Steuererklärung Minijob

  • Hallo,


    wenn ich 2019 nur in Minijobs zu max. 450€ im Monat gearbeitet und dadurch auch selbst keine Steuern gezahlt habe, dann bringt mir auch eine Steuererklärung nichts, oder?
    Ich kann ja nur Geld zurückbekommen, wenn ich Steuern bezahlt habe. Oder habe ich das falsch verstanden?


    Vielen Dank

  • Also wenn du nicht verheiratet bist, im Schnitt monatlich nicht mehr als 450 EUR verdient hast und dein Chef ggfs. die pauschale Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag an die Knappschaft abgeführt hat, dann hast du selber keine Steuern gezahlt und kannst dann natürlich auch nichts zurückbekommen.

    Sei in deinem Tun ein Gott!

  • Hallo.


    In der Regel werden Einkünfte aus einem Minijob pauschal versteuert, daher wäre der Minijob allein noch kein Grund eine Steuererklärung abzugeben.
    Allerdings können ja auch andere Einkünfte zur Steuerpflicht führen.
    Ggf. ist man aufgrund dieser Einkünfte verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

  • oder du hast Verluste (Ausbildungskosten, Vermietung, Existenzgründung, usw), die du feststellen und in die Zukunft vortragen willst...


    Guter Punkt. Wie ist das mit zweitem Wohnsitz für den Minijob, der tatsächlich zu Verlusten geführt hat?

  • Hallo,


    mit einem Minijob verbundene Kosten kannst du leider nicht steuerlich geltend machen. Der Arbeitnehmer übernimmt in den meisten Fällen die so genannte Pauschalbesteuerung. Dadurch sind alle steuerrechtlichen Pflichten erledigt, sodass du leider auch keine Werbungskosten mehr geltend machen kannst.


  • mit einem Minijob verbundene Kosten kannst du leider nicht steuerlich geltend machen. Der Arbeitnehmer übernimmt in den meisten Fällen die so genannte Pauschalbesteuerung. Dadurch sind alle steuerrechtlichen Pflichten erledigt, sodass du leider auch keine Werbungskosten mehr geltend machen kannst.

    Ja, so sehe ich das auch!

    Sei in deinem Tun ein Gott!