Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Hallo,


    habe gerade noch einmal die Geschäftsbedingungen der ÖRAG überflogen.
    Was sofort möglich ist, ist die erste Rechtsberatung, nicht die Kostenübernahme
    in einem Rechtsstreit ohne eine Mindestlaufzeit der der RSV - Beiträge.
    Hätte mich auch sehr gewundert, wenn es anders wäre.
    Ansonsten siehe oben.

  • @ Garuda


    Danke für die schnelle Antwort.


    Also stimmt es so nicht ganz, dass die ÖRAG keine Wartezeit hat.
    So wie eigentlich bei allen anderen RSV auch, ist eine Wartezeit von, in der Regel, 3 Monaten. Nur der private Teil hat keine Wartezeit, aber hierunter fällt das Thema Widerrufsjoker wohl nicht.


    Schade, aber wiederum klar gewesen.

  • Doch: Der Widerrufsjoker fällt genau in den Bereich der Privat-RS, weil es sich um Vertragsrecht handelt. Daher kann ohne Wartezeit sofort eine Deckung verlangt werden, sobald die Ablehnung des Widerrufs durch die Bank vorliegt. Neben der ÖRAG ist mir nur noch die ARAG bekannt, die ebenfalls RS ohne Wartezeit anbieten. Allerdings zicken die derzeit beim Widerrufsjoker ziemlich rum. Ist also nicht empfehlenswert.


    Noch ein Schmankerl: Wer bei Check 24 nach einer Privat RS sucht, der stösst auf die Bavaria Direkt als einen der preisgünstigsten Anbieter. Dahinter steckt auch die ÖRAG mit den genannten Vorteilen. Man kann also in diesem Fall sogar den sofortigen RS mit einer recht preisgünstigen Police verbinden.

  • Verlangen kann Mann/Frau viel.
    Ob eine RSV oder auch jede andere Versicherung
    jedoch ohne eine Mindestlaufzeit in einen Versicherungsfall einsteigt/zahlt,
    wage ich zu bezweifeln.
    Da könnte ja jeder, der z.B. einen Prozeß/Versicherungsfall am Hals hat zur RSV gehen
    und die RSV aufforden, den Fall zu übenehmen.
    Drohende Prozeßkosten z.B. 10 000.- €
    RSV Beiträge 500.- € .........
    Aber versuch macht kluch. ;)

  • Ist aber so
    RSV bei der Arag abbschließen. Vertrag bei der Bank ohne genaue Begründung widerrufen. Auf Ablehnung der Bank warten und damit zu Anwalt - Der kümmert sich um den Rest ( also auch um die RSV). Keine Wartezeit ! Versicherungsfall tritt ja erst ein durch die Ablehnung des Widerrufes
    Haben so schon einige Leute gemacht und es gab keine Probleme mit der ARAG.

  • Nochmal zurück zur BGH-Entscheidung am 23. Juni: Inzwischen verdichten sich meiner Meinung nach die Hinweise, dass das Urteil verbraucherfreundlich ausfallen wird. Das würde bedeuten, dass eines der wichtigsten Argumente der Banken (sowie jener Gerichte in den unteren Instanzen, die zuletzt bankenfreundlich geurteilt haben), in der Luft zerrissen wird. Damit sollte es einen Schwenk in der Rechtssprechung auf Ebene von Landgericht und Oberlandesgericht zugunsten der Kreditnehmer geben.


    Ich gehe davon aus, dass es dann auch zu einer neuen Welle von Medienberichten zum Widerrufsjoker kommen wird - mit der Folge, dass viele Verbraucher, die bisher noch gar nichts von ihrem Glück wissen, auf das Thema aufmerksam werden. Solche Berichte wie hier in der Berliner Zeitung dürfte es dann haufenweise geben:


    http://www.berliner-zeitung.de…ag,21416254,30800704.html

  • Hallo Leute


    Ich habe von meinem Anwalt eine Einschätzung der Fehler in unserer Widerrufsbelehrung erhalten. Die genannten Fehler sind so, dass er den Widerruf aussprechen würde. Allerdings sind mir diese Fehler noch zu sehr interpretierbar und daher könnte es im Fall eines Rechtsstreits doch negativ für uns anfallen. Mein Hauptpunkt weshalb die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, ist eigentlich die starke Vermutung, dass wie schon weiter oben geschrieben, die Bank das Widerrufsmuster aus 2010 verwendet hat und nicht das aus 2011. (Zur Erinnerung: Unser Vertrag wurde im August 2013 über creditweb-Vermittler bei der Sparda-Bank Berlin abgeschlossen.) Nach meinem Hinweise an den Anwalt, dass die Widerrufsbelehrung wohl die Falsche sei, hat er mir nun mitgeteilt, dass es sich bei mir um ein Verbraucherdarlehen handelt und daher das Muster von 04.08.2011 Anwendung finden sollte. Dieses wurde auch von der Bank verwendet, mit den vom Anwalt genannten Fehlern. Da das vom Anwalt mit gesendete Musterschreiben von dem im Bundesanzeiger (vom 03.08.2011) sehr stark abweicht, bin ich nun sehr verunsichert, welches Musterschreiben denn nun für Immo-Darlehen Gültigkeit besitzt. Im Bundesanzeiger steht, dass das Muster "...Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge". Da wir den Kredit über das Internet (Kreditvermittler) abgeschlossen hatten, dachte ich, dass dieses Muster zutrifft. Mein Anwalt meinte es geht hier um einen Verbraucherkredit bei dem ein anderes Muster gilt. Dieses nennt sich "Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Anlage 6 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge." Fassung von 27.07.2011, Gültig ab 04.08.2011, Gültig bis 12.06.2014, Dokumenttyp: Gesetz


    Ich bin verwirrt, kann jemand helfen?

  • Der Widerrufsjoker gilt grundsätzlich für alle privaten Verbraucherkredite. Besonders sinnvoll einzusetzen ist er natürlich bei Krediten mit hohen Volumen und mit einem allgemein akzeptierten Beleihungsobjekt, also bei Immobilienfinanzierungen.


    Anders gesagt: Wenn Du Deine Urlaubsreise vor einigen Jahren über einen Kredit finanziert hast, den Du heute noch abstotterst, dann kannst Du zwar versuchen, über den Widerrufsjoker aus dem Darlehen herauszukommen. Ob das aber sinnvoll ist, kann man anzweifeln. Denn es stellen sich vor allem zwei Fragen:


    - Lohnen sich die Kosten für einen Anwalt angesichts des Kreditvolumens?
    - Wie tilgst Du das fällige Darlehen? Wenn Du das Geld hast, kannst Du es direkt zurückzahlen. Eine (günstigere) Alternativfinanzierung wirst Du aber in diesem Fall kaum finden. Ähnliches gilt bei finanzierten Gebrauchsgütern wie Autos, Wohnungseinrichtungen, etc.


    Unter dem Strich: Nein, der Widerrufsjoker gilt nicht nur bei Immobilienfinanzierungen. Aber dort macht er vor allem Sinn.

  • Danke für deine Antwort, ich habe einen annuitätendarlehen mit effektiv 10,11 v.H. Bereitstellungszinsen von 3,00 v.H jährlich einen nettodarlehen von 39800 Euro.

  • Wenn ich mein Darlehen jetzt durch einen neuen Kredit Ablöse was heißt das genau für mich? Bekomme ich die ganzen Versicherungen wieder zurück was ist mit den Zinsen bekomme ich die auch zurück? Sorry Leute wenn ich so frage aber bin keine Expertin in dem Bereich bin sehr dankbar wenn ich hilfreiche Antworten und Tipps bekomme von euch.

  • Hallo Zusammen,


    ich habe zwei Darlehensverträge bei der Sparkasse Bremen, die ich beide von einem Anwalt kostenlos prüfen lassen habe.


    Ein Vertrag habe ich bereits vor zwei Wochen selber widerrufen. Hier fehlt der Satz in meiner Widerrufsbelehrung " Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs."


    Ich habe das Darlehen selber widerrufen, weil die Standard Ablehnung der Bank sehr wahrscheinlich ist, sodass ich dann nach Ablehnung mir einen Anwalt suchen kann, der sich die Sache annimmt. Zudem muss die Bank im erfolgsfall den Anwalt bezahlen. Würde ich direkt einen Anwalt beauftragen, sehe das leider anderes aus.
    Mein Ziel: Ich strebe aber eher ein Vergleich an, wodurch es wohl zu Kostenteilung kommen wird. Vielleicht hat schon jemand Erfahrungen gesammelt in dem Vorgehen und kann mich ggf. korrigieren.

    Mein zweiter Vertrag wurde vom Anwalt (schon 2,5 Monate her) mit wenig "Erfolgsaussichten" eingestuft. Dieser Vertrag ist von 2012 und enthält Checkboxen bzw. Ankreuzsystem der Sparkasse. Hierzu gab es gerade eine aktuelle Entscheidung vom OLG München v. 21.05.2015 - Az. 17 U 334/15 das für den Verbraucher geurteilt hat. Also steht jetzt OLG München (für Verbraucher) gegen OLG Stuttgart (für die Bank).


    Hierzu habe ich folgen Eintrag im Netz gefunden.
    http://www.anwalt24.de/beitrae…checkboxen-der-sparkassen


    Ich werde auch diesen Vertrag selber widerrufen und auf die Standard Ablehnung warten. Über den Anwalt werde ich dann den zweiten Schritt gehen.


    Hoffe das die Bank sich auf einen Vergleich für beide Vertrag einlässt. Wie seht ihr das?


    LG CHristian

  • Hinweis da hier etwas falsches über die Rechtschtversicherung genannt wurde, die allgemeinen Rechtschutzversicherungsbedingungen geben Rechtschutz für sämtliche privaten Vertragsangelegenheiten die natürlich im versicherten Zeitraum geschlossen wurden fehlerhafte Verträge vor dem Versicherungsbeginn sind nicht gedeckt. Die private RS-Versicherung deckt zukünftige, das heißt nach dem Versicherungsbeginn geschlossene Verträge ab. Wer sich also frühzeitig versichert hat wird rechtschutz haben

  • Hallo zusammen,
    hier nun die zugesagte Fortsetzung vom 03. Mai 2015:
    Unsere RSV hat abgelehnt, die Kosten zu übernehmen:
    Ein Grund ist, dass uns ja kein Schaden entstanden sei und wir uns nur bereichern wollen. Das könnten jedenfalls angeblich die Richter so sehen, so die RSV.
    Das Prozessrisiko und die Kosten wären enorm, da der Streitwert das urspüngliche Kreditvolumen ist!


    Unser Anwalt hat bereits bei uns nachgefragt, wie wir uns entschieden haben. Er vertritt Mandanten gegen die DKB im zweistelligen Millionenbereich.
    Wir wollen zunächst noch die nächsten Urteile und Informationen zu Vergleichen gegen die DKB abwarten und uns in ein paar Wochen oder Monaten entscheiden, wie wir weitermachen. Da wir bereits negative Erfahrungen im 5-stelligen Bereich mit einer für uns eigentlich "sicheren" Gerichtsverhandlung gesammelt haben, plagen uns leider Zweifel, jetzt weiterzumachen.
    Wir sammeln zunächt noch Informationen und wünschen Euch jedenfalls viel Erfolg!
    Über Eure Erfahrungen freuen wir uns!
    LG
    Ronny

  • Warte seit 6 Wochen auf die Übernahmeerklärung der RSV für den Klageweg . Muss leider sagen das auch die Rol... Versicherung in diesem Bereich nicht das Maß aller Dinge ist.


    Hat sonst noch jemand ähnliche Probleme?