Kann ich Lohnfortzahlung erhalten

  • Hallo zusammen.
    Meine Situation ist recht komplex und ich hatte bisher mit diesem Problem noch nicht zu kämpfen.
    Es geht um Folgendes:
    Ich bin seit 2014 in Pension und arbeite seit dieser Zeit auf gleich zwei Stellen gleichzeitig.
    Beides sind Stellen in Mangelberufen, d.h. diese Leute werden händeringend gesucht, daher gleich zwei Stellen.
    Eine der beiden Stellen ist ein Minijob, der mit max. 450 € (525 € ) entlohnt wird. Hierbei werden pauschal Steuern und Sozialabgaben durch meinen Arbeitgeber gezahlt.
    Da nur ein Minijob möglich ist, arbeite ich in dem anderen Betrieb auf Lohnsteuerkarte, mit allen dazugehörigen Abzügen.
    Nun bin ich seit Mitte März zur Untätigkeit verbannt, sitze zu Hause und habe auch keine zusätzlichen Einkommen.
    Das zusätzlich Einkommen dient zur Altersabsicherung meiner Familie und stellt einen nicht unwesenlichen Beitrag zu privaten Alterssicherung meiner Frau dar.
    Besteht hier auch die Möglichkeit von staatl. Unterstützung, in welcher Form auch immer ?
    Hat jemand Erfahrung damit, wie kann ich vorgehen ?
    Danke für jeden Tipp der mir weiter hilft !!

  • Hallo.


    Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Pension"?
    Wenn damit eine Altersvollrente gemeint ist, dann besteht aufgrund der Rente kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Bei Minijobs besteht ohnehin kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.


    Inwieweit ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts besteht, kann ich nicht beurteilen. Das sollte man aber klären. In dem Fall betrifft es aber beide Beschäftigungsverhältnisse, also auch den Minijob.


    Ich hoffe, das hilft ein Stück weiter.

  • Zunächst mal danke für die Antwort.
    Ich bin 2014 tatsächlich aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden und pensioniert worden.
    Worüber ich ich ärgerere ist der Umstand, das ich zwar schön meine Sozialabgaben zahlen muss (KV beisplw. doppelt !!, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung ), aber wenn der Fall eintritt keinen Nutzen davon habe. Momentan wird ja jede Menge Geld unter die Leute gebracht, ob zu recht oder unrecht spielt dabei keine Rolle.
    Ich war mit dem Umstand nicht bewust, das ich dabei auf solche Hürden treffe.
    Nichts desto trotz, danke für die Hilfe.

  • Hm, Rentenversicherungsbeiträge obwohl eine Pension bezogen wird?
    Das klingt nicht nach einer Pension aufgrund Erreichens einer Altersgrenze.
    (Ich mutmaße will drauf los.)
    Daher könnte es doch sein, dass Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, zumindest aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung. Das sollte man klären lassen.


    Viel Erfolg. :thumbup:

  • Sag ich doch !
    Zunächst nochmal danke für den Beitrag.
    Also in bin nach Abschluß der Schule 1977 im Okt in den Dienst im BMVg eingetreten und aufgrund des Erreichens der besonderen Altersgrenze für Berufsunteroffiziere 2014 mit einer ersten Aanpassung an das Beamtengesetz im April 2014 aus dem Dienst ausgeschieden und seither bei einer Fahrschule angestellt.
    Ich zahle dort, wie jeder andere "aktive" Arbeitnehmer alle anfallenden Sozialbeiträge auf Lohnsteuerkarte.
    Der richtig schlechte Punkt an der Geschichte ist die Einstufung in die Steuerklasse 6 !!
    Letztendlich ist mir das egal, "Gib dem Kaiser, was des Kaiser´s ist ".
    Solange einige Euros bei mir bleiben ist mir das egal, denn ich helfe den Kollegen damit und Spaß machen tut es auch noch.
    Soweit nochmal zu meinem Hintergrund.
    Ich bleib mal an der Sache dran und bereichte bei passender Gelegenheit.
    Danke nochmals für die Beiträge.
    Bis die Tage