Umbuchung/Gutschein

  • Solche Unternehmen wie Flightright lassen sich einen Teil des zürückzuzahlenden Ticketpreies im Vorfeld abtreten.
    Das ist bei dieser eindeutigen Rechtslage eigentlich nicht einzusehen.
    Da sollte man lieber selbst auf eigene Kosten klagen. Im Fall des Unterliegens muss die Airline für alle Kosten aufkommen.
    Ich werde wahrscheinlich nächste Woche die erste Klage gegen Eurowings rausschicken.

  • Zwischenstand: meine gesetzte Frist ist abgelaufen. Zahlungsfrist wäre bei unserem Flug eigentlich 7 Tage. Besuche ich (habe das einmal versucht) die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr" bleibe ich dort schon bei der Angabe meines "Datums" der Beschwerde "hängen". Dort heißt es dann:
    "Wir können Ihre Angelegenheit erst dann bearbeiten, wenn die Fluggesellschaft angemessen Zeit für eine Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde hatte. Der Gesetzgeber hat den Fluggesellschaften eine Frist von zwei Monaten eingeräumt (§ 57 b Abs. 2 Nr. 5 LuftVG).
    Seit Ihrer Beschwerde bei der Fluggesellschaft sind noch keine zwei Monate vergangen. Wir bitten Sie daher, diesen Zeitraum abzuwarten. Sollten Sie bis dahin keine bzw. keine Sie zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie gerne einen Schlichtungsantrag stellen."
    Das entspricht nicht meinem Verständnis, denn worauf gibt soll hier noch aus welchem Grund gewartet werden, insofern ein Gang zum RA unumgänglich scheint.
    Hat jemand schon geklagt (Schreiben des RA ist raus)?

  • Wie lange gilt das Chargeback normalerweise? Oder ist das von Institut zu Institut verschieden? Danke vorab für die Antwort!

    Sei in deinem Tun ein Gott!

  • Wie lange gilt das Chargeback normalerweise? Oder ist das von Institut zu Institut verschieden

    Ganz einfach:Konsultiere Deine Kartenabrechnung(da steht drauf ,innerhalb welchen Zeitraums Du dieser wiedersprochen haben mußt)und/oder Deinen Kartenvertrag(da steht die Antwort in den AGB).


    Ein Anruf bei der Kartenorganisation der Bank hilft auch.


    Normalerweise läuft die Frist über vier oder sechs Wochen nach Zugang der Abrechnung.

  • In den Visa Bedingungen heißt es dazu:

    • 120 calendar days from the last date the cardholder expected to receive merchandise or services.
    • 120 calendar days from the date the cardholder was told that the merchandise or services won’t be provided.

    The dispute cannot exceed 540 calendar days from the transaction processing date.

  • Ich habe das Gefühl,daß hier eine Verwechslung vorliegt:


    Die 120 Tage-Frist bezieht sich darauf,daß danach Verjährung eintritt dh.daß beiderseitige Leistungsanspruchsbegehren erloschen sind.


    Die 4-oder 6-Wochenfrist(je nach Bank)bezieht sich darauf,bis wann eine Rückbuchung("charge-back") beantragt sein muß.

  • In den Visa Bedingungen heißt es dazu:

    • 120 calendar days from the last date the cardholder expected to receive merchandise or services.
    • 120 calendar days from the date the cardholder was told that the merchandise or services won’t be provided.

    The dispute cannot exceed 540 calendar days from the transaction processing date.

    Dies ist ja dann wohl zusätzlich zum Charge-Back-Verfahren möglich!? Man hat also zwei Wege, um an das Geld zurückzugelangen. Sehe ich das richtig?

    Sei in deinem Tun ein Gott!

  • Weitere Zwischenmeldung:
    1. Der Rückflug wurde jetzt annulliert (was für ein Unfug).
    2. Der Rückschein des Einschreibens ist angekommen. Zu erkennen ist an der Unterschrift nichts, das Datum steht ebenfalls nicht vor der Unterschrift.


    Müsste man nun noch einmal mühselig den Rückflug einklagen?
    Wie sieht es bei Euch aus? Irgendwelche Reaktionen auf RA oder Schlichtungsstelle?
    Schöne Wochenendgrüße
    Fritz

  • Müsste man nun noch einmal mühselig den Rückflug einklagen?

    ja. Oder das Verfahren vor der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr führen. Näheres dazu: http://fluggastrecht.blogspot.…fur-den-offentlichen.html

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Hallo und guten Morgen Fr. DrEckardt,
    da Sie ja den Weg über einen RA gewählt haben, würde mich interessieren, ob dieser Schritt Erfolg hatte? Immerhin kommen nun Anwaltskosten hinzu ...
    Liebe Grüße
    Fritz Wunderlich
    @datafreak
    das Vorgehen entspricht sicherlich nicht meiner Vorstellung ärgert mich daher besonders. Mal sehen was daraus wird, normalerweise würde ich mich von solchen Firmen zukünftig fernhalten. Jedoch ist das nicht realistisch. Realistisch ist aber auch, dass ich mit vielfacher Aufmerksamkeit zukünftig alles beachten werde und im Bedarfsfalle nachfordere. Aber was kümmern sich Firmen ...

  • Eurowings hat bei uns in der letzten Woche das Geld überwiesen!
    Am Ende muss man die Frage stellen, was bringt welcher Einsatz? Vom Ärger für jede Aktion ist zunächst wohl bei jedem Betroffenen auszugehen:
    1. Chargeback - Verfahren. -> Wenn der Zeitraum stimmt, ist das mein Favorit, weil schnell und auf den Punkt. Zeitraum
    abgelaufen - Chance dahin.
    2. Umbuchung/Gutschein. Nachteile sagten mir nicht zu.
    a) geht die Fluglinie in Insolvenz, dann war es das mit meinem Geld,
    b) Sind die angeboteten Zeiträume nicht real umsetzbar, schwebt das Thema monatelang und am Ende droht entweder
    Insolvenz oder ein Flug zu anderen Zeiten wie ich sie bevorzugen würde.
    3. Mail an Fluggesellschaft. Erste Möglichkeit einen Anspruch zu vermitteln, kostenlos bis auf Stromverbrauch :-). In meinem
    Fall habe ich 2 Mails versandt - ob sie eine Rolle spielten, sei dahingestellt.
    4. Brief an Fluggesellschaft. Habe 2 Einschreiben versandt, weil Hin- und Rückflug getrennt annuliert wurden. Vorlagen gab
    es dann auch im Netz zu finden. Voraussetzung: Geduld, aber nicht nur bei dieser Lösung. Wie bei Pkt. 4: - ob sie eine
    Rolle spielten, sei dahingestellt.
    5. Einsatz Schlichtungsstelle. Auch hier -> Voraussetzung: Geduld, aber nicht nur bei dieser Lösung. Auch das zieht sich.
    6. Einsatz eine Fremdfirma, an die man aber ein Erfolgshonorar abtreten muss. Wenn man voraussetzt, dass sowieso
    gezahlt werden muss, wegeworfenes Geld. Wenn die Fluggesellschaft in Insolvenz geht, ein Schlag ins Wasser.
    7. Weg über Rechtsanwalt und letztendlich Gericht. Direkte und harte Vorgehensweise, die man zunächst selbst finanzieren
    muss. Ich bezweifele, dass sie erfolgreicher ist, denn bei einer Insolvenz bleibt man auf den Kosten sitzen. Man erhöht
    die Kosten und Recht braucht ebenfalls seine Zeit.
    Für alle Wege gibt es 3 Jahre Zeit, danach weiß man, wie gut das Rechtssystem in Deutschland funktioniert und wie Firmen arbeiten. Kundenfreundlich oder Amerikanisch, meiner Meinung nach werden wir immer amerikanischer!
    Übrigens: wie sehen die Erfolgsmeldungen bisher bei allen hier aus? Fr. Dr. Eckardt hat den Weg des RAes genommen, aber bisher kein Ergebnis kundgetan.