Kreditgebühren - Übernahme der Kosten für einen Rechtsanwalt durch die Rechtschutzversicherung

  • Hallo!


    Ich habe meine ARAG-Rechtsschutzversicherung nach Kreditaufnahme und -rückzahlung abgeschlossen. Der Vertrag war bei der Creditplus Bank. Mein Schreiben ist laut Rückschein vor etwa eineinhalb Wochen dort eingegangen.


    Hat jemand Erfahrungen, ob speziell die ARAG den Gang zum Anwalt zahlt in dieser Konstellation?


    Danke & schönen Sonntagabend noch!

  • Habe nahtlos seit 25 private RSV, bei der aktuellen bin ich seit 2010. Habe mir für die Postbank und die Creditplus bereits eine Kostenzusage erholt, musste nur Bestätigung des Vorversicherers einreichen. Allerdings ist der Selbstbehalt von 200 € zu zahlen. Habe zwar die RSV noch nie in Anspruch genommen und wäre daher bei einem neu eintretenden Fall bei 0 € SB, da die Darlehensverträge aber von 2006 und 2007 sind wollen die halt den SB, falls die Bank nicht die Kosten tragen muss. Die befinden sich ja mitllerweile in Verzug. Bin übrigens bei der Roland.
    Aber bei Streitwert von 1300,- € bzw. 2100,- € ist mir die Sache das wert.

  • Hallo Zusammen,


    ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Folgendes Ereignis habe ich in Sachen Rechtsschutzversicherung vorzutragen:


    In der Zeit von 2004 bis heute war/bin ich bei drei verschiedenen Rechtsschutzversicherungen versichert (gewesen). RSV A von 2004 bis 06/2005, RSV B von 06/2005 bis 06/2014 und RSV C von 06/2014 bis heute. Nun habe ich versucht per Musterschreiben Kreditbearbeitungsgebühren von einer Bank zurück zu bekommen. Der Kreditvertrag wurde im Januar 2005 geschlossen. Meine Forderung wurde seitens der Bank abgelehnt, sodass ich einen Anwalt aufsuchte. Da diese Bank trotz Anwaltsschreiben stillschweigen bewahrt würde ich gerne weitere rechtliche Schritte einleiten und dafür meine RSV in Anspruch nehmen.


    Gestern rief ich meine derzeitige RSV (C) an und bat um Deckungszusage. Diese lehnte die Deckungszusage ab, da der Kreditvertrag im Januar 2005 abgeschlossen wurde. Ich soll mich bitte mit meiner Vorversicherung (welche im Jahre 2005 galt) in Verbindung setzen. Heute führte ich ein Gespräch mit meiner RSV (A) aus 2005, wobei man mir mitteilte, dass laut Vertragsbedingungen nur eine Nachversicherungszeit von 3 Jahren gewährt wird. Ich machte die Versicherung jedoch darauf aufmerksam, dass der BGH ja erst in diesem Jahr entschieden hat, dass die Bearbeitungsgebühren der Banken unzulässig seien und ich somit keine Möglichkeit hatte den Schaden innerhalb der Nachversicherungszeit zu melden. Die wirklich sehr nette Mitarbeiterin der Versicherung machte sich intern noch einmal schlau und rief mich noch einmal zurück. Sie teilte mir mit, dass ich mich doch noch einmal mit meiner derzeitigen Versicherung in Verbindung setzen solle, da es hier scheinbar wirklich einen Sonderfall gibt. Laut GDV muss die derzeitige Versicherung zunächst meinen Schaden aufnehmen und sich dann mit meinen Vorversicherungen einig werden, wer welche Kosten übernimmt.


    Hat hiermit schon jemand Erfahrung? Stimmt das so?


    Vielen Dank vorab und viele Grüße
    Marry


  • Hallo Marry,


    wenn die Bank nach deinen Forderungen in Verzug ist, oder die Zahlung ablehnt, dann tritt ein neuer Rechtschutzfall ein. Dann muss die RSV einspringen die aktuell gültig ist.
    Das wurde durch den BGH in einem Urteil bestätigt.
    Schau mal bei Tante Google.


    Gruß
    Underdog

  • Ich habe die gleichen Probleme, wie Marry. Ich führe jedoch den Rechtsstreit gegen meine Bank mit Anwalt OHNE RV, weil ich mich an ein Sammelverfahren beteilige und das Urteil nur eine Formsache ist. Dennoch habe ich nun einen Anwalt eingeschaltet, der sich alleinig nur um die Frage kümmert, welche Versicherung in meinem eigentlichen Rechtsstreit eintreten müsste.


    Ähnlich wie bei Marry habe ich Streit mit meiner Bank. Der Kreditvertrag wurde im Jahr 2011 abgeschlossen. Bis August 2012 war ich bei Versicherung A. Anschließend wechselte ich zu Versicherung B.


    Am 27.12.2014 forderte ich die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren mit Einschreiben bei meiner Bank. Im Januar 2014 lehnte meine Bank die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren ab.


    Rechtsschutzversicherung (RV) A sagt nun, der Schadensfall trat mit Ablehnungsschreiben vom 03.01.2014 ein. Die aktuelle Versicherung (RV B) müsse Deckung gewähren.


    RV B sagt, der Schadensfall trat mit Abschluss des Kreditvertrages ein, als sich die Bank offensichtlich zu Unrecht an Gebühren bereicherte, die ihr nicht zustehen. Dabei würde es keine Rolle spielen, wann die unrechtmäßige Bereicherung gerichtlich festgestellt wurde.


    Eigentlich müsste trotz gegenteiliger Ansichten ja jetzt eine Versicherung einspringen, weil selbst die Nachversicherungszeit von drei Jahren noch nicht abgelaufen war. Aber beide Versicherungen weigern sich beharrlich.


    Eigentlich ein absolutes Armutszeugnis beider Versicherungen!!!


    Von Versicherung B, also meiner aktuellen Versicherung, habe ich nun die Deckungszusage, gegen die Rechtsauffassung von Versicherung A zu klagen. Klage ist eingereicht beim AG Monschau.


    Ich werde Nachberichten....