außergewöhnliche belastung

  • Meine Mutter wohnte in Spandau. Hatte Pflegegrad 2 und es wurde schlimmer. Wir haben uns entschlossen sie nach Aachen zu holen.
    Mit dem Umzug erhielt sie Pflegestufe 3 und es wird schlimmer. Sind die Umzugskosten und die Renovierungskosten der beiden Wohnungen, die ich tragen mußte auch als außergewöhnliche Belastungen absetzbar? Meine Mutter konnte keinen Handschlag mehr machen.

  • Hallo Herr Ortlepp,


    da der Grund des Umzuges, so entnehme ich es aus Ihrem Post, in der Gesundheit Ihrer Mutter lag, würde ich diese Frage grundsätzlich bejahen. Jedoch sollten Sie beachten, dass Sie das erhaltene Pflegegeld gegen Ihre Ausgaben rechnen müssen. Ich denke, dass Sie das Geld für Ihre Mutter annhemen und verwalten?


    Viele Grüße

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-