Mitteilungspflichten bei Einkommensverlusten bei Jobwechsel

  • Hallo zusammen,



    aufgrund einer wirtschaftlichen Schieflage unseres Unternehmens (schon vor Corona) wurden uns die Einkommen stark gekürzt.



    Jetzt frage ich mich, welchen Unternehmen gegenüber ich dahingehend eine Mitteilungspflicht habe.
    Spontan fallen mir die Darlehensgeberin (Immobilienkredit) und der Versicherer zur BU ein.
    Speziell bei der BU habe ich aber in den Versicherungsbedingungen da keine Hinweise zu gefunden.




    Noch mehr interessiert es mich, wen ich vor einem Jobwechsel anschreiben müsste.
    Neben dem Arbeitgeber, bzw. Branche und Art des Unternehmens (Privatwirtschaft zu ÖD) wäre da eine weitere deutliche Reduzierung des Einkommens mit verbunden.



    Es geht mir hierbei (noch) nicht um evtl. Rabatte der Versicherer wg. ÖD als Arbeitgeber, sondern um meine Mitteilungspflichten,
    und vor allem um mögliche Probleme abwenden zu können.



    Was würde bzw. könnte passieren wenn der Darlehensgeberin bzw. dem Versicherer der BU meine neues Einkommen zu niedrig ist ?



    Danke schon mal und frohe Ostern zusammen,
    Gruß



    Dirk