Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Hallo Stefan,
    meine Eingangsfrage war auch eher rhetorischer Natur - ich wollte Dich auf keinen Fall in Schwierigkeiten bringen!
    Eine ernstgemeinte Frage ist allerdings: Wie kann ich Dein Kunde werden?!


    Viele Grüße


    Stefan

  • Hallo Stefan,
    ach, mit der Rhetorik hab ich´s nicht so :)


    Du hast da vielleicht etwas falsch verstanden. Wir sind keine Anwaltskanzlei und kein Verein gebeutelter Darlehensnehmer.


    Wenn Du über uns eine Finanzierung "auf´s Auge gedrückt" bekommen hättest, dann wärst Du unser Kunde.


    Und Du hast ja bereits ein Darlehen, welches Du widerrufen hast. Also eben ein Fall für den Juristen.


    So betone ich:
    Alles, was ich schreibe, hat nix mit einer Rechtsberatung zutun und spiegelt nur meine persönliche Meinung und Erfahrung wider, die ich den geneigten Forennutzern zur Verfügung stelle.


    Morgengruß
    Stefan

  • Hallo,
    ich bin neu hier und brauche eine Auskunft zum Thema unechte Abschnittfinanzierung.
    Ich habe 1997 einen Kredit abgeschlossen und 2007 verlängert. Allem Anscheinen nach war eine Widerrufsbelehrung nicht nötig, da der alte Vertrag zu veränderlichen Konditionen weiterlaufen würde, wenn nichts vereinbart wird. Es erfolgte dann 2007 auch nur eine Ergänzung auf der der neue Zinssatz und Laufzeit hervor gehen. Dazu kommt allerdings auf einer separaten Seite die abgeänderten Kündigungsbedingungen.


    Nach der Scheidung sagte mir ein Bankberater der Sparkasse ich könne diesen Vertrag gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu günstigen Konditionen übernehmen. Nun ist es angeblich nur möglich den alten Vertrag allein zu schlechten Konditionen zu übernehmen.


    Nun hier die Frage. Habe ich doch eine realistische Möglichkeit? Wenn nicht über den Joker, dann vielleicht das die Sparkasse es doch als neuen Vertrag ansehen muss wenn ich übernehme??


    Vielen Dank im vorraus

  • Ibanez: Mit einer regulären vorzeitigen Beendigung ist die vorzeitige Beendigung durch Zahlung einer VFE gemeint. Also klassischer Fall, wie von Ihnen geschildert: Ich verkaufe die Immobilie und löse meinen Kredit vorzeitig ab. Die Bank verlangt eine VFE - und ich zahle.


    Das ist die normale Ausgangsposition. Davon abweichen kann ich auf Basis einer falschen Widerrufsbelehrung durch nachträglichen Widerruf. Wir reden also nicht davon, dass sich die Bank bei der Höhe der VFE verrechnet hat, sondern davon, dass ich mit Hilfe des Widerrufsjokers komplett ohne VFE aus dem Vertrag aussteigen will.


    Das wird in manchen Fällen gelingen, dann ist die komplette vorher berechnete VFE die Basis für die Entschädigung des Prozessfinanzierers. Vergleicht man sich aber darauf, dass die Bank z.B. auf zwei Drittel der VFE verzichtet, dann sind eben auch nur diese zwei Drittel die Basis.

  • Hat hier schon jemand praktische Erfahrungen mit dem Widerruf
    eines Darlehensvertrages bei der Deutschen Bank. Mein Darlehensvertrag
    ist von 2006 und ein Anwalt hat mir nach Prüfung des Vertrages
    mitgeteilt, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und ich den
    Vertrag widerrufen könne. Ich bin aber noch oder auch etwas skeptisch

  • Zunächst mal ganz herzlichen Dank für die konstruktiven Beiträge in diesem Forum.
    Eine wahre Fundgrube. :)


    Jeder Fall ist anders. Ich habe mich mit einer Volksbank außergerichtlich einigen können. D.h. Vertragsausstieg ohne VfE.


    Mit einer Sparkasse bin ich noch im Clinch.
    Geht wohl leider nicht ohne Anwalt.

  • Hallo Forum,
    bislang ging es immer nur um die Gebühren beim Anwalt und die Vorfälligkeitsentschädigung wenn man einen Baukredit widerruft.
    Ich habe bislang noch keine Aufstellung erhalten, in der z.B. aufgeführt ist, dass man nach z.B. 7 Jahren Zahlungen an die Hypothekenbank (hier IngDiBa) ca 50% der Schuld eingezahlt hat.
    Wenn ich jetzt diesen Vertrag widerrufen habe, so begreife ich eigentlich, dass diese 50% in Anrechnung kommen; somit bleiben mir doch nur 50% der Hypothek. Sollte ich jetzt 50 oder 70% der Ablösesumme (in meinem Fall ca. 10000€ zahlen müssen, so wäre das für mich ein Erfolg., ich starte neu bei ca. 50000€ und zahle als Vorfälligkeit eioe Summe X.
    Ist das richtig oder geht es nur um die Vorfälligkeitsentschädigung und ich muss meine volle Hypothek ablösen? Dann lohnt sich doch das Ganze gar nicht!!
    Schönen Abend

  • hallo
    also hier sind nun über 18 seiten vollgeschrieben und noch keiner hat einen erfolg auszuweisen. bei einem perönlichen gespräch mit einem dr klein banker sagte er das von 30 fällen ein einziger von der bank akzeptiert wurde.
    zudem bestätigten interhyp und dr klein banker das es probleme bei der anschlussfinanzierung gibt da banken in diesen fällen alle register ziehen und zusammenhalten.


    ich suche aktuell eine bank die mich im anschluss finanziert da ab dem zeitpunkt des widerrufs die fälligkeit in 30 tagen eintreten kann.
    sollte ich eine bank haben wird der anwalt seine 1 - 2 briefchen schreiben und dann wird man sehen was passiert.


    ich denke das die bank den ersten brief blockt und beim zweiten auch nicht zu einem entgegenkommen bereit sein wird. dann liegt es quasi an mir gerichtlich vorzugehen und es wird finanziell zu riskant für uns.
    darauf wird die bank auch spekulieren.
    am ende gehe ich davon aus das ich € 1200 in den sand bzw anwalt stecke.


    ihr werdet es sofort erfahren.

  • Hallo grinsekatze,
    natürlich sollte man einen Prozess mit einplanen, denn die Banken haben natürlich starke Rechtsabteilungen und versuchen zunächst alles abzulehnen.
    Nur:
    was will ich?
    eine Wandlung des bestehenden Vertrages?
    überprüfe ich meinen bestehenden Vertrag gem BGH stellte ich fest: da stimmt etwas nicht und jetzt muss ich entscheiden. Grundsätzlich gibt es nur eine geringes finanzielles Risiko habe ich keine Rechtsschutzversicherung.
    Aber selbst ohne diese Versicherung muss ich keine Rechnung aufstellen: was erhalte ich zu Schluss?
    Ich denke, dass ein Rechtsbeistand immer der richtige Weg ist.
    Guten Abend

  • @grinsekatze
    Da hast Du Dir die 18 Seiten aber nicht ganz durchgelesen. Es gibt durchaus Erfolge. Allein unsere Kunden ( und wir sind nur eine kleine Bude ), haben von 8 Fällen 8 positive Ergebnisse erzielt. Anschlußfinanzierungen waren nie ein Problem, wobei allerdings auch 5 von 8 bei der "alten Bank" neue Konditionen erhalten haben. RA Wedekind hat auch Positives zu vermelden.


    Und der Eine oder Andere konnte ebenfalls einen Vergleich erreichen.


    Was die Ablösefinanzierung betrifft, so haben wir immer eine lokale Bank vermittelt. Mag sein, dass die nicht immer die Burnerkonditionen auswerfen, wie Internetbanken aber einen Tod muss man halt sterben. Dafür hat alles innerhalb der 30 Tagesfrist funktioniert.


    Viele Grüße
    Stefan

  • Keine Erfolge?


    Bitte meinen Beitrag von heute lesen!


    Die außergerichtliche Einigung mit der VOBA hat mir 15.000.- Euro VfE erspart.
    Ohne Anwalt!


    Ich habe das Musterschreiben der VZHH benutzt.


    Eben hat mein Bruder mir mitgeteilt, sich mit der IngDiba geeinigt zu haben.
    Ein Schreiben eines Fachanwaltes hatte genügt.


    Ersparnis 5000.- VfE.

  • Hallo, ich habe meine Darlehensverträge BHW Bausparkasse von 2003 an eine Anwaltskanzlei gegeben, um prüfen zu lassen, ob die Widerrufsklausel korrekt ist. Ich habe letztes Jahr ca. 4,000 Vorfälligkeit bei der BHW bezahlt. Diese Kanzlei hat mir nun eine Honorarvereinbarung angeboten über 2.000 €, damit würde ich voll ins Risiko gehen :-(.


    Die Kanzlei will mir aber nicht mitteilen, warum die Klausel fehlerhaft ist. Seht Ihr eine Möglichkeit, dass man als Laie das selbst prüfen kann. Ich finde da nicht wirklich was richtiges im Internet. Und die 2.000 € habe ich auch nicht, um den Anwälten die in den Rachen zu schmeissen. Habt Ihr ne Idee?


    Danke Anne

  • Hallo Anne,
    hab ne Idee:
    Kanzlei wechseln.
    Bist Du sicher, dass es sich um eine Anwaltskanzlei handelt ? :)


    Kann mir kaum vorstellen, dass bei einem Streitwert von 4.000 EUR Anwaltsgebühren in Höhe von 2.000 EUR anfallen.
    Und eine Begründung, warum die Widerrufsbelehrung falsch sein soll, wird auch nicht gegeben ?
    Also erstmal Honorarvereinbarung und Vollmacht unterzeichnen ?


    Naja..........


    Viele Grüße
    Stefan

  • Hi,


    Ja, die wollen erst die Honorarvereinbarung. Ich habe schon angerufen und gesagt, dass mir das Kostenrisiko zu hoch ist und die normale Anwaltsgebühr viel viel niedriger wäre. Ich hab allerdings auch nur rund 50 € bezahlt für die Prüfung der Widerrufsklausel....das war si ein Angebot im Internet.


    Ich frag mich deshalb, ob ich die Prüfung alleine hinbekomme, finde aber nicht so recht die Ansätze.... hab Schiss bekommen wegen der besagten hohen Kosten .....


    Gruss anne

    • Offizieller Beitrag

    Legen Sie einfach die relevanten Widerrufsbelehrungen neben die ihrige ... dann sehen Sie in der Regel relativ schnell, ob Unterschiede vorhanden sind.

  • Ich frag mich deshalb, ob ich die Prüfung alleine hinbekomme, finde aber nicht so recht die Ansätze.... hab Schiss bekommen wegen der besagten hohen Kosten .....


    Hallo Anne,


    Probier es doch mal bei der Verbraucherzentrale Hamburg wenn Du es (noch) nciht so eilig hast. Dauert locker 6 Wochen und wenn nicnt sogar noch mehr und kostet 70€. Dann hast Du aber auch eine erste Einschätzung schwarz auf weiß in der Hand.


    Ansonsten gibt es ausreichend Anwälte im internet, die eine Prüfung kostenlos durchführen mit erster Erfolgs Einschätzung - vermutlich aber keine grossen Details zu den Fehlern explizit bis zur Mandatierung.


    Bei 4.000€ Streitwert sind 2.000€ Gebühr eine Frechheit.



    Gruss
    Sami

  • Hi,
    Ich frag mich deshalb, ob ich die Prüfung alleine hinbekomme, finde aber nicht so recht die Ansätze.... hab Schiss bekommen wegen der besagten hohen Kosten .....


    Hallo Anne,


    ich glaube nicht, dass du das ganz alleine prüfen kannst. Manchmal sind es wirklich nur minimale Unterschiede, die den Fehler ausmachen und da würde ich mich auf mein Bauchgefühl allein nicht verlassen. Aber wie Sam vor mir schon geschrieben hat: es gibt es im Netz viele Möglichkeiten wo du kein Geld in die Hand nehmen musst, zB die Anwälten, oder Anbieter wie Maximum ius und so.


    Gegen deinen "Schiss" hilft dir jetzt eigentlich nur: schlaulesen und das Internet abgrasen.


    LG Samson

  • Mein Rat:


    Verträge von der VZHH prüfen lassen, kostet Euro 70.-


    Ferner liefert die VZHH eine Liste mit bundesweit kompetenten Anwälten, was natürlich nicht ausschließt, dass es davon noch zahlreiche weitere gibt.


    Allerdings habe ich den Eindruck, dass es auch zahlreiche "Winkeladvokaten" gibt, die derzeit auf dieser Welle reiten, leider!