Vorabpauschale und Steuerpauschbetrag

  • Hallo liebe Communitx,


    folge Frage treibt mich die letzten Tage um. Ich investiere zurzeit in thesausierende ETF's. Mein Plan war es nun am Ende des Jahres den Sparerpauschbetrag (bei mir 801€) auszunutzen, indem ich gerade so viele Anteile meiner ETF's verkaufe das ich die 801€ nicht überschreite und diese direkt wieder invenstiere. Nun werden für thesaurierende ETF's ja die vorabpauschale fällig, wodurch sich diese 801€ ja verringern. Muss ich jetzt am Ende des Jahres selber überschlagen wie viel Vorabpauschale ich zahlen muss? Wenn ja, wie berechnet sich diese genau bei einem Sparplan, der im Februar begonnen wurde?


    VG Andreas

  • Die Vorabpauschale 2019 ist Anfang 2020 erhoben worden, die für 2020 kommt erst Anfang 2021. Insofern brauchst Du nur zu schauen wie viel noch von Deinem Freibetrag übrig ist und kannst danach den Verkauf tunen.


    Zur Frage der Berechnung: Anteile die das volle Kalenderjahr vorhanden waren werden voll gerechnet, die Käufe in 2020 monatsanteilig.inkl. des Monats des Kaufs berechnet.


    Falls weitere Fragen gerne diese stellen.

  • Die Vorabpauschale kann nicht negativ werden, es gibt aber auch nichts raus.


    Denk mal zurück: Wahrscheinlich hattest Du Anfang 2019 keine zu zahlen, da die Fonds in 2018 i.d.R. negativ waren.

  • Also die reinvestierten Dividenden werden mit 25% versteuert aber nur bis 801€ total richtig? Um das zu berechnen müsste ich erstmal herausfinden wie viel Dividende das in meinem Portfolio gesamt war richtig?

  • Ich bin mir nicht sicher über die Formulierung der Frage, daher sage ich vorsichtshalber nein.


    Die Vorabpauschale betrifft i.d.R. nur thesaurierende Fonds. Wenn Dividenden eines Ausschütters durch den Anleger reinvestiert werden werden diese vorher ganz normal versteuert.


    Man kann über den Freistellungsauftrag, maximal in Höhe des Pauschbetrags, den Steuerabzug bei Vorabpauschale und Ausschüttung vermeiden.


    Grundlagenartikel https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/


    Wenn die Frage von @Quastiat jetzt auf diese optimale Ausnutzung des Freibetrags geht, wäre folgendes zu rechnen:


    Pauschbetrag 801 / 1.602 €
    ./. Vorabpauschale(unkritisch, die geht Anfang des Jahres weg, ist also bis zum Herbst bekannt wenn es um den Verkauf geht)
    ./. andere Kapitaletträge (z.B. Zinsen vom Festgeld)
    ./. Ausschüttungen ausschüttender Fonds, ggf. die TFS beachten
    = noch freier Pauschbetrag


    Jetzt muss man (wegen FIFO-Prinzip) beginnend mit dem ältesten Kauf in dem ETF, den man verkaufen möchte, die Wertentwicklung berechnen. Bei einem monatlichen Sparplan eben jeder einzelne Kaufkurs vom erwarteten (!) Kurs zum Verkaufszeitpunkt berechnen, um die TFS reduzieren und ggf. angefallene Vorabpauschalen auf diesen Kauf in vergangenen Jahren abziehen. Das dann solange fortführen bis die Summe dieser zu versteuernden Wertzuwächse den freien Pauschbetrag erreicht / überschreitet.


    Das ganze wird nie ganz exakt sein, da i.d.R: nur ganze Stücke handelbar sind sowie Transaktionkosten vom Wertzuwachs abgezogen werden.. Daher würde ich, so man diesen Weg wirklich gehen möchte, mit dem Verkauf eher etwas großzügiger drangehen und daraus dann lernen, wie es in Zukunft besser gesteuert werden kann.


    Falls nicht verständlich bitte weiter fragen.

  • Klingt gut macht absolut Sinn.


    Die Vorabpauschale für 2020 nimmt ja die 2019 Endpreise meiner thesaurierenden Fonds x 70% x 0,52%, gedeckelt durch den Kursgewinn, das könnte man sich ja auch selber berechnen.


    Vielen Dank für die Aufklärung!

  • Bei der BVI-Methode und auch mMn sonst werden keine Steuereffekte berücksichtigt. Das ist insofernauch sachgerecht, da es eine vorgezogene Steuerzahlung auf den Wertzuwachs ist.

  • Bitte streiche das Wort Dividende im Zusammenhang mit der Vorabpauschale, das irritiert mich weil ich dann an Aktien denke und nicht an ETF ;) Es handelt sich um eine fiktive Verzinsung. Bei ETF spricht man üblicherweise von Ausschüttung auch wenn die Fonds im Ausland z.T. rechtlich Kapitalgesellschaften sind.


    Zu Deiner Frage s. https://www.finanztip.de/index…teuerreformgesetz/#c66947
    mit dem entscheidenden Satz
    Je nach Fondsart wird nun nicht die gesamte Vorabpauschale oder Dividende versteuert, sondern nur ein Teil. Man spricht auch von Teilfreistellung.