Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Hallo liebe Mitglieder,


    zwischen 2002 und 2010 wurden zahlreiche Baufinanzierungsverträge fälschlicherweise mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ausgestellt: http://www.finanztip.de/ratgeb…errufsbelehrung-darlehen/


    Was bedeutet das? Fehlerhafte Belehrungen sind nicht gültig und führen dazu, dass der Widerruf auch Jahre später noch möglich ist. Unterm Strich können Sie als Darlehensnehmer damit aus dem Vertrag treten und Ihre Baufinanzierung umschulden - sehr lohnenswert bei den aktuellen niedrigen Zinsen! Allerdings ist das nicht immer ohne Anwalt möglich.


    Haben Sie Ihren Vertrag geprüft? Haben Sie vielleicht schon versucht, umzuschulden und können uns Ihre Erfahrungen schildern? Oder haben Sie Fragen?

  • Hallo, ich habe in meinen Unterlagen keine Wiederrufsbelehrung gefunden, kann ich trotzdem das Darlen kündigen?
    In der Auswertungstabelle ist meine Bank mit fehlerhaften Wiederrufsbelehrung aufgelistet.
    Reicht das Abschlußdartum meines Darlens und kann ich mich auf die Tabelle der Verbraucherzentrale beziehen?

  • Hallo,
    schauen Sie nochmal genau in Ihren Unterlagen nach - die Belehrung ist meist im Vertrag selbst irgendwo enthalten.
    Sollten Sie wirklich keine Belehrung bekommen haben - was bei Banken eher ungewöhnlich wäre - dann können Sie Ihr Darlehen auf jeden Fall widerrufen.
    Da jede Belehrung im Einzelfall geprüft werden muss, können Sie nicht einfach "ins Blaue hinein" behaupten, die Belehrung wäre fehlerhaft. Bitten Sie Ihre Bank, Ihnen eine Kopie der Vertragsunterlagen zukommen zu lassen. Sollte da auch keine Belehrung enthalten sein, dann können Sie wegen fehlender Widerrufsbelehrung widerrufen. Das wiegt viel schwerer als eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
    Beste Grüße,
    Britta

  • Hallo,
    gibt es noch andere Möglichkeiten die Verträge überprüfen zu lassen, wenn man keinen Anwalt / Rechtsschutzversicherung hat, ohne dass man erst ein Mal große Kosten zu tragen hat. Ich meine, wenn man Ausschichten darauf hat, dass der Fall eintreffen würde, dann wäre es etwas anderes, aber in sauren Apfel zu beißen..
    Evtl. gibt es eine spezialisierte Stelle (Verbraucherzentrale) oder bestimmte Institutionen oder andres, an die wir uns wenden können?
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

  • Hallo Katharina,


    ja, es gibt noch eine Möglichkeit: Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet einen Service dazu an (siehe: http://www.vzhh.de/baufinanzie…894/%C3%9Cberpr%C3%BCfung Widerrufsbelehrung Immobilienkredite - Web.pdf). Sie können dort eine Kopie Ihres Vertrages einschicken und die Experten prüfen für Sie. Das Ganze ist mit einer Gebühr von 70 € verknüpft (ich nehme an, das meinen Sie mit "keine großen Kosten"?).


    Nach unseren Informationen ist jedoch die Wartezeit aufgrund von steigenden Nachfragen lang. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns hier berichten, ob Sie von dem Service Gebrauch gemacht haben, wie lange die Wartezeit war und was die Überprüfung ergeben hat!


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo,


    vielleicht noch eine kleine Ergänzung: es gibt auch noch einen Anbieter, der eine kostenlose Ersteinschätzung anbietet--> vertragswertcheck.de. Die Prüfung übernimmt Frau RA Dubas.
    Es gibt auch andere Rechtsanwälte, die eine kostenlose Erstprüfung anbieten zum Beispiel RA Gansel in Berlin.


    Probieren Sie es aus. Wir würden uns freuen, wenn Sie hier on Ihren Erfahrungen berichten würden.


    In diesem Sinne - viel Erfolg und viele Grüße,
    Britta

  • Hallo,
    mein erster Immobilienkredit wurde im Jahr 1996 abgeschlossen. Im Jahr 2006 habe ich mit der ursprünglichen Bank eine Anschlußfinanzierung ausgehandelt. Diese Anschlußfinanzierung läuft noch bis Feb. 2016. Offensichtlich war ja eine Widerrufsbelehrung 1996 noch nicht vorgesehen! Aber auch in meinem Anschlußvertrag von 2006 fehlt jegliche Widerrufsbelehrung. Der ganze Vertrag besteht aus einer Seite, auf dem lediglich die Konditionen und die neue Laufzeit vereinbart sind. Kann es sein , dass bei einer Anschlußfinanzierung keine Widerrufsbelehrung notwendig ist, da der Erstvertrag quasi nur fortgesetzt wird?


    Viele Grüße

  • Hallo,


    es ist richtig, dass es 1996 gesetzlich noch kein Widerrufsrecht für Immobilienfinanzierungen gab, es sei denn sie wurden an der Haustür abgeschlossen.


    Handelt es sich bei Ihrem „Anschlussvertrag“ nur um eine Vertragsänderung, ist das eben gerade kein neuer Vertrag – die Bank musste damit nicht über ein Widerrufsrecht belehren. Das Schlüsselwort ist in diesem Zusammenhang: kein neues Kapitalnutzungsrecht.


    Dazu hat der BGH sich im Urteil vom 28. Mai 2013, Az. XI ZR 6/12 noch einmal sehr klar geäußert (https://openjur.de/u/635809.html)


    .„…Auf Änderungen eines Verbraucherdarlehensvertrages finden die Vorschriften zum Widerruf nur dann Anwendung, wenn dem Verbraucher infolge der Vertragsänderung zugleich ein neues, im ursprünglichen Darlehensvertrag weder geregeltes noch angelegtes Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird. …“


    In der Praxis kommen verschiedene Vertragsvarianten vor:


    Unechte Abschnittsfinanzierung: Dabei handelt es sich um Kredite, bei denen dem Verbraucher bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird, die Zinsvereinbarung jedoch nicht für den gesamten Zeitraum, sondern zunächst nur für eine bestimmte Festzinsperiode getroffen wird. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden lediglich neue Konditionen für die Zukunft vereinbart – kein Widerrufsrecht!


    Echte Abschnittsfinanzierung: Es wurde nur für 10 Jahre fest das Darlehen ausgereicht. Anschließend kommt es zu einem neuen Darlehensvertrag mit neuem Kapitalnutzungsrecht – Widerrufsbelehrung erforderlich.


    Prolongation nach Ablauf der Gesamtzeit: Verlängerung des Vertrages nach Ablauf der Gesamtzeit des Darlehens: neues Kapitalnutzungsrecht – Widerrufsbelehrung erforderlich.


    Schauen Sie sich Ihren alten Vertrag nochmal an. Haben Sie eine unechte Abschnittsfinanzierung vereinbart - wovon ich ausgehe - dann musste die Bank Sie nicht über ein Widerrufsrecht belehren. Entscheidend ist dabei, ob Sie das Darlehen 2006 eigentlich hätten zurückzahlen müssen. Sie haben dann keinen neuen Verbraucherdarlehensvertrag geschlossen, der zugleich ein neues Widerrufsrecht begründet hätte.


    Viele Grüße,Britta

  • Hallo Britta,


    vielen Dank für ihre schnelle und kompetente Antwort.
    Ich habe genau meine Situation aus ihrer Schilderung herauslesen können!
    Bei mir handelt es sich eindeutig um eine "Unechte Abschnittsfinanzierung" und somit besteht also auch keine Widerrufsrecht!


    Vielen Dank.


    Mit freundlichem Gruß


    Bernd

  • Hallo Bernd,


    es freut mich, dass Ihre Frage beantwortet wurde!


    Vielleicht berichten Sie uns hier noch von Ihren weiteren Erfahrungen? V. a. im Interesse aller Kreditnehmer liegt uns ein Erfahrungs- und Informationsaustausch am Herzen, damit sie besser für ihre Rechte eintreten können.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Selbst wenn man unterstellt, dass es 5 mal so viele Erfolge gäbe wie test.de sie nennt ... also nehmen wir mal an: rd. 500 bislang erzielte Erfolge,
    Dann bleibt die Frage: Wenn es 80% * 10.000 = 8.000 erfolgversprechende Fälle lt. den Verbraucherzentralen etc. gibt ...
    Was ist mit den anderen 7.500 Fällen?


    Allein die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Ergebnisse von fast 2.000 geprüfte Verträge veröffentlicht, das heißt ca. 1.600 erfolgversprechende Fälle. Und wieder die Zahl 100 auf test.de genannter Erfolge, ggf. auch auf 500 hochgerechnet. Auch das passt rechnerisch noch nicht ...


    Heißt das etwa, dass weniger als 10% ihre Chance (bislang) tatsächlich nutzen?


    Wie geht es weiter, nachdem man 10 bis aktuell 14 Wochen bei der Verbraucherzentrale gewartet hat und dann in 80% der Fälle ein positives Vorprüfungsergebnis in den Händen hält?


    Gibt es dazu Erfahrungsberichte?
    Hoffentlich solche, die ermutigen ;)

  • Guten Tag,


    zu den sehr kompetenten Ausführungen der Finanztip-Expertin Britta möchte ich noch einen kleinen praktischen Tipp ergänzen.


    Nach meiner Erfahrung ist es i.d.R. unproblematisch, von der Bank einen vollständigen Satz an Kopien zum Vertrag zu bekommen. Schließlich gehen Unterlagen ja 'mal beim Umzug verloren ... etc.


    Wir haben es uns zur festen Regel gemacht, im Zweifel unsere Mandanten zu bitten, sich die vollständigen Kopien der Unterlagen von der Bank zu holen, bevor wir zu einer Einschätzung kommen. Und tatsächlich findet sich dann in den Unterlagen der Bank oft doch noch Einiges. So waren dann doch in einigen Fällen Widerrufsbelehrungen (mit Kundenunterschriften) in der Bankakte. Selbst wenn die Widerrufsbelehrungen dann im Ergebnis fehlerhaft sind (was meistens der Fall ist), ist es unangenehm, wenn die Bank den Widerrufs-Joker erst einmal mit dem Einzeiler zurückweisen kann, entgegen der Behauptung sei sehr wohl eine Widerrufsbelehrung erteilt worden.


    Daher mein Tipp: Wenn Sie sich nicht 100% sicher sind, dass Ihre Unterlagen vollständig sind, holen Sie sich ggf. einen Satz Kopien von der Bank. Das kostet nicht viel Zeit und macht die Einschätzung der Rechtslage und der Handlungsoptionen verlässlicher.


    Alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • @RAWedekind Vielen Dank für den Tipp! ich bin mir sicher, dass einige Nutzer davon sehr gut Gebrauch machen werden!


    Gast


    Sie stellen genau die richtige Frage! Ich habe es an anderer Stelle schon gesagt und ich möchte es hier wieder unterstreichen: Der Austausch ist das A und O. Nur so können wir wirklich realistisch einschätzen, was möglich ist und welche / wie viele Fälle Aussicht auf Erfolg haben.


    Erfahrungsberichte gibt es im Moment nur sehr wenige. Um Betroffenen aber die Einschätzung zu erleichtern, arbeiten wir einerseits gerade an der Sammlung relevanter Urteile zu dem Thema, z. B. hier. Andererseits haben wir hier eine Plattform zur Verfügung gestellt und hoffen, dass noch mehr sich melden und ihre Erfahrungen schildern. Auch dadurch können wir noch bessere Empfehlungen geben.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Franziska,


    gern geschehen.


    Was Erfahrungsberichte angeht, sind mir bei test.de (was Sie ja im Beitrag auch zitieren) 3 Punkte aufgefallen:
    1.
    Einen Verzicht der Bank bzw. Rückerstattung von 50%-100% der Vorfälligkeitsentschädigung sieht test.de als Erfolg. Das erscheint mir realistisch.
    2.
    test.de nennt als Erfolge rd. 20 Urteile. Über 70 außergerichtliche Einigungen sind dann sukzessive dazu gekommen. Banken wollen keine Urteile gegen Banken, denn Urteile sind öffentlich. Vielfach beinhalten Einigungsangebote Schweigeklauseln. Das Meiste findet jenseits der Öffentlichkeit statt.
    3.
    M.E. gilt wie bei der Arztsuche: einen Anwalt finden, dem man vertraut und dann dessen Rat folgen. Wie ein Arzt im konkreten Fall arbeitet, wird i.d.R. auch nicht öffentlich ... Das Vertrauen - menschlich und fachlich - muss also anders gewonnen werden. Und wie beim Arzt kann man sich in mehreren Schritten entscheiden: Vorgespräch, Untersuchung, Gespräch, Behandlungsphase I ... etc.


    Alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Vielen unserer Mandanten genügt die Aussage, dass die Widerrufsbelehrung angreifbar ist, nicht.
    Die eigentliche Frage ist m.E.: Lohnt sich das alles wirtschaftlich? Will ich das wirklich?
    Und dazu gibt es m.E. folgende Beträge zu ermitteln:

    • bisheriger Vertrag:
      Zinszahlungen/€ aufsummiert über die Zeit der Restzinsbindung?
      Mit einem Tilgungsplanrechner ausrechnen! Denn Tilgung wirkt immer auch mindernd auf die anfallenden Zinsbeträge - das unterschätzt man leicht.


    • Finanzierungsangebote/-zusagen mit aktuellem Zins:
      Zinszahlungen/€ aufsummiert über denselben Zeitraum wie bei Nr. 1
      Mit gleicher Monatsrate rechnen!
      Durch die stark erhöhte Tilgung ergibt sich ein dramatischer Zinsspareffekt (nicht nur aufgrund des niedrigen Zinssatzes)
    • Zinsersparnis (Zukunft*) = Differenz Nr. 1 ./. Nr. 2


    • Vorfälligkeitsentschädigung (Forderung der Bank oder eigene Berechnung)
      Diesen Betrag spart man durch den Widerrufs-Joker i.d.R. zu 50%-100% ein.


    • Anwaltskosten
      Das ist ein Thema für sich. Tipp: Offen ansprechen - wir machen das jedenfalls mit unseren Mandanten, denn wir wollen das Geld ja auch bezahlt bekommen. Darüber muss m.E. vorher gesprochen werden, vor jedem Schritt, der (wieder) Geld kostet.


    • Rechtsschutzversicherungen
      sind ein komplexes Thema für sich ... Oft greift der sog. Baurisiko-Ausschluss nicht. Muss man immer individuell prüfen und klären, ggf. mit Anwalt.


    • Chancen/Risiken abwägen
      Wer zögert, entscheidet i.d.R. im Ergebnis: Nein.

    Tipp:

    • Objektiv durchrechnen und entscheiden, ob Sie etwas unternehmen wollen.
    • Wenn Ja, brauchen Sie i.d.R. einen Anwalt, der sich auskennt.
    • Die Uhr 'tickt'. Zeit ist durchaus ein Faktor (Zinsen können steigen + Stichwort "Verwirkung").

    *)
    Zinsdifferenz (für die Vergangenheit) bzw. Saldo der wechselseitig geschuldeten Nutzungsentschädigungsansprüche:
    I.d.R. außergerichtlich nicht durchsetzbar. Art der Berechnung umstritten.
    Das ist etwas, was ggf. im Einzelfall Sinn machen kann. Muss m.E. im Einzelfall besprochen und geklärt werden.


    Alles Gute!

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • +++ Aktuelle Information +++


    Es stellt sich seit ein paar Wochen wohl so dar, dass viele Banken Kunden, die wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen vorzeitig aus Verträgen mit anderen Instituten aussteigen, die Anschlussfinanzierung verweigern. Das ist der Verbraucherzentrale Bremen bekannt geworden. Zitat:


    Zitat

    Zu den 28 Kreditinstituten, die solche Finanzierungen verweigern, zählen die Allianz Leben, AXA, BB Bank, Deutsche Bank, ERGO, HypoVereinsbank, Kölner Bank, Kreissparkasse Köln und andere Sparkassen, psd München und Nürnberg, Sparda-Banken Berlin, München, Nürnberg, Signal Iduna Bausparkasse und weitere regionale Anbieter. Die ING-Diba hat aktuell diese Formulierung geändert und finanziert keine Verbraucher, die innerhalb der Zinsbindung vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchten. Im Ergebnis läuft es aber auf das Gleiche hinaus. In Einzelfällen gab es in Süddeutschland bereits Zusagen von Banken, die nachträglich wieder zurückgezogen wurden.


    Eine Zusammenrottung der Banken zu Lasten der Kreditnehmer? Es sieht zumindest sehr danach aus. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Wurde Ihnen die Anschlussfinanzierung verweigert?

  • Hallo,


    vielleicht noch eine kleine Ergänzung: es gibt auch noch einen Anbieter, der eine kostenlose Ersteinschätzung anbietet--> vertragswertcheck.de. Die Prüfung übernimmt Frau RA Dubas.
    Es gibt auch andere Rechtsanwälte, die eine kostenlose…


    Guten Tag, ich bin neu im Forum und möchte anmerken, das ich heute persönlichen Kontakt mit dem Vertragscheckdienstleister aufgenommen habe, um meine bestehenden Verträge prüfen zu lassen. Ich finde es große Klasse das es hier dieses Forum gibt und so viele wichtige Informationen eingestellt werden.


    BRAVO !!!! :thumbup:

  • Hallo,


    danke, das freut uns sehr! Der Vorteil hier ist, dass auch Experten sich an der Diskussion beteiligen - und fachlich fundiert antworten können.


    Vielleicht berichten Sie uns noch, wie es bei Ihnen weitergeht? Es interessiert uns sehr, wie die unterschiedlichen Banken reagieren, welche Anwälte Erfolg haben und welches Vorgehen am besten funktioniert. So können wir Lesern wie Ihnen kompakte Informationen bereitstellen, die die Erfolgschancen erhöhen.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo,


    auch uns wurde mit geteilt das Banken die Anschlussfinanzierung verweigern.


    Wie findet man einen seriösen Kreditgeber. Sollte man es einfach mit einer ausländischen Bank versuchen? Ist das Verhalten der Banken rechtens oder wird hier durch Absprachen der Markt und der Verbraucher geschädigt?


    Vielen Dank für die Antwort!

  • Hallo,


    na, ja - grundsätzlich herrscht ja erstmal Vertragsfreiheit - auch für Banken. Keine Bank muss Ihnen eine Finanzierung anbieten. Wurde Ihnen konkret eine Anschlussfinanzierung verweigert?
    Wenden Sie sich an die größeren Kreditvermittler. Die haben Kooperationsverträge mit sehr vielen Banken und bieten daher einen guten Überbick über den Markt. Die werden sicher auch eine Bank finden, die Ihnen eine Anschlussfinanzierung anbieten will.


    Beste Grüße,
    Britta