Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Hallo,


    ich habe bei der IngDiba mit einem Anwalt widerrufen. Das ist jetzt fast 1 Jahr her. Seit letzten Freitag habe ich einen neuen Darlehensvertrag bekommen.
    Natürlich mit besseren Konditionen und ohne Schadenszins. Es hat sich für mich gelohnt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gast,


    Glückwunsch. Wäre toll, wenn Sie auch einen kleinen zeitlichen Ablauf geben könnten, wie dieser Prozess bei der ING vonstatten gegangen ist.

  • Die Bnak teilte uns dieser Tage mit, dass eine Ablösung nicht möglich sei, es sei denn, das Objekt würde verkauft. Deshalb wurde auch kein Betrag einer evtl. Vorfälligkeitsentschädigung benannt.


    Nun lassen wir das Ganze noch von einer Kanzlei in Berlin überprüfen und entscheiden dann, was wir machen - in aller Ruhe. Innerhalb von ein paar Wochen kann da ja nichts verwirkt sein!!!


    Finanzius

  • Hallo zusammen,
    ich habe konkret zwei Fragen:
    1. Wie hoch sind die Kosten für Anwalt und evtl. Gerichtskosten bei einem Kredit von 140k€ (keine Rechtsschutzversicherung)
    2. Wie bekomme ich die Adresse von kompetenten Anwälten für diese Thematik?


    Konkret habe ich bei der SKG Bank einen Kredit bei dem z.B. die Widerrufsbelehrung nicht Fett gedruckt ist. Ich habe auch schon direkt versucht mich mit der Bank zu einigen, allerdings sehen diese hier keinen Fehler. So werden aber sicherlich alle Banken agieren und es zum Prozess kommen lassen zur Abschreckung.
    Gibt es Erfahrungen mit der SKG Bank?
    Danke

  • @Finanzius Ich drücke die Daumen! Es wäre toll, wenn Sie uns von Ihren weiteren Erfahrungen berichten könnten!


    @ansgar Im Artikel zum Thema sind Anwälte aufgelistet, die bei diesem Thema schon Erfolg verbuchen konnten. Dort wird auch erläutert, wie Sie am besten vorgehen. Für Fälle der DKB haben wir einen speziellen Ratgeber erstellt - ebenfalls mit einer Liste von erfolgreichen Anwälten.


    Zur ungefähren Einschätzung von Anwaltskosten lohnt es sich, die Eckdaten in einen Anwaltskosten-Rechner einzugeben, z. B. diesem hier: http://www.anwaltskostenrechner.de/kostenrechner/anwalt/


    Für alle, die es interessiert: Im Moment läuft ein Verfahren zum Thema beim Oberlandesgericht Stuttgart (6 U 77/14). Auch wenn Revision eingelegt wurde: In einer ersten Stellungnahme hat das Gericht die Rechte der Verbraucher gestärkt. Denn bei Vorhandensein einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung dürfe der Hauptgrund für den Widerruf die Belehrung sein, aber auch die aktuelle niedrige Zinslage (Quelle).

  • Hallo,


    evtl. eine naive oder schon fast rethorische Frage zu Anwaltskosten:
    Gehe ich recht in der Annahme, das bei einer außergerichtlichen Einigung der Darlehensnehmer seine Anwaltskosten i. d. R. selbst tragen muss?


    Grüße


    suitcase

    • Offizieller Beitrag

    Muss wohl nicht unbedingt sein, kann man wohl auch in die Vergleiche mit hinein verhandeln.


    http://www.rechtsanwaltsgebueh…ostentragungspflicht.html

  • Erfolg spornt an. Viele Bankkunden haben den Widerrufsjoker bereits mit Erfolg genutzt. Wenigstens 50% der Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen, gilt allgemein als Erfolg. Ich habe eine kleine Umfrage gestartet, um einmal konkrete Erfolgsmeldungen zu bekommen, ob 100%, 75% oder 50% gespart wurden. Oder ob Verhandlungen oder ein Prozess noch laufen. Oder sonstiges gilt.


    Machen Sie doch mit, wenn Sie mögen.
    Ich bin gespannt auf die Ergebnisse.


    Die Umfrage finden Sie hier:
    https://www.wedgies.com/question/541486e12af8970200000d65

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Hallo liebe Interessierte,


    ich lasse ebenfalls gerade meinen Kreditvertrag aus 2008 überprüfen und mich interessiert insbesondere die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Nutzungsentschädigung gegenüber der Bank ("marktüblicher Zinsatz). Hierbei gibt es offensichtlich unterschiedliche Ermittlungsverfahren, ich weiß allerdings nicht warum.


    Soweit ich mitbekommen kann, kann einerseits die Ermittlung des marktüblichen Zinssatzes anhand von Durchschnittssätzen der letzten Jahre durchgeführt werden (wahrscheinlich unter Zuhilfenahme eines Gutachters).


    siehe Beispielrechnung RA Wittum


    wittum.com/assets/Uploads/flyerwittumumschuldung.pdf


    Diese Variante ist umsomehr für mich interessant, da ich anstatt 5.4 Prozent nur etwa 3.5 bis 3.7 % durchschnittliche marktübliche Zinsen zahlen müsste.
    In meinem Fall wäre das eine Zinsersparnis über 14.000 Euro. Zieht man alle anderen bekannten Punkte zusammen, dann kommen in meinem Fall wohl rund 40.000 Euro zusammen, eine Summe, bei der mir ganz schwindelig wird


    Leider finde ich nicht allzu viel hierzu im Netz. Einige vertreten wohl die Auffassung, dass der marktübliche Zinssatz in etwa dem Zinssatz bei Abschluss des Kreditvertrages entspricht. Demzufolge wäre die o. G. Zinsersparnis natürlich gleich Null.


    Vielleicht weiss jemand hier noch was genaueres?


    Es grüsst der liebe


    Spätsommerherbst

  • Was sagt denn Ihr Anwalt, bei dem Sie den Vertrag überprüfen lassen?


    Letztlich kommt es doch darauf an, dass Sie einen Anwalt auswählen, dem Sie fachlich und menschlich vertrauen, dass er Sie gut berät und vertritt.


    Praktisch sieht es doch so aus:


    Entweder es kommt zu einer Einigung mit der Bank - dann kommt es darauf an, welche Zahl die Bank akzeptieren würde, die auch für Sie akzeptabel ist (nach Rücksprache Ihres Anwalts mit Ihnen).


    Oder ein Gericht entscheidet, wie es rechnet und zu welcher Zahl es am Ende kommt.


    Ihr Anwalt wird das einschätzen und Ihnen erläutern können.


    Wichtig ist, dass Sie Ihrem Anwalt vertrauen. Die Anwaltslisten bei test.de und finanztip.de können helfen, den für Sie im konkreten Fall richtigen Anwalt zu finden. Letztlich ist das eine Frage des 'Bauchgefühls', ob mit Ihrem Anwalt 'die Chemie stimmt', so wie es bei einem Arzt auch der Fall ist: Wenn Sie kein Vertrauen haben, dass Ihr Arzt weiß, was er tut, und das mit Ihnen angemessen besprechen kann, sollten Sie ggf. den Arzt wechseln. Oder?

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Widerrufs-Joker: ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus teuren Krediten aussteigen - was hält Sie bislang davon ab? 1

    1. Gar nichts. Ich hatte schon Erfolg. (0) 0%
    2. Wie finde ich den richtigen Anwalt dafür? (0) 0%
    3. Ich scheue den Konflikt mit meiner Bank. (1) 100%
    4. Meine Rechtsschutzversicherung blockt ab. Was nun? (0) 0%
    5. Ich bin unsicher, was ich in welcher Reihenfolge tun muss. (0) 0%
    6. sonstiges (0) 0%

    Über 10.000 Widerrufs-Joker bei Darlehensverträgen (bei 17.000 überprüften Kredit-Verträgen sah die Verbraucherzentrale Hamburg Erfolg-s-Chancen bei ca. 80%). Viele Bankkunden haben schon mit Erfolg den Kredit-Ausstieg vollzogen und dabei bis zu 100% Vorfälligkeitsentschädigung gespart.
    Sei es beim Wechsel in eine günstigere Finanzierung, bei vorzeitiger Sondertilgung oder beim Verkauf.
    Sie überlegen noch? Dann finden Sie vielleicht hier Hilfestellung und Motivation.


    Machen Sie doch einfach mit.


    Die Stimmabgabe bei dieser Umfrage erfolgt anonym. Die Umfrage läuft 1 Woche.
    Vielen Dank fürs Mitmachen und Posten in Social Media!


    Und weiterhin viel Erfolg! Nur Mut. Sie sind nicht allein. Lassen Sie sich von den Erfolgen anderer motivieren.
    Alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Unser Hypothekendarlehnsvertrag ist am 3.9.2002 für 10 Jahre geschlossen worden.Es gibt keine Widerrufsbelehrung zu diesem Vertrag.Auch die Neuverhandlung der Zinsen zu diesem Vertrag (Forwartdarlehen) aus dem Jahr 2009 enthält keine Widerrufsbelehrung,nach Meinung der Sparkasse ist dies auch nicht nötig,da es sich um keinen neuen Vertrag handelt.Ist das korrekt so?

    • Offizieller Beitrag

    http://www.finanztip.de/ratgeb…errufsbelehrung-darlehen/


    Hier solltest Du eine Info finden, ansonsten denke ich das es im Folgevertrag eine Widerrufsklausel eingefügt sein sollte, aber hier kann sicherlich @RAWedekind eine kompetente Antwort geben.

  • @pamc. Haben Sie den von @Henning verlinkten Finanztip-Artikel schon gelesen?


    /Zitat Anfang (*** Hervorhebung durch mich ***)/
    Schritt 4: Eventuell Anwalt einschalten
    Akzeptiert Ihre Bank den Widerruf nicht, sollten Sie *** spätestens jetzt *** einen Anwalt aufsuchen und sich rechtlich vertreten lassen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Entweder es gelingt Ihrem Anwalt, eine gütliche Einigung mit Ihrer Bank zu erzielen oder er wird Ihren Widerruf gerichtlich durchsetzen müssen. Prüfen Sie vorab noch einmal, welche Kosten Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt.
    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/ratgeb…g-darlehen/#ixzz3DMQHCbSN
    /Zitat Ende/


    Die Rechtslage bei Verträgen, die vor dem 1.11.2002 abgeschlossen wurden, ist (noch) komplizierter als bei den ab 1.11.2002 geschlossenen Verträgen. In vielen Fällen ist durchaus etwas zu machen - Genaueres kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt sagen, wenn er sich Ihren Vertrag von 2002, die Forward-Vereinbarung von 2009 sowie ggf. weitere Unterlagen angeschaut hat. Das ist eine zeitaufwändige und rechtlich schwierige Prüfung.


    Wenn Sie einen Anwalt wollen, der wirklich etwas von der Materie versteht, hat das seinen Preis. Wenn es eine Chance gibt, dass eine Rechtsschutzversicherung decken könnte, sollte das daher Ihre Priorität Nr. 1 sein, das schnell zu klären, und das machen Sie am Besten selbst. Gleichwohl werden Sie in der Regel einen Teil selbst zahlen müssen, das sollte es m.E. aber angesichts der Tausende oder ggf. Zehntausende, um die es geht, auch wert sein.


    Einige Hinweise zum Thema Rechtsschutzversicherung und Widerrufs-Joker finden Sie z.B. hier: http://www.anwalt.de/rechtstip…cherung-deckt_060343.html


    Alles weitere sollten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen, sobald Sie einen Anwalt gefunden haben, dem Sie fachlich und menschlich vertrauen.


    Fazit:
    1. Rechtsschutzversicherung (selbst!) klären.
    2. Geeigneten Anwalt suchen.
    3. Alles Weitere mit dem Anwalt des Vertrauens besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Mein Kredit wurde bei der Westdeutschen Immobilienbank im Jahre 2008 abgeschlossen.
    Hat jemand bereits Erfahrung mit dem Widerruf speziell bei dieser Bank?
    Und kann ggf. einen Anwalt empfehlen?
    Vielen Dank vorab.

  • Ich überlege angesichts einer m.E. (bin Jurist) fehlerhaften Widerrufsbelehrung der Allianz Leben, wie ich weiter vorgehen soll. Der Vertrag ist aus 2011. Klar ist: Erstmal aktuelle Angebote für eine Neufinanzierung suchen. Dann an die Bank rantreten, zunächst ohne zu widerrufen, und sehen, ob die für eine gütliche Einigung zu haben ist. Mir ist allerdings schleierhaft, warum 50% Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) bereits ein Erfolg sein sollte. Bei mir würde die VFE 44.000 € betragen! Ich würde mich daher nur auf einen neuen Vertrag zu besseren Konditionen ohne VFE einlassen.


    Meine Fragen:


    1) Hat hier schon jemand Erfahrungen mit der Allianz gemacht? Wenn ja, welche? Wie reagieren die auf Anfragen bzw. letztlich den Widerruf?


    2) Gibt es Erfahrungswerte, ob sich die Banken auf einen Neuabschluss zu besseren Konditionen ohne VFE einlassen?


    3) Kann jemand Banken empfehlen, die die Neufinanzierung problemlos anbieten (das soll ja inzwischen ein Problem sein) und sich damit auch bestenfalls schon auskennen?


    3) Denn: Das Problem ist ja, dass die neue Bank in das Grundbuch wollen wird, wo derzeit aber die Allianz steht. Kann man das nur so lösen, dass man bei der Neufinanzierung die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) mitfinanziert, damit die alte Bank das Grundbuch freigibt, und dann die Rückzahlung der VFE und die Grundbuchfreigabe einklagt? (Ich nehme an, die alte Bank kann allein wegen aus ihrer Sicht ausstehender VFE die Freigabe des Grundbuchs ablehnen - ist das richtig?) Das muss doch eigentlich auch eleganter gehen. Gibt es Banken, die sich bei der Neufinanzierung zunächst mit einem zweiten Rang im Grundbuch zufrieden geben? Ansonsten könnte man ja wohl nur noch an eine SIcherheit auf einem anderen Grundstück (zB der Eltern) denken, oder?


    Wäre dankbar für Reaktionen, Anregungen, Kritik zu meinen Gedanken. Spannendes Thema, finde ich!


    VG
    John

  • Habe gerade einen Darlehensvertrag mit der Stuttgarter Lebensversicherung rückabgewickelt.auf Grund eines fehlerhaften Widerrufes.


    Leider ist dieses letzendlich nicht ohne die Hilfe eines Anwaltes möglich gewesen, da mir Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungs-
    maßnahmen angedroht worden sind. Die Gegenpartei hat eine Rechtsaufassung vertreten die für Verbraucher absolut unverständlich ist.
    Rechtliche Grundsätze und Regelen wurden schlicht weg ignoriert. Erst nach Einschaltung der BaFin und eines Anwaltes kam die Gegen-
    seite zu einer anderen Rechtsauffassung ohne bisher die Gerichte damit zu beschäftigen.


    Nun streiten wir uns (nur) noch über die Höhe des Nutzens der geleisteten Zins- und Tilgungsraten und die angefallenden Rechtsanwaltskosten.


    Zu dem Thema welcher marktübliche Zinssatz berücksichtigt worden ist, kann ich nur sagen, dass dieses ohne ein Gutachter kaum
    festzustellen ist, da es leider keine einheitliche gesetzliche Regelung darüber gibt. Auch die Gerichte urteilen unterschiedlich zu diesem
    Thema. Die einen benutzen die Pfandbriefe der DEKA Banken für die Refinazierung von Hypothekendarlehen und die anderen verwenden
    die Statistischen Werte der EZB über Wohnbaudarlehen. Die Differenzen sind unterschiedlich und es stellte sich die Frage, was würde
    ein Gutachter ermitteln. Jedenfalls denke ich, dass bei einem Gutachter, auf jeden Fall, Bonität, Beleihungswert des Objektes etc. einen
    Einfluss nehmen muss, da man keine pauschale Ermittlung vornehmen kann.

  • Mich würde der konkrete Ablauf interessieren, von Leuten, die schon Ihre Ansprüche gegen eine Bnak durchgesetzt oder anderen dabei geholfen haben.
    Bisher sieht es für mich so aus:


    1. Ich schicke den Widerruf
    2. Die Bank widerspricht
    3. Ich bzw. mein Anwalt tritt in Verhandlungen ein
    4. wenn Verhandlungen scheitern -> Klageeinreichung
    5. lange warten
    6. Klage wird entschieden
    7. Evtl. Revision von einer Seite -> gehe zu Punkt 5


    Wenn ich den Vertrag widerrufe, bin ich ja verpflichet, meinen Teil innerhalb von 30 Tagen rückabzuwickeln, d.h. den Kredit in voller Höhe zurückzuzahlen.
    Zu diesem Zeitpunkt sind wir aber maximal bei Punkt 3 angelangt.


    Wie wird das Problem der Refinanzierung bis zur Entscheidung des Falles gelöst?
    Die neue Bank kann ja höchstens nachrangig ins Grundbuch; lassen die sich darauf ein? Wenn nicht, deren Zusage gilt ja in der Regel nur 4-6 Wochen, was passiert dann?
    Wenn doch, zahle ich erst mal doppelt (an beide Banken)?
    Oder zahle ich erst mal gar nichts, weil der alte Vertrag nach meiner Meinung nicht mehr gilt und refinanziere erst, wenn die alte Bank das Grundbuch freimacht? Oder noch anders?
    Kann die alte Bank im laufenden Verfahren die Zwangsversteigerung betreiben, wenn ich nicht mehr zahle?


    Das Problem scheint ja lösbar, aber leider finde ich keine Infos dazu.