Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Hallo Zusammen,


    ich habe mit großem Interesse den Gedankenaustausch verfolgt. Ich selbst bin auch Darlehensnehmerin und nach Angaben der Verbraucherzentrale falsch über mein Widerrufsrecht belehrt worden. Gleichwohl beruft sich meine Bank auf Verwirkung. Den Widerruf habe ich noch nicht erklärt, da die Anschlussfinanzierung nicht steht.


    Mir ist noch nicht ganz klar wie das Vorgehen nach dem Widerruf aussieht. Was mache ich, wenn die Bank bis zuletzt die Auffassung vertritt, dass der Vertrag nicht widerrufen werden kann und weiter zu bedienen ist und mir aus diesem Grund auch nicht die Möglichkeit einer Ablösung, gegebenenfalls gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung einräumt?


    Zahle ich die Raten weiter unter Vorbehalt und lasse gerichtlich feststellen, dass der Vertrag durch den Widerruf erloschen ist? Wenn ich nicht zahle, droht mir dann die Zwangsversteigerung?


    Vielleicht kann jemand von Euch aus eigener Erfahrung berichten wie das Vorgehen genau aussieht.


    Schon an dieser Stelle ganz lieben Dank!

  • Hi Julia,


    grundsätzlich gilt, ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, gibt es auch keine Fristen, somit kein "Verwirken".


    Mein Rat:


    - ZUERST Anschlussfinanzierung sichern


    - dann Widerruf des Vertrages entweder mit dem genannten Musterbrief (Einschreiben) oder mittels Anwalt. Die Anwälte der VZ Hessen machen das für pauschal Euro 250.-
    - Keinesfalls die Annuitäten einstellen!


    Das alles ist aber hier sehr gut beschrieben:
    http://www.vzhh.de/baufinanzie…n-meistens-ungueltig.aspx

  • Hallo Hetfield,


    Danke für deine Antwort. Bekomme ich denn überhaupt eine Anschlussfinanzierung, wenn sich die alte Bank sperrt und demzufolge auch nicht bereit ist, die Grundschuld an 1. Stelle freizugeben?


    Die Angaben der Verbraucherzentrale sind zwar hilfreich, beantworten allerdings nicht meine Frage, wie ich weiter vorgehe, wenn die Bank eine absolute Blockadehaltung einnimmt. Dass ich einen Anwalt benötige, ist mir klar. Allerdings ist sich der Anwalt meines Vertrauens diesbezüglich auch nicht sicher.


    Ich habe in diesem Zusammenhang die Befürchtung, dass, wenn ich auf Feststellung klage, der Streitwert und mit ihm die Kosten sehr hoch sind.

    • Offizieller Beitrag

    Inwiefern ist sich der Anwalt nicht sicher?


    .... Ihr Anwalt sollte in dieser Materie schon Erfahrung haben, andernfalls suchen Sie sich lieber einen erfahreneren ... denn hier kommt es auf Kleinigkeiten an (siehe die Beiträge von RAWedekind)

  • Hallo Julia,


    Du kommst nicht drum rum Dir einen erfahrenen Anwalt aus dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht zu nehmen. Auch würde ich meinen Darlehensvertrag nochmal von anderen Anwälten prüfen lassen.


    Wenn sich die Bank sperrt - lese aber auch, dass Du noch gar nicht widerrufen hast - dann geht sowieso nix ohne Anwalt.
    Bei Einigung (gerichtlich oder außergerichtlich) passiert die Freigabe Zug um Zug zwichen deiner alten und neuen Bank. Aber vielleicht unterbreitet Dir deine alte Bank nach Widerruf auch ein Angebot mit viel niedrigeren Zinsen. Damit würde das Grundschuldumschreibung ein leichtes sein.


    Schau mal hier https://www.test.de/Immobilien…gen-raus-4718800-4719374/. Da findest Anwälte aus Deutschland die erfolgreich gegen Banken vorgegangen sind. Vielleicht findest Duhier auch deine Bank wieder bzw. einen Anwalt in Deiner Nähe. Glaube auch gesehen zu haben, dass es auf test.de oder Finanztest.de eine Liste von Banken gibt, die unabhängig davon ob du bei einer anderen Bank den Widerrufsjoker gezogen hast, kein Problem damit haben weiterhin Kredite an die Widerrufer auszugeben.

  • Hallo Henning,


    Er ist sich in sofern nicht sicher, ob das Darlehen trotz des Widerrufs unter Vorbehalt weiter bedient und eine Feststellungsklage erhoben werden sollte oder aber nach Berechnung der beiderseitigen Ansprüche und einer vorzunehmenden Verrechnung der Differenzbetrag an die Bank ausgezahlt werden sollte. Letztere Vorgehensweise birgt das Risiko, dass die Bank möglicherweise in das Grundstück vollstreckt, wenn z.B. die gegenseitigen Ansprüche nach dem Widerruf zu Lasten der Bank falsch berechnet werden.


    Insofern hatte ich mir erhofft, dass eines der Forenmitglieder aus den eigenen Erfahrungen berichten und mir sagen kann, welche Vorgehensweise gewählt werden soll.

  • Hallo,


    ganz klare absage von Anschlussfinanzierungen bei Widerruf gab es bei der PSD WL und PSD Rhein-Ruhr



    DB-Trierhat problemlos geklappt

  • [quote='Stefan','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/73-tausende-euro-sparen-durch-fehlerhafte-widerrufsbelehrung?postID=4043#post4043']Hallo Stefan,
    meine Eingangsfrage war auch eher rhetorischer Natur - ich wollte Dich auf keinen Fall in Schwierigkeiten bringen!
    Eine ernstgemeinte Frage ist allerdings: Wie kann ich Dein Kunde werden?!


    Ich will auch dein Kunde werden :)

  • Anschlussfinanzierung - Hinweis auf tabellarische Übersicht bei Finanztest:
    https://www.test.de/Immobilien…gen-raus-4718800-4764951/


    Finanztest bietet inzwischen eine Übersicht zum Thema Anschlussfinanzierung. Es gibt vereinzelt vorübergehende Probleme. Aber nur bei beistimmten Banken. Und auch da nicht immer ... Also nur Mut!



    Hallo,
    bei meinen Finanzierungsanfragen habe ich mit offenen Karten gespielt und mir einige Absagen geholt. Meiner Erfahrung nach ist Liste bei "Test" veraltet und bedarf einer Überarbeitung. Persönlich habe ich aber Angebote vorliegen und gestern 2 Widerrufe schriftlich ausgesprochen, mit dem "Test" Musterbrief und vorherigem anwaltlichen 1. Beratungsgespräch.Vom Preis / Leistungsverhältnis bin ich aber persönlich enttäuscht und werde dieses bei erhalt der Rechnung auch noch mitteilen, vielleicht lag es aber auch an der Info, das mein RS nicht greift. :(


    @RAWedekind , kann man mit der Versicherung auch verhandeln? Ich überlege nämlich ansonsten bis 30.11.2014 meine beiden PKW Versicherrungen zu kündigen. Zum nächst möglichen Zeitpunkt auch alle anderen Versicherungen beim gleichen Anbieter. 3 Wohngebäude, Rechtschutz und was man sonst noch so hat.

  • @Ramm
    Man kann immer verhandeln. Wird aber nix nutzen. Und ob Du Deine PKW Versicherungen, Wohngebäudeversicherungen und was man sonst noch so hat, kündigst, wird höchstens Deinen Versicherungsvertreter ärgern. Die RS Versicherung wird´s nicht interessieren, da es die sog. Spartentrennung gibt. Heißt: Rechtsschutzversicherung muss eigenständig sein.


    Viele Grüße
    Ibanez

  • Mein Fall ist heute an Ombudsmann gegangen. Mal gespannt auf das
    Ergebnis ,vor allem was der zu sagen hat (da er selbst Präsident beim
    BGH war...und dessen (bzw. möglicherweise seine eigenen)
    Rechtssprechungen von Banken und Versicherungen mit Händen und Füßen
    getreten und ignoriert werden...). Hoffe doch, dass er noch so neutral
    wie damals war....und er hoffentlich jetzt nicht nach dem Prinzip lebt, wessen Brot man isst dessen Lied man singt...

  • Mein Fall ist heute an Ombudsmann gegangen. Mal gespannt auf das
    Ergebnis ,vor allem was der zu sagen hat (da er selbst Präsident beim
    BGH war...und dessen (bzw. möglicherweise seine eigenen)
    Rechtssprechungen von Banken und Versicherungen mit Händen und Füßen
    getreten und ignoriert werden...). Hoffe doch, dass er noch so neutral
    wie damals war....und er hoffentlich jetzt nicht nach dem Prinzip lebt, wessen Brot man isst dessen Lied man singt...


    WIe hat die Bank auf deinen Wiederruf reagiert, gab es kein "Freidensangbot" oder hast du selbst noch mal den Kontakt gesucht und ein Angebot gemacht? Ich vermute DU hast noch keinen Anwalt, richtig?


    BG

  • Bei mir hat die Sparkasse eine gütliche Trennung ausgeschlagen. Die sind standhaft der Meinung, dass die Widerrufsbelehrung wasserdicht ist. Daher wird mein Anwalt heute noch den förmlichen Widerruf erklären. Bin gespannt wie es weitergeht. Eines ist sicher egal welches Angebot ich von der Bank noch bekommen sollte, werde ich es definitiv ausschlagen. Die meinen auch die können mit dem "Normalbürger" den Hans machen. Ne ne nicht mit mir !

  • Hallo zusammen,


    ich hatte mir meine Widerrufsbelehrung von der Deutschen Bank aus dem Jahre 2008 von der Verbraucherzentrale Hessen prüfen lassen. Der Anwalt hatte folgende Fehler gefunden:


    Entgegen den im Abschlusszeitpunkt möglichen Verwendungen der Anlagen 2 alter und neuer Fassung zu § 14 BGB-InfoV 6 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 + § 12 Abs. 1 EGBGB werden teilweise eigene Formulierungen gewählt, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.

    Die Fehlerhaftigkeit erweist sich im vorliegenden Fall evtl.


    * daran, dass die Formulierung, die Frist beginne einen Tag nach Erhalt dieser Belehrung und Zurverfügungstellung einer Vertragsurkunde den falschen Eindruck entstehen lässt, die Frist beginne unabhängig auf eine Vertragserklärung des Verbrauchers bereits am Tag nach Zugang Ihres Vertragsangebotes zu laufen (BGH 10.03.2009 XI ZR 33/08), außerdem


    * daran, dass entgegen der Musterbelehrung für den Beginn des Fristenlaufes nicht die Zurverfügungstellung Ihres schriftlichen Antrages oder Abschrift des Antrages erwähnt wird und


    * daran, dass der Begriff "ein Exemplar" dieser Widerrufsbelehrung gewählt wurde, was nach Auffassungen des Schrifttums nicht ausreichend klar werden lässt, ob die Monats- oder 14-Tagesfrist ausgelöst wird.

    Letzteres ist im Einzelfall aber unschädlich, wenn die Belehrung zeitgleich ausgehändigt wurde, was bei Ihnen ausweislich der Empfangsbestätigung offenbar so war.

    Eine weitere Abweichung ist darin zu sehen, dass in den Widerrufsfolgen ein Passus aufgenommen ist, der nach Ziffer 6 der Gestaltungshinweise nur im Falle eines Fernabsatzgeschäftes einzufügen ist.

    Insgesamt steht die Gestaltung nicht im Einklang mit der gesetzlichen Forderung einer ausreichenden Deutlichkeit. Die Belehrung ist eingebunden in das Vertragswerk, wobei die „Überschrift“ von der Größe der Schrift und der Platzierung eher zum vorangegangenen Textteil zugeordnet gar nicht auffällt.



    Jetzt hatte ich den Vertrag einmal über die von meiner Rechtschutzversicherung direkt vermittelten Anwaltskanzlei prüfen lassen und von einer Anwaltskanzlei, welche laut test.de schon Erfolge auf dem Gebiet "Widerrufs-Joker" hatte. Beide Kanzleien kamen zum Ergebnis, dass sie keine für einen Widerruf erfolgsversprechenden Fehler in der Belehrung finden konnten. Erst nachdem ich beiden Kanzleien das Prüfungsergebnis der Verbraucherzentrale zukommen ließ, meldete sich eine der Kanzleien mit der Begründung, sie hätten da was übersehen.


    Am Anfang hatte ich schon fast die Vermutung dass durch die Brisanz dieses Themas die Banken evtl. schon Internetseiten inklusive kostenloser Überprüfungsangebote schalten, damit die ersten Tausend "Widerrufler" erst mal abgebügelt werden... die Kanzleien müssten dann entsprechen von den Banken "gebrieft" werden (aber ich denke das geht vielleicht zu weit) Jetzt bin ich mir gar nicht mehr sicher wie ich weiter machen soll. Ich werde auf jeden Fall erst mal mit dem Anwalt am nächsten Dienstag telefonieren und fragen was denen dann doch noch aufgefallen ist...


    Ich halte Euch auf dem Laufenden wie es bei mir weitergeht..


    Grüße