Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Wir haben das Glück bereits erfolgreich gewesen zu sein.


    Zur Abwicklung:
    1. Anwalt erklärt den Widerruf
    2. Die Bank reagiert nicht und bestätigte nur den Eingang des Schreibens.
    3. Anwalt weist auf die Rückabwicklung (30 Tagesfrist) hin.
    4. Die Bank reagiert weiterhin nicht.
    5. Wir überweisen nach 17 Tagen unser Erspartes und lösen den Kredit komplett ab.
    6. Die Bank reagiert immer noch nicht und behält die Grundschuld für weitere 40 Tage.
    7. Anwalt schreibt die BaFin, den Vorstand und die Innenrevision der Sparkasse an.
    8. Grundschuld wird innerhalb von 24 Std. mit der Bitte an den Anwalt ausgehändigt doch über diesen Fall Stillschweigen zu bewahren.

    • Offizieller Beitrag

    Hatten Sie bei der Suche nach einem neuen finanzierenden Institut Probleme oder klappte alles am Schnürchen?
    Oder noch besser ... haben Sie gar kein neues Institut benötigt?

  • Wir hatten kein Problem zu einem späteren Zeitpunkt eine Anschlussfinanzierung zu bekommen. Der Kundenberater bei der neuen Bank fragte nach dem Grund für die Umfinanzierung und meinte dann nur: "Das gehört halt zum Spiel. Wenn der Kunde eine Chance hat, dann sollte er sie auch nutze ."

  • Meine Erfahrungen haben ergeben, dass es mittlerweile eine Menge an Banken gibt die keine Widerrufskunden nehmen. Anscheinend gibt es da unter den Banken
    Absprachen, aber es gibt Banken die keine Probleme mit solchen Kunden haben.


    Meine Empfehlung ist daher, bevor der Widerruf erfolgt, vorher zu prüfen, welche Bank die Anschlussfinanzierung übernimmt. Erst dann sollte der Widerruf
    erklärt werden. Die Prüfung ob eine Vertrag widerrufen werden kann, kann auf jeden Fall vorher erfolgen. Gehen Sie mit der neuen Bank offen um und
    erklären Sie was Sie vorhaben, dass hilft und kommt im Übrigen auch gut bei der neuen Bank an, habe ich selber erfahren dürfen.


    Auch die Sicherheiten wie Grundschuld sind kein Problem, es gibt mehrere Möglichkeiten dazu. Die ablösende Bank ist verpflichtet die
    Sicherheiten bei einem Widerruf freizugeben, dieses kann mittels Abtretungserklärung im einfachsten Falle erfolgen, noch besser ist
    ein treuhänderischer Auftrag zwischen den beiden Banken, dieses erfolgt immer dann wenn ein zeitliches Problem auftritt (länger als 30 Tage)
    Abwicklung. Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit eine nachrangige Grundschuld eintragen zu lassen. Da dieses alles mit zusätzlichen Kosten
    verbunden ist, sprechen Sie mit der neuen Bank, wie die die Abwicklung vornehmen wollen.

  • Frage an alle: Können wir hier mal die Banken zusammentragen, die die Anschlussfinanzierung problemlos erbracht haben? Bzw. die, die "gemauert" haben?


    Ich denke, das würde den Betroffenen immens weiterhelfen - so müssten sie erst gar nicht den langen Weg über ablehnende Banken gehen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Idee halte ich für sinnvoll, bin aber gespannt wie mit Banken verfahren wird, bei der eine Filiale mitgemacht hat und die andere Filiale aus diesem Grund abgelehnt wird.


    Aber schaden kann es sicherlich nicht.

  • Meinst Du aus der Perspektive der Rücksichtnahme gegenüber den Banken oder generell aus Allgemeininteresse? Bestimmt wird da auch stark nach den Anweisungen von oben gegangen - ich kann mir nicht vorstellen, dass Filialen bei einem solch sensiblen und finanziell hochrelevantem Thema freie Hand bekommen. Natürlich lasse ich mich gerne belehren ;)


    Aber: Je mehr Aufklärung wir hier schaffen können, desto besser!

    • Offizieller Beitrag

    ach weisst @Franziska ... Rücksichtsnahme auf Finanzdienstleister ist doch nicht en vogue,
    ¨Banken-Bashing¨ macht doch mehr Spaß :)


    Die Vorgehensweise ist in den Banken sicherlich unterschiedlich und stark nach den dortigen Prozessen ¨gestrickt¨, daher bin ich auf die Aufstellung gespannt.


    Besteht die Möglichkeit eine übersichtliche Platzierung in einem separaten Forum, in dem nur die Mods Zugriff haben, hinzubekommen. Stelle es mir schwierig vor in einem Thread mit 13 Seiten die Datei wiederzufinden.

  • "Banken-Bashing" - das war doch meine Ursprungsintention ;) = keine Rücksichtnahme.


    Leider sind auch bei dieser Software die Optionen limitiert. Ein separater, geschlossener Thread, z. B. auch angepinnt, ist immer möglich. Allerdings würde ich dafür gerne erstmal sammeln - wie im Thread zu den Kreditbearbeitungsgebühren. Aber ja, da könnten wir eigentlich einen extra Thread daraus machen! Wenn ich ein paar weitere Informationen zusammengesammelt habe, dann gerne.

  • Hallo Franziska,


    natürlich wäre es super, wenn wir hier auch die Rückmeldungen sammeln könnten, wenn ein Community-Besucher eine Ablehnung für die Anschlussfinanzierung aufgrund des (geplanten) Widerrufs erhalten hat.


    Es ist allerdings so, wie @Henning schon angedeutet hat. Vor allem bei den alteingesessenen Filialbanken haben die einzelnen Filialen oft einen weiteren Rahmen für geschäftspolitische Entscheidungen. Was dann bei regulären Finanzierungen gilt (bspw. dürfte ein Kredit aufgrund der allgemeinen Richtlinien nicht vergeben werden, wird dann vom Filialleiter aber doch "durchgeboxt" weil wichtiger Kunde etc.) kann natürlich auch für die Vergabe von Anschlussfinanzierungen gelten, die der Kunde braucht, weil er widerruft. Oder aber die gewünschte Anschlussfinanzierung = 70.000 Euro. Dafür dann vll. Stress mit den Vorgaben von oben? Besser nicht. Aber wenn jetzt der Wunsch des Kunden = 400.000 Euro? Da überlegt der ein oder andere Filialleiter vll schon einmal :)


    Insofern müsste bei eigentlich bei jeder Angabe einer Bank, die abgelehnt hat, auch die Filiale dazu genannt werden.


    Bei Direktbanken dürfte das meiner Meinung nach allerdings nicht auftreten. Eher bei Commerzbank, Deutsche Bank und Co.


    LG
    Martin

  • Gut zu wissen! Ist das dann nicht auch ein Verhandlungsargument für diejenigen mit einer hohen Restschuld? :thumbup: Zumindest das könnte man der Situation an Positivem entnehmen.


    Filialbank sollte dann auf jeden Fall genannt werden!

  • Gut zu wissen! Ist das dann nicht auch ein Verhandlungsargument für diejenigen mit einer hohen Restschuld? :thumbup: Zumindest das könnte man der Situation an Positivem entnehmen.


    Filialbank sollte dann auf jeden Fall genannt werden!


    Naja, Verhandlungsargument würde ich jetzt nicht in jedem Fall sagen :)
    Das hängt eben wirklich vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist eine höhere Kreditsumme für viele Banken aber sicherlich attraktiver (gleiches Ausfallrisiko des Kredits mal vorausgesetzt), weil dadurch eben mehr verdient werden kann.


    LG
    Martin

  • Wir haben einige aktive Bänker und einige Ex-Bänker als Mandanten, auch mit Widerrufs-Joker-Fällen.
    Ich habe noch keinen Menschen getroffen, der sich etwas mit Banken auskennt, der die These vom Ablehnungs-Kartell geglaubt hätte.
    Die Reaktion reicht von ungläubigem Staunen bis zu schallendem Gelächter.
    Bänker stehen unter enormem Verkaufsdruck und wollen/müssen Provisionen verdienen.
    Wir wissen auch von einigen Fällen, wo die neu finanzierende Bank selbst auf den Widerrufs-Joker hingewiesen hat.
    Wenn der Bänker einen Abschluss will, wird er alles tun, das möglich zu machen - darauf weist @Martin zu Recht hin.
    Wenn ein Bänker einen Neu-Kunden nicht will und dafür sogar auf eine Provision verzichtet, muss das sehr triftige Gründe haben. Ich bezweifele allerdings, dass die wahren Gründe allzu oft dem Kunden offengelegt werden.
    Jemandem zu sagen oder ihn glauben zu lassen, er wäre wegen des 'bösen' Widerrufs-Jokers abgelehnt worden, ist ggf. ein bequemer Weg jemanden loszuwerden.
    Die Banken 'spielen' bei ihrer Abwehrschlacht gegen den Widerrufs-Joker mit 'harten Bandagen'. Das Streuen eines Gerüchts über ein Ablehnungskartell halte ich für möglich, das Existieren eines Ablehnungskartells, halte ich für unwahrscheinlich.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Frage an alle: Können wir hier mal die Banken zusammentragen, die die Anschlussfinanzierung problemlos erbracht haben? Bzw. die, die "gemauert" haben?


    Ich denke, das würde den Betroffenen immens weiterhelfen - so müssten sie erst gar nicht den…


    DB-Trier

  • Zitat von Franziska: „Frage an alle: Können wir hier mal die Banken zusammentragen, die die Anschlussfinanzierung problemlos erbracht haben? Bzw. die, die "gemauert" haben?


    Ich denke, das würde den Betroffenen immens weiterhelfen - so…


    DB-Trierhat problemlos geklappt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    @RAWedekind


    aus meiner Sicht ist ein so genanntes Ablehnungs-Kartell nicht darstellbar, da es in Deutschland einfach zuviele Finanzinstitute mit eigenen Gewinninteressen gibt. Deshalb kann ich die von Ihnen zitierten Banker in Ihren Äußerungen nachvollziehen.


    was ich mir schwerlich vorstellen kann ist das ein Mitarbeiter es in seinem eigenen Haus anspricht, da bin ich auf die Reaktionen der Vorgesetzten und Führungskräfte der Bank gespannt :(


    Und zum Thema Provisionsdruck .... er scheint in vielen Häusern vorhanden zu sein, es häufen sich aber die Finanzinstitute die diesen Provisionsdruck abschaffen und die Zielvorgabe nicht mehr in dieser Richtung Ihren Mitarbeitern vorgeben. Aber ist natürlich verständlich ... solche Nachrichten verkaufen sich in den Medien weniger gut, als die Provisionsgier.


    @Martin


    ist es nicht erfreulich wenn Filialverantwortliche sich für Ihre Kunden einsetzen und sich ab und an gegen Vorgaben der Bank auflehnen?

  • Hallo zusammen und erst einmal vielen Dank für die guten Informationen.
    Für die Abschätzung der Verfahrenskosten ist mir gerade nicht so klar, was der Verfahrenswert ist. Ist es die Summe des Kredits oder ist es die Zinsbelastungsdifferenz (das ist ja der eigentliche Wert um den es geht)?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Ansgar,


    Willkommen im Forum.


    Bevor ich jetzt die relevanten Artikeln hier poste,, möchte ich lieber die Suchfunktion Posten


    http://www.finanztip.de/suchergebnisse/?q=gebühren+anwalt


    Hier können Sie mit Sicherheit die Antwort finden.

  • Hallo Ansgar,


    wirtschaftlich gesehen gebe ich Dir Recht, aber rechtlich nicht. Die Verfahrenskosten richten sich nach dem Streitwert. Der Streitwert widerum bemisst sich grundsätzlich nach der Summe der noch offenen Darlehensvaluta (http://www.finanztip.de/filead…rung/LG_Ulm_O_343_13.pdf/ - letzte Seite mit weiterem Verweis).
    Da kann schon einiges zusammenkommen.


    Wenn es um den Widerruf eines schon abgewickelten Darlehens geht und der Kläger die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt, beläuft sich der Streitwert auf die Höhe der Entschädigung.


    Beste Grüße,
    Britta