Hallo,
habe gerade noch einmal die Geschäftsbedingungen der ÖRAG überflogen.
Was sofort möglich ist, ist die erste Rechtsberatung, nicht die Kostenübernahme
in einem Rechtsstreit ohne eine Mindestlaufzeit der der RSV - Beiträge.
Hätte mich auch sehr gewundert, wenn es anders wäre.
Ansonsten siehe oben.