Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • @ Fullyulli


    herzlichen Dank für das Einstellen dieses wegweisenden Urteils.
    Ein Lob dem Richter des OLG Nürnberg,
    der sich ganz augenscheinlich sehr gründlich mit der Materie auseinander gesetzt hat
    was man leider von anderen Gerichten nicht immer behaupten kann.

  • Guten Morgen
    in den von unserer Fachanwalts-Kanzlei in Augsburg bearbeiteten Fällen kommt stellt sich oft die Frage nach der Deckung über eine Rechtsschutzversicherung. Diese nimmt alle Immobiliendarlehen von der Versicherung aus, wenn das Geld für den Kauf eines zu bebauenden Grundstücks oder für einen genehmigungspflichtigen Bau verwendet wird. Aber auch bei dem KAuf von bestehenden Immobilien ist Vorsicht geboten. Wir Anwälte sollten erst beauftragt werden, wenn die Bank auf einen selbst verfassten Widerruf in der Form: "Hiermit widerrufe ich meinen Darlehensvertrag mit der Nr. ........ .Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf bis zum .........." abgelehnt hat. Wenn dies der Anwalt schreibt, machen die Rechtsschutzversicherungen einen Rückzieher bei außergerichtlicher Vertretung und das kann dann für den Mandanten teuer werden. Wir raten daher immer vorher zur eigenen Aktivität.


    LG
    RA Bernd Paschek

  • @Garuda
    Vielen Dank!...gerne



    Das zur Zeit das LG Bonn und Köln sehr viele Klagen abweisen kann ich nur bestätigen...


    Beim LG Bonn sind wir selber davon betroffen, obwohl unserer Meinung nach sehr viele Unterschiede zur amtlichen
    Widerrufsbelehrung vorhanden sind wurde unsere Klage abgewiesen...
    Wir hatten unsere Widerufsbelehrung auch von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
    Wir stehen nun vor der Entscheidung weiter zu machen oder nicht...
    LG,
    Fullyulli

  • Hallo,


    ich habe gehört, daß die Richter an den "einfachen" Landgerichten sich sehr ungern
    mit dem komplexen Thema beschäftigen wollen/können ;)
    Dem Laien drängt sich der Verdacht auf, das diese Richter "gelegentlich"
    mit der Materie etwas überfordert sind.
    Dort treten dann auch schon mal gleichzeitig mehrere Anwälte der beklagten Banken auf,
    die tagein tagaus nichts anderes machen, als Klagen abzuschmettern.
    Deshalb werden dort wohl die Klagen der Kreditnehmer besonders gerne abgewiesen.;-)
    Wenn es erstmal beim OGL landet, sind dann auch eher Ergebnisse zu erwarten.
    Dort agieren dann auch ganz andere Kaliber von Richtern.

  • @Garuda


    Wir sind leider ohne RS und müssen alles seber zahlen...
    Das Problem ist halt auch das alle auf ein BGH-Urteil warten.
    Leider sind vom OLG Köln mir keine neuen Urteile bekannt die Widerufsbelehrungen der Sparkassen (um 2007/2008)
    behandelt haben, so könnten wir unser Risiko besser abschätzen.
    Wir warten noch bis zum 1.12 dann steht wieder ein BGH-Urteil an, welches in etwa zum Thema passt.
    Danach entscheiden wir...
    Aber es fällt uns nicht leicht da eine Entscheidung zu fällen, jeder Verfahrensschritt kostet uns ca. 15.000€



    LG,
    Fullyulli

  • Hallo Fullyulli


    Das ist natürlich sehr bedauerlich, wenn nicht gar tragisch.
    Wenn Du diesen Thread durchschaust, da wurde ein RS erwähnt,
    der sogar in schwebenden Verfahren hilft.
    Ich habe seit fast 50 Jahren einen Rundumrechtschutz,
    weil ich schon ab meinem 18 Lebensjahr im Außendienst unterwegs war.
    Ich habe ihn nicht oft gebraucht, aber wenn ich ihn in Anspruch genommen habe,
    hat er sich bezahlt gemacht bis heute, bis zu unseren aktuellen
    "Verhandlungen".
    Ausnahmslos alle Streitigkeiten haben wir bisher mit Pauken und Trompeten gewonnen.
    Ich hoffe, das hilft auch in der kommenden Verhandlung vor dem LG. :)
    Hätten wir nicht schon immer den RS gehabt, wir hätten viele tausende DM
    und € verloren.
    Allein im letzten Streitfall im Zusammenhang mit dem aktuellen Fall,
    Anwalt wurde gewechselt, haben wir die RS Kosten für die letzten 10 Jahre
    "hereingeholt".

  • @Garuda,


    die meisten RS greifen aber nur bei Verträgen bei denen eine Alt-Immobilie erworben wurde.
    In unserem Fall ist aber ein Neubau.
    Bei meiner Schwester hat es mit der ING DIBA reibungslos mit der RS geklappt.


    Vor welchem LG steht Ihr denn?


    Viele Grüße,
    Uli

  • Hallo @Fullyulli,
    könntest du dir nicht vorstellen, deinen Fall einem Prozesskostenfinanzierer vorzustellen?
    Bei mir hat sich die Gesellschaft die Unterlagen zukommen lassen und diese eingehend geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Fall für sie lohnt, wenn sie mit 30% am Gewinn beteiligt ist.
    Wir hätten das sonst nicht durchzuführen können, aber so ist es für uns ohne Risiko. Und 70% ist doch besser als gar nichts.
    Gruß nottele

  • Hallo Britta,
    nachdem wir unsere "Belehrung über das Widerrufsrecht" bei der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig zur Überprüfung eingereicht hatten und erfahren haben, dass sie fehlerhaft sei und sich ein Widerruf lohne, fragte ich nach, ob die Kanzlei mit einem bestimmten Prozessfinanzierer zusammenarbeite.
    Dies wurde mit Hinweis auf die "Solvantis-AG" (Düsseldorf) bejaht. Ich bat um Herstellung des Kontakts, darauf wurde ich gefragt, ob die Kanzlei unsere Verträge an den Prozessfinanzierer, an die Solvantis AG zur Prüfung der Übernahme der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten übersenden solle. Nachdem dort die Unterlagen geprüft waren, wurde mir ein Vertragsangebot übersandt, in dem sie (die Solvantis AG) anbot, gegen eine Überlassung von 30% des (für uns) herauszuhandelnden wirtschaftlichen Vorteils das volle Prozessrisiko zu übernehmen.
    Diesen Vertrag haben wir angenommen und harren nun der Dinge ...


    Viele Grüße,
    nottele


  • Hallo Uli,


    bei uns geht es um unseren Neubau.
    Wir haben unser Haus 1997 gebaut.
    Verhandelt wird in Regensburg.
    Gibt es zum Urteil Bei Deiner Schwester ein AZ. ?


    Servus
    Peter

  • hallo zusammen,


    ich brauche mal ihre Hilfe wie ich jetzt weiterverfahren soll. Ich habe per E-mail zur anzeige gebracht das die ausgewiesene Widerspruchserklärung in meinem Darlehensvertrag formaljuristisch dem vom Gesetzgeber vorgeschriebene Termini nicht entspricht. Ich bat in der selben mail um ein neues Angebot mit aktuellen Konditionen und ich habe auch geschrieben das ich das ganze ohne ein gerichtliche Auseinandersetzung klären möchte.


    Diese Mail hat die Bank an eine Anwaltskanzlei weitergegeben die hat mir auch geantwortet dass ich ordnungsgemäß widerrufen habe und ich mich mit meinem angedachten Widerruf als "illoyale Rechtsausübung" darstelle.


    Ich bin drauf und dran eine andere Bank mit ins Boot zu holen und den Vertrag nach Prüfung einer Kanzlei zu widerrufen.


    Wie ist Ihre Erfahrung?
    Habe ich mich wirklich illoyal Verhalten?


    Vielen Dank

  • @mod


    Hallo,


    lassen Sie sich nicht verunsichern. Das ist keine illoyale Rechtsausübung. Sie haben lediglich Ihre Rechte wahrgenommen. Die Motivation ist für einen Widerruf unwichtig. Das haben viele Gericht so bestätigt.


    Sie sollten sich bei einem Kreditvermittler um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Anwaltliche Hilfe ist in den meisten Fällen hilfreich.


    Beste Grüße,
    Britta