Hallo, hoffe es kann mir jemand helfen. Meine Schwiegermutter ist leider plötzlich verstorben. Wir haben ihren Autokreditvertrag ausgelost und den Wagen verkauft. Nun habe ich irgendwo im Internet gelesen das der Erbe ebenfalls die Bearbeitsgebühren zurückfordern kann. Ich finde allerdings diese Information nicht mehr. Würde nämlich vorsichtshalber das entsprechenden Urteil der Rückforderung beifügen. Weis jemand was davon?
Rückforderung Bearbeitungsgebühr
- Mandy
- Erledigt
-
-
Hallo, hoffe es kann mir jemand helfen. Meine Schwiegermutter ist leider plötzlich verstorben. Wir haben ihren Autokreditvertrag ausgelost und den Wagen verkauft. Nun habe ich irgendwo im Internet gelesen das der Erbe ebenfalls die Bearbeitsgebühren zurückfordern kann. Ich finde allerdings diese Information nicht mehr. Würde nämlich vorsichtshalber das entsprechenden Urteil der Rückforderung beifügen. Weis jemand was davon?
hallo mandy,
mein beileid.. hier greift die erbfolge.. siehe hierzu bitte:
https://www.youtube.com/watch?…er_embedded&v=rDckcql-Itg -
Vielen Dank, das was die Info die ich gelesen habe. Da werden wir mal unser Glück versuchen. Das Geld würde helfen. Ich werd berichten.
-
du kannst auch ggf die steuern (IMHO für die letzten 2 jahre) fordern, sofern noch nicht erfolgt..
-
Was ist IMHO?
Und noch ne Frage. Können wir auch für einen bereits getilgten Darlehnvertrag der Schwiemu die Bearbeitungsgebühr zurückfordern? -
Was ist IMHO?
Und noch ne Frage. Können wir auch für einen bereits getilgten Darlehnvertrag der Schwiemu die Bearbeitungsgebühr zurückfordern?
http://de.wiktionary.org/wiki/IMHOja, sofern die getilgten verträge noch nicht verjährt sind..
-
Wie kommst Du darauf das die Steuern der letzten 2 Jahre zu fordern sind?
Ich denke hier eher an Sterbegeld und Leistungen aus eventuell vorhandenen Versicherungen, bei denen noch die Rentengarantiezeit läuft.
-
Wie kommst Du darauf das die Steuern der letzten 2 Jahre zu fordern sind?
Ich denke hier eher an Sterbegeld und Leistungen aus eventuell vorhandenen Versicherungen, bei denen noch die Rentengarantiezeit läuft.
weil nach dem tode meiner mutter erfolgreich eingereicht.. allerdings `98
-
ok ... Du meinst das Du als "Erbe" die Steuererklärungen der letzten beiden Jahre eingereicht hast und die hieraus resultierende Steuerrückerstattung erhalten hast, oder?
-
ja sicher.. ich bezog mich auf "der erbe", den mandy im erst-post erwähnte..