat mit der Sparkasse kommuniziert haben, hilft es bei einigen Sparkassen weiter, wenn dann mit einem gezielten Anwaltschreiben die Sach und Rechtslage erörtert wird.

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
    Rechtsanwalt | Partner


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  • Ohne RS würde ich eine Klage gegen eine Bank nicht durchziehen.
    Wir haben 2 Jahre dafür gebraucht und haben den Widerruf durchgesetzt.
    Die Bank hat eine Hilfswiderklage eingereicht, d.h. für den Fall, dass wir Recht
    bekommen, erhebt sie entsprechende Restansprüche.
    Diese Hilfswiderklage erhöht die Anwalts und Prozesskosten um einiges.


    Wir haben wie gesagt den Widerruf durchgefochten, das Gericht ist allerdings
    der Hilfswiderklage der Bank gefolgt.
    Obwohl es unstrittig war, dass die Bank an uns noch Ansprüche hat.
    Noch einen Monat zuvor, hat die gleiche Richterin die Hilfwiderklage
    abgelehnt, da die Ansprüche der Bank unstrittig waren.


    Bei der Kostenverteilung bekamen wir 21 Prozent zugeteilt.
    (Das zum Thema 'Banken haben keine Chance')


    Ohne RS wäre das eine stattliche Summe gewesen.


    Die Lobby der Banken scheint im Gericht angekommen zu sein......

  • Sehr geehrte(r) HWZ,


    natürlich gibt es bei den ca. 800.000 Gerichtsverfahen iS. Widerspruch auch verbraucherungünstige Entscheidungen. Jedoch kennen die hier beteiligten den Sachverhalt ihres Falles nicht. Aber es gibt unzählige Konstellationen und die Gerichte entscheiden unterschiedlich.
    Insofern ist es für die Entscheidungsfindung von Sabine42 nicht zielführend, wenn sie ihren Fall derart oberflächlich beschreiben.

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
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  • Hallo Herr Dr. Broecker,


    ich hatte ja schon vor dem Widerruf einen Anwalt in der Sache eingeschaltet, der auch leider nach dem Widerruf keine Reaktionen auf seine Schreiben bis hin zur Klageandrohung erhalten hat.Daraufhin habe ich nun selber mit der Sparkasse Köln Kontakt aufgenommen, die an der Entscheidung von 2015 festhält.Bisher hatte ich schon hohe Anwaltskosten und da ja keine Rechtschutzversicherung besteht weiß ich nicht , ob eine Klageeinreichung Erfolg haben würde.


    Gruß
    Sabine

  • Hallo Sabine42,
    die SPK Köln gehört aus unserer Erfahrung in der Tat zu den SPK, die ihre Kunden zu Klagen zwingen und außergerichtliche Vergleiche ablehnen.
    Sie haben gesagt, dass die aktuelle Restvaluta 84 TEUR beträgt. Das Prozesskostenrisiko betrüge dann ca. 10.000 EUR. Um nachzuvollziehen, wie sich die Anwalts-- und Gerichtsgebühren zusammensetzen empfehle ich Ihnen
    den Link:
    http://www.der-prozesskostenrechner.de/


    Ihre Restschuld ist nach aktueller Rechtsprechung der Streitwert (können sie dort in der Maske eingeben).
    Die Entscheidung, ob Sie klagen, können Sie nur selbst treffen. Aus rechtlicher Sicht haben Sie jedenfalls nach den mir vorliegenden Infos gute Chancen.

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
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  • Hallo Herr Dr. Broecker,


    ich hatte ja auf einer aussergerichtliche Einigung und einer Zinssenkung gehofft.Derzeit habe ich schon ca. 3000 € an vorgerichtlichen Anwaltskosten aufgebracht.
    Wenn ich mir einen Rückabwicklungsrechner mit einer 2,5 % Verzinsung ansehe hoffentlich richtig ) , so liegt mein derzeitiger Rückzahlbetrag dann bei ca. 76.000 € Euro.
    Bei einem Restsaldo von 84 TEUR ist das Prozesskostenrisiko doch dann sehr hoch.
    Leider kann ich auch so gut wie gar nichts über erfolgte oder gar erfolgreiche Klagen gegen die SK lesen .
    Gruß
    Sabine

  • Hallo Sabine42,


    ja die Verzinsung ihrer Zins- und Tilgungsleistungen sind bei der Rückabwicklung konservativ anzusezten mit 2,5 % über Basiszinssatz zu berechnen. Die Kölner Gerichte machen dies überwiegend (nicht 5 %).


    Bei den von Ihnen genannten Zahlen steht das Risiko und der mögliche Nutzen nicht ganz im Einklang.
    Ein sicheren Sieg vor Gericht kann man nicht versprechen. Und ohne Verischerung sollten Sie nur weitermachen, wenn Sie ein Risko nicht scheuen. Aus rechtlicher Sicht haben sie gute Chancen - aber in wirtschaftlicher Hinsicht ist ein Weitermachen fraglich.

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
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  • Hallo Herr Broecker,


    die Berechnungen des Streitwerts über die Restschuld ist doch längst überholt. Der BGH hat bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass sich der Streitwert beim Widerruf von laufenden Darlehen aus der Summe der vom Kunden an die Bank geleisteten Zahlungen (also die Summe aus Zinszahlungen, Tilgungen und ggf. Sondertilgungen) zusammensetzt.


    Insofern lässt sich der Streitwert anhand der Restschuld gar nicht berechnen.


    Sabine42: Wenn Du das Risiko einer Klage scheust, dann informier dich über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung beim Widerrufsjoker.