Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Für Anfang September wird ein erneutes Urteil des EuGH erwartet, das sich zum Widerruf von Baufinanzierungen äußert. Wenn sich das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts anschließen sollte, dann dürfte der Widerrufsjoker neuen Rückenwind bekommen. In seinen Vorträgen hat der Generalanwalt beispielsweise deutlich gemacht, dass seiner Meinung nach in den Verträgen ein konkreter (absoluter) Verzugszinssatz genannt sein muss, um die Pflichtangaben zu erfüllen. Das ist jedoch in der Praxis so gut wie nie geschehen. Das Thema bleibt also spannend.


    Für Darlehen ab März 2016 hat sich inzwischen ein anderes sehr interessantes Thema ergeben, mit dem man die Vorfälligkeitsentschädigung sparen kann, wenn die Immobilie verkauft wird. Mehr dazu hier:


    BGH bestätigt: Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf

  • Hallo,

    die Bundesregierung hat am 15.6.2021 eine Änderung des Verbraucherdarlehensrechts beschlossen.

    Unter anderem geht es um klare Widerrufsinformationen.

    " Das gesetzliche Muster für dier Widerrufsinformation in Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen wird angepasst. Es soll um alle erforderlichen Pflichtangaben ergänzt werden, ohne auf gesetzliche Bestimmungen zu verweisen.

    Später heißt es dann " Kreditnehmer müssen - künftig - in der Widerrufsinformation des Vertrages alle Modalitäten, die für die Berechnung der Widerrufsfrist notwendig sind, angeben.

    Verbraucher sollen so alle notwendigen Informationen von ihrem Kreditinstitut erhalten ohne noch einmal in das Gesetz schauen zu müssen, wann die Widerrufsfrist beginnt.

    ---- Verweist eine solche Information auf Vorschriften des nationalen Rechts, die wiederum auf andere Vorschriften verweisen ( sogernannter Kaskadenverweis) entspricht dies --nicht - den Vorgaben.

    So weit die Bundesregierung am 22.6.2021.


    Ich habe einen Verbraucherdarlehensvertrag aus 2013, aufgrund des sich abzeichnenden Urteils des EUGH habe ich 2019 Kontakt zu meiner Bank aufgenommen und auf Fehler durch den Kaskadenverweis hingewiesen. Die Bank lehnte einen günstigeren Zins ab, die Bank habe die Musterbelehrung des Gesetzgebers verwandt und sei aus dem Schneider.

    Der BGH hat dann ja auch entsprechend geurteilt.

    Nun die Vorgabe der Bundesregierung, aber könnte mir und vielen anderen diese Vorgabe tatsächlich etwas bringen, bei einem Darlehen aus 2013?


    Kann jemand etwas dazu sagen?

  • Die neuen Widerrufsbelehrungen gelten für neue Verträge. Das hilft Dir für dein Darlehen aus 2013 nicht weiter. Für ältere Immobilien-Kredite sieht die Rechtsprechung wie folgt aus:


    - Die Verwendung des Kaskadenverweises ist nach dem Urteil des BGH kein Grund für einen Widerruf.


    - Allerdings gibt es neben dem Kaskadenverweis etliche Fehler der Banken, besonders im Bereich der Pflichtangaben. Diese werden teilweise in den Verträgen falsch oder unvollständig genannt. Wenn dies der Fall ist, dann kann ein Widerruf erfolgreich sein.


    Deswegen solltest Du den Vertrag auf jeden Fall anwaltlich prüfen lassen, beispielsweise hier. Und Du solltest nicht erwarten, dass Du den Widerruf gegenüber der Bank ohne anwaltliche Hilfe umsetzen kannst. Das klappt in der Praxis so gut wie nie. Mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts kann es dann eher klappen, wenn der Vertrag entsprechende Fehler aufweist.