Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Sorry. In der Tat ist der Streitwert beim Widerruf von Darlehen die Summe der Zins und Tilgungszahlungen an die Bank.
    Berliner Kindl hat recht.
    Sabine42: Sie müssen also diesen Betrag in den Prozesskostenrechner eingeben. Insofern wäre das Prozesskostenrisko geringer.

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
    Rechtsanwalt | Partner


    SYLVENSTEIN Rechtsanwälte
    Sckellstr. 6 | 81667 München

  • Hallo Herr Dr. Broecker und Berliner Kindl,


    danke für den Hinweis und 2-3 TEUR rauf oder runter sind natürlich schon erheblich.Nach jetzt 2 Monaten hat mein Anwalt nach der Klageerhebung gefragt und ich habe um Beendigung des Vorganges gebeten.
    Soweit mir bekannt ist eine Klageerhebung 3 Jahre nach erklärtem Widerruf möglich und ich sollte mich jetzt wohl einmal mit der Suche nach erfolgreichen Klagen gegen die SK sowie Prozessfinanzierer bei einem Restdarlehen von 84TEUR begeben.
    Ich wünsche Ihnen beiden einen schönen Abend.
    Gruß
    Sabine

  • @H.Broecker


    Zitat : Insofern ist es für die Entscheidungsfindung von Sabine42 nicht zielführend, wenn sie ihren Fall derart oberflächlich
    beschreiben...


    Der Inhalt meines Falles (im Vorfeld übrigens schon geschildert) ist für
    die Kernaussage irrelevant.


    Hierbei ging es um Recht bekommen und trotzdem auf Kosten sitzen bleiben, falls
    man keine RS hat.
    Dessen sollte sich Sabine42 bewusst sein.


    Das Anwälten letztendlich egal ist, wer die Zeche bezahlt....

  • Gestern war "Großkampftag" beim BGH in Sachen Widerrufsjoker: Zwei neue Urteile sowie die mit Spannung erwartete Urteilsbegründung des Sparkassen-Urteils aus dem November.


    Besonders spannend für alle, die ihr Darlehen bisher noch nicht widerrufen haben, ist wohl die Urteilsbegründung (XI ZR 434/15). Demnach wird deutlich, dass ein großer Teil der Sparkassen-Baufinanzierungen aus dem Zeitraum Mitte 2010 bis 2011 fehlerhaft ist und rückabgewickelt werden müssen. Diese Darlehen sind ja von der gesetzlichen Neuordnung aus dem vergangenen Jahr nicht betroffen und können jederzeit noch widerrufen werden.


    Jeder, der in diesem Zeitraum finanziert hat, sollte sich über diesen Sachverhalt informieren, z.B. hier in diesem Beitrag.

  • Hallo zusammen,


    ermuntert durch die Presseartikel zum "2. Widerrufsjoker" habe ich mir die Pflichtangaben meines Darlehens aus 2012 einmal angeschaut. Als Nichtjurist bin ich der Meinung, dass die Angaben vollständig, aber inhaltlich falsch sind. So ist bei der Art des Darlehens von einem Annuitäten- und daran anschließend von einem Forward-Darlehen die Rede. Auch ist die Gesamtdauer bis zur vollständigen Tilgung nicht korrekt.


    Anfang 2014 wurde die Tilgung geändert und ein neuer "Anschlussvertrag" geschlossen. Hier ist weiterhin die Gesamtdauer bis zur vollständigen Tilgung falsch.


    Lohnt sich in diesem Fall eine juristische Prüfung? Sind die Fehler aus dem 1. Vertrag durch den neuen "geheilt"?


    Danke und Grüße

  • Von "lohnen" kann man ja eigentlich nur sprechen, wenn die Prüfung viel Geld oder besonderen Aufwand erfordern würde. Das ist aber hier nicht der Fall. Wenn Du nach "kostenlose Prüfung Widerrufsjoker" googelst, findest Du etliche Angebote.


    Wenn die von Dir genannten Punkte alle stimme, dann stehen die Chancen nicht so schlecht. Vor allem die Vertragsdauer ist ein kritischer Punkt, wo tatsächlich viele Banken Fehler gemacht haben. Zudem kommt es darauf an, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Rechtsstreit übernimmt oder ob Du selbst zahlen musst. All das kann man normalerweise im Rahmen einer Erstprüfung herausfinden.


    Wenn 2014 nur der Tilgungssatz geändert wurde, dann ist das kein neues Darlehen. Die dortigen Angaben dürften für mein Verständnis von untergeordneter Bedeutung sein - zumindest dürften sie keine Fehler des Ursprungsvertrags heilen.

  • Prüfen kann man immer und die "Heilung" von Fehlern aus Altverträgen durch neue Verträge ist grundsätzlich nicht möglich, sofern der Fehler nicht explizit angesprochen wird/eine rückwirkende Vereinbarung geschlossen wird (es kann allenfalls sein, dass sich aufgrund des Neuvertrags keine Rechte mehr aus den alten Fehlern herleiten lassen; etwa wegen Verwirkung. Bei Verbraucherdarlehensverträgen hat sich der BGH hierzu aber in der Vergangenheit sehr zurückhaltend gezeigt und auch in Fällen, in denen eine Verwirkung nahe liegt, diese Argumentation der Banken zurückgewiesen).


    Was ich allerdings nicht verstehe, sind die angeblichen Fehler. Ich kenne jetzt die Verträge nicht, aber "Annuitätendarlehen" und "Forward-Darlehen" schließen sich nicht aus Ein Forward-Darlehen ist sogar zumindest im Regelfall ein Annuitätendarlehen. Ob die Gesamtdauer bis zur vollständigen Tilgung richtig ist, lässt sich natürlich ohne Kenntnis der Verträge und einer Berechnung auch nicht sagen, aber: Bei Baufinanzierungen handelt es sich im Regelfall um Prognosen, weil regelmäßig 1. das Darlehen am Ende der Zinsbindungsfrist nicht vollständig abbezahlt ist (hier nach Ablauf der Zinsbindungsfrist also nicht zwingend mit dem Vertragszinssatz gerechnet wird, sondern ggf. mit einem Prognosezinssatz) und 2. Verträge häufig in irgendeiner Form Ratenanpassungen, -Aussetzungen oder Sondertilgungen ermöglichen. Mich würde wundern, wenn ein Darlehensvertrag ausgerechnet bei der Gesamtdauer bis zur vollständigen Tilgung falsche Angaben macht, da diese Berechnungen eigentlich rein automatisch ablaufen und es relativ wenig Spielraum für Patzer seitens der Bank gibt, wenn nicht gerade ein Programmierfehler bei der IT vorliegt. Zudem ist die Berechnung der Laufzeit schon bei bis zum Laufzeitende feststehenden Zinsen kompliziert und dürfte einem Laien (ich weiß natürlich nicht, wie tief Sie mathematisch in der Materie sind) kaum auffallen: Die Raten müssen bei der Zinsberechnung jeweils zum Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt werden, was zu ziemlich schiefen Aufteilungen der Zins- und Tilgungsrate abhängig von der zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt bestehenden Restschuld führt. Ausschließen lässt sich ein solcher Fehler aber natürlich nicht.

  • Hallo in die Runde,


    wollte mal wieder einen aktuellen Stand geben und gleichzeitig paar Fragen loswerden.


    Nächste Woche ist bei uns Güteverhandlung, sofern der Termin dann nicht zum 5 Mal verschoben wird. Mal so nebenbei, das Ganze dauert nun schon über 2 Jahre.


    Wie sieht's denn bei euch aus, mit der Findung einer neuen Bank für die Anschlussfinanzierung? Wir bekommen derzeit leider nur unverbindlichen Angebote. Die sind zwar sehr gut, aber halt nur unverbindlich und damit nichts Wert. Die Banken begründen dies damit, das ja noch gar nicht feststeht, ob wir aus dem Vertrag rauskommen. Habt ihr eine Bank gefunden die ein verbindliches Angebot abgibt und sich z.B. 6 Wochen daran gebunden fühlt?

  • Dass Du zu diesem Zeitpunkt nur unverbindliche Angebote für eine Anschlussfinanzierung bekommst, ist völlig normal. Bei einem verbindlichen Angebot musst Du in der Regel innerhalb von zwei Wochen zuschlagen, sonst verfällt es. Selbst die von Dir geforderten 6 Wochen würden dir nicht helfen, wenn der Widerruf nicht innerhalb dieser Zeit durch ist. Dann müsstest Du von vorne anfangen.


    Aus meiner Sicht hast Du zwei Möglichkeiten:


    1. Du gibst Dich mit der unverbindlichen Finanzierungszusage zufrieden. Das reicht in der Regel, wenn sich nicht plötzlich eine Bonitätsverschlechterung ereignet (z.B. du wirst arbeitslos). Wichtig ist, dass die neue Bank weiß, dass Du durch einen Widerruf aus deinem alten Darlehen aussteigen willst. Ist das nicht der Fall, dann kann es sein, dass sie deswegen die Finanzierungsbereitschaft zurückzieht. Denn nicht alle Banken bieten Anschlussfinanzierungen für Widerrufler.


    2. Du nimmst ein sogenanntes "Flexibles Forward Darlehen". Damit bist Du 100% auf der sicheren Seite, weil Du die Anschlussfinanzierung bereits abschließt. Das Darlehen beginnt zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. dem Ende der Zinsbindung deines bisherigen Darlehens). Allerdings kann der Beginn jederzeit vorgezogen werden, weitere Infos z.B. hier.

  • 2. Du nimmst ein sogenanntes "Flexibles Forward Darlehen". Damit bist Du 100% auf der sicheren Seite, weil Du die Anschlussfinanzierung bereits abschließt. Das Darlehen beginnt zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. dem Ende der Zinsbindung deines bisherigen Darlehens). Allerdings kann der Beginn jederzeit vorgezogen werden, weitere Infos z.B. hier.

    Hallo, das mit dem "Flexiblen Forward-Darlehen" fand ich interessant. Es wird von dem Journalisten Roland Klaus bei der IG Widerruf propagiert und wird wohl von der AXA angeboten.
    Nachdem ich alle möglichen Angaben gemacht hatte, wurde mir lapidar mitgeteilt, dass das für mich nicht in Frage käme, da es für Darlehensnehmer über 65 Jahre nicht mehr möglich sei!
    Angeblich bietet kein weiteres Institut das flexible Forward-D. an!


    Gruß nottele

  • hallo zusammen, ich bin neu hier und habe eine Frage!
    Vorab:
    Widerrufsjoker gezogen mit Anwalt, Vergleich mit Bank 2015
    Jetzt schreibt die alte Bank ich müsste an sie Kapitalertragssteuer überweisen!


    Weiß hier einer der Profis wie das rechtlich ist und muss ich das überhaupt versteuern?
    Entschuldigt meine einfache Fragestellung, aber ich bin nicht so informiert wie Sie!


    Danke!

  • Hallo in die Runde,


    wollte mal wieder eine Wasserstandmeldung geben und noch ein paar neue Fragen stellen.


    Der Gerichtstermin ist dahin gehend ohne Entscheidung ausgegangen, weil die Richterin noch ein Urteil des BHG vom 20.02.2017 abwarten will.


    Aus dem Protokoll ist zu entnehmen, dass das Gericht die Widerrufsbelehrung wohl als Korrekt ansieht. -> Gesetzlichkeitsfiktion
    Allerdings gibt es in der Widerrufsbelehrung einen Absatz/Zusatzinformation über Zusatzverträge, obwohl keine Zusatzverträge bestehen.
    Meine Frage daher, hat jemand Erfahrung, ob dieser Absatz auch genannt werden darf, auch wenn keine weiteren Verträge bestehen?


    Des Weiteren geht es jetzt wohl auch noch darum, ob die erhobene Feststellungsklage nicht abgewiesen werden müsste.


    Nach Recherche im Internet habe ich gelesen, dass sofort eine Leistungsklage erhoben werden soll/muss, weil regelmäßig die Feststellungsklagen abgewiesen werden. Kann man nach Abweisung der Feststellungsklage eine neue Leistungsklage zum selben Sachverhalt/ Vertrag erheben?

  • Hallo ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und habe eine Frage zum Thema:
    Herr Hermann Broecker schieb am 11.02.2017 "In der Tat ist der Streitwert beim Widerruf von Darlehen die Summe der Zins und Tilgungszahlungen an die Bank."
    Ist das immer so? Zu meinem Sachverhalt: Ich habe im Jahr 2013 mein Eigenheim verkauft und Vorfälligkeit an die Bank gezahlt. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung habe ich den Darlehnsvertrag per Anwalt widerrufen. Nach langem Schriftwechsel erfolgte Klageerhebung, im Oktober 2016 einigten wir uns auf einen Vergleich (Zahlung eines Betrages X und 1/3 zu 2/3 Teilung der Anwaltskosten). Der Vergleich ist aber bis heute Aufgrund von Unstimmigkeiten nicht zustand kam. Unser Anwalt hat in der vorgerichtlichen Phase den Darlehenswert (158.000€) für seine Kostenrechnung angesetzt.
    Der Streitwert wurde in der Phase der Klageerhebung durch das Gericht auf die Summe der gezahlten Vorfälligkeitssumme festgesetzt (interessanterweise hat unser Anwalt mit dem Gericht genau darum gestritten das der Streitwert so niedrig festgesetzt wird um die Kosten gering zu halten).
    Da auch die vorgerichtlichen Kosten 1/3 zu 2/3 geteilt werden sollen weigert sich die Gegenseite jetzt die damals abgerechneten Kosten anzuerkennen, sie meint auch da wäre nur die Vorfälligkeit anzusetzen gewesen.


    Kann jemand helfen was wie richtig anzusetzen ist/war?


    Danke

  • Alle, die wissen möchten, ob ihre Baufinanzierung für den Widerrufsjoker in Frage kommt, erhalten in diesem Artikel einen guten ersten Überblick, welche Banken hauptsächlich fehlerhafte Darlehensverträge benutzt haben.


    Allerdings führt kein Weg an einer individuellen Prüfung des eigenen Kreditvertrags vorbei. Dabei sollte man nicht nur schauen, ob Fehler gefunden werden. Ähnlich wichtig ist es, zu prüfen, wie die konkreten Schritte aussehen. Das hängt nicht zuletzt davon ab, ob eine Rechtsschutzversicherung greift oder nicht. Vor allem sollte man nicht vorschnell den Widerruf gegenüber der Bank erklären. In vielen Fällen (kein Neubau, keine vermietete Immobilie) kann noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, bevor der Widerruf erklärt wird. Dann muss die RSV die Kosten für alle weiteren Schritte übernehmen. Diese Möglichkeit gibt es aber nicht mehr, wenn ein Kredit bereits widerrufen wurde.

  • Hier ein neues und sehr interessantes Urteil zum Widerruf von Sparkassen-Krediten. Betroffen sind Kredite fast aller Sparkassen, insbesondere aus dem Zeitraum 2010/2011: Ein Gericht hat nun bestätigt, dass ein bundesweit verwendetes Formular fehlerhaft ist und deshalb viele dieser Baufinanzierungen widerrufen werden können. Mehr dazu hier.

  • Hallo und einen schönen Tag allerseits.
    Warum schreibt kaum noch jemand hier im Forum?


    Kurzer Bericht meinerseits,. 3 Darlehensverträge Raiffeisenbank durch Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen,.
    Ergebnis: Alle Widerrufsbelehrungen der Verträge aus den Jahren 2003 und 2010 fehlerhaft.
    Profi-Anwalt laut Liste Finanztip aus Frankfurt ausgewählt und persönlich aufgesucht.
    Ergebnis: 11 gravierende Fehler in der Widerrufsbelehrung !!!
    Widerruf in die Wege geleitet. Rechtsschutzversicherung Debeka hat Deckung verweigert.
    Gegenseite Raiffeisenbank hat externe Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.
    Nach mehrmonatigem Schriftverkehr Klage von uns beim Landgericht Hanau eingereicht.
    Gebühren in Höhe von 4.300 € vorfinanziert.
    Termin von LG Hanau für den 17.05.2017 festgesetzt.
    E Mail von meinem Anwalt vom 16.05.2017 an mich mit dem Inhalt, dass unsere zunächst sehr guten Perspektiven durch ein Urteil des BGH vom 14.03.2017, Az.: XI ZR 442/16 zunichte gemacht wurden mit der Bitte nun die Rücknahme der Klage zu veranlassen um weitere Kosten zu vermeiden.
    Zahlung meinerseits bisher an meinen Anwalt ca. 6.300 Euro. Rechnung der Gegenseite steht noch aus.
    Warum wird dies nicht hier kommuniziert? Habe die ganze Zeit aus Frust keinen Bock gehabt mich zu äußern,. Stehe ab sofort für Fragen zur Verfügung. Mein Glaube an den Rechtsstaat als Beamter dieses Staates ist nachhaltig gestört.

  • Guten Tag Herr Tenhagen, liebes Finanztip-Team und alle anderen Betroffenen,
    heute muss ich mal meinen Frust loswerden.
    Seit 2014 verfolge ich Ihre Presseberichte und Tipps bzgl. Widerrufsbelehrung bei Darlehen, in meinem Fall bei Hamburger Sparkasse. Mit Optimismus (rechtsschutzversichert, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen belegt durch Verbraucherzentrale und Anwalt) bin ich 2014 in den Kontakt mit Anwälten getreten, um die notwendigen Schritte bei Sparkasse einzuleiten, den Rechtsweg zu gehen und evtl. das Darlehen ablösen zu lassen. Ihre Artikel und Tipps hier auf der Seite (und auch sonstige Recherche) haben mich darin bestärkt. Am 12.12.16 habe ich meinen Sachverhalt kurz geschildert (siehe Beitrag) und leider kaum Reaktionen bekommen. Nun stellt der Anwalt das Verfahren ein, weil es nach aktueller Rechtslage und Örtlichkeit Hamburg bei zuständigen OLG kaum erfolgsversprechende Aussichten gibt. Schonmal frustrierend, aber es scheint wohl im Rechtssystem auch Ungerechtigkeit zu geben, wo man lebt. Nun hat die Anwaltskanzlei den Vorgang geschlossen und der Rechtsschutzversicherung die Endrechnung zugesandt, die diese auch beglichen hat. Allerdings und nun kommt der Hammer, kündigt mir nun die Rechtsschutzversicherung (1 Fall in 5 Jahren) mit "ertragspolitischer" Begründung, um die "Finanzstärke des Unternehmens auf Dauer zu sichern". Das ist nun wirklich frustrierend. Denn nach allem verbleibt bei mir ein Gefühl von "ausser Spesen nix gewesen".
    Es ist ja nichts gegen Ihr Engagement und Ihre positive Bestärkung zu sagen, Kunden darin zu animieren, die im Unrecht befindlichen Banken und Kreditinstitute anzugehen. Andersherum würden diese das mit Vehemenz und allen anwaltlichen Mitteln ebenfalls versuchen (siehe Bausparkassen), aber ich würde mir von Ihnen wünschen, dass Sie in Ihren Artikeln die Erfolgschancen relativierten und nicht nur beschreiben, welche Voraussetzungen zum Erfolg führen können, sondern auch genau beschreiben, welche Grundvoraussetzungen oder Hürden überwunden werden müssen bzw. welche Roadblocks es geben kann.
    Mit freundlichen Grüßen

  • So ganz falsch liegt Deine Versicherung nicht bezüglich der Kündigung und deren Begründung Deines Vertrages.


    Ich versuche Dir mal die Augen zu öffnen:


    Meine RSV besteht seit 20 Jahren.Die Versicherung hat der Gesellschaft €4000.- brutto an Einnahmen gebracht.Abzüglich der Verwaltungskosten und der Provision an den Vermittler bleiben noch gut €3000.- an Einnahmen.


    Ich habe die Versicherung insgesamt 17 Mal in Anspruch genommen,wovon 5 Mal das "streitige Verfahren" abgelaufen ist.Alle Verfahren wurden gewonnen(4x) bzw. einesendete mit einem Vergleich zu meinen Gunsten.


    Im Klartext hat demnach 4 Mal die Gegenseite die gesamten Kosten ganz und einmal zum größten Teil gezahlt.Die RSV hat knapp €1000.- aufwenden müssen plus die Beratungskosten durch sie selbst in den anderen 12 Fällen(ca.€500.- Personalkosten)).


    Das Kostenverhältnis liegt demnach bei ca.2 zu 1 zu ihren Gunsten.


    Jetzt beantworte doch mal die Frage,warum meine RSV nicht,aber Deine sehr wohl gekündigt wurde....


    Die Kostenrelation legt jede RSV selbst fest.Die wird sie Dir niemals verraten,aber sei gewiß,daß Deine(und hochgerechnet auf all die anderen tausenden von Fällen ähnlicher Konstruktion)ungünstig gewesen ist.


    Das ist heute das einzige,was zählt.Nichts anderes.


    Bei Deinem Anwalt verhält es sich so ähnlich:


    Der Anwalt würde(!)bei einem Honorarvertrag mit Dir ca.€250.-/Stunde(brutto)ansetzen.Effektiv erhält er aber von der RSV nur ca.ein Drittel davon(bei Prozeß-bzw.Beratungshilfe-Fälllen sind es nur ca.10 Prozent).


    Hier entsteht aus Anwaltssicht ein mehr oder minder deutliches Mißverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag.


    Die schlampige Arbeit und die mehr als unbefriedigenden Ergebnisse vor Gerichten sind die logische Konsquenz.


    Angewendet auf Deinen Fall:Du bist für Deinen Anwalt wirtschaftlich nicht weiter tragfähig geworden.Daher die Beendigung Deiner Angelegenheit bei ihm.


    Dein(e) Recht(e)als solches sind heute ohne Belang solange Du keine dicke Brieftasche hast(mit oder ohne RSV).


    Anwälte,die dies prinzipiell anders sehen,werden von von den Versicherungen aus deren Anwaltspools entfern und können ihre teuren Kanzleien über kurz oder lang schließen.


    Die Analogie zu Kassen-und Privat-Patienten-Behandlungdrängt sich geradezu auf.


    P.S.:Ich weiß,wovon ich rede!!!!!

  • Tatsächlich ist der Widerrufsjoker kein Selbstläufer für Verbraucher. In vielen Fällen kann man damit etliche Tausend Euro sparen. Wenn es aber um solchen Summen geht, muss man sich auch auf den Widerstand der Gegenseite gefasst machen. Lobbyismus und politische Einflussnahme spielen dabei eine große Rolle.


    Zudem hat sich die Rechtsprechung der deutschen Gerichte gerade bei diesem Thema sehr wechselhaft und uneinheitlich entwickelt. Das führte zu der absurden Situation, dass teilweise identische Kreditverträge am gleichen Gericht unterschiedlich geurteilt wurden - je nachdem, wie der jeweilige Richter die Situation einschätzte (oder vielleicht auch je nachdem, wie gut er mit dem örtlichen Bankvorstand befreundet war).


    Gerade bei den Sparkassen kann man das sehr anschaulich verfolgen. Da bei fast allen Sparkassen deutschlandweit einheitliche Vertragsformulare verwendet wurden, haben wir es dort mit einer großen Zahl von Fällen zu tun, die bei zahlreichen Gerichten in ganz Deutschland eingeklagt wurden. Dabei kam es zu vielen unterschiedlichen Urteilen, die manchmal pro Verbraucher und ein anderes Mal zugunsten der Bank ausfielen. Mit juristischer Stringenz und Logik hatte das zumeist wenig zu tun. Erst als der BGH nach einiger Zeit zu den wichtigsten Vertragsformularen geurteilt hatte, vereinheitlichte sich die Rechtsprechung auch in den unteren Instanzen.


    Für die Sparkassen stellt sich somit folgendes Bild dar:


    - Kredite aus dem Zeitraum 2002-2008: fehlerhaft und widerrufbar bis Juni 2016, BGH-Urteil liegt vor
    - Kredite aus dem Zeitraum 2009-Mitte 2010: korrekt und nicht angreifbar, BGH-Beschluss liegt vor
    - Kredite aus dem Zeitraum Mitte 2010 bis Mitte 2011: fehlerhaft und aktuell noch widerrufbar, BGH-Urteil liegt vor
    - Kredite aus dem Zeitraum nach Mitte 2011: nicht endgültig geurteilt, aber eher nicht widerrufbar


    Die Zeitangaben sind dabei nur als ungefähre Angabe zu verstehen, da die neuen Formulare von den Sparkassen nicht immer sofort eingesetzt worden sind und dadurch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Banken entstanden sind.


    Insofern kann es durchaus zu der Situation kommen, dass zum Zeitpunkt des Widerrufs ein Fall als aussichtsreich einzuschätzen war - und sich wenige Monate später das Bild gewandelt hatte. Das bedeutet nicht unbedingt, dass der Anwalt schlecht gearbeitet hat. Umso wichtiger ist es, sich von einem Anwalt oder einer Interessengemeinschaft vertreten zu lassen, der/die sich mit dem Thema intensiv beschäftigt und die Entwicklung aktuell verfolgt - und nicht nur nebenbei mal eben ein paar Kredit-Widerrufe macht.


    Stand heute ist es so, dass sich der Nebel der unklaren Entscheidungen deutlich gelichtet hat. Man kann also in den meisten Fällen seriös einschätzen, ob der Widerruf aussichtsreich ist oder nicht (so wie ich das oben getan habe). Einfach mal nach "Widerrufsjoker - welche Fälle aussichtsreich" googeln und nach einem aktuellen Artikel suchen. Eine 100% Garantie gibt es dabei natürlich auch nicht. Aber ein erfahrener Partner sollte in der Lage sein, einen Betroffenen vor einem kompletten Reinfall zu bewahren.