• nach dem Tornado im März 2019 möchte die Hausrat nicht für den Schaden ganz aufkommen.
    Ich habe Rechnungen für die Wiederherstellung der Möbel, Platten und Bücher, etc.
    Kann ich die Kosten für die Wiederbeschaffung als außergewöhnliche Belastungen in der EkSt berücksichtig finden.???

  • Hallo Herr Ortlepp,


    dies ist in Ihrem Fall sehr schwierig. Grundsätzlich könnten Sie eventuell Gegenstände geltend machen, die existentiell Notwendig sind. Da Sie eine Hausrat besitzen, ist Ihnen wenigstens keine grobe Fahrlässigkeit (Schaden wird nicht ersetzt, da grundsätzlich keine mögliche Versicherung abgeschlossen wurde) anzurechnen.


    Ich würde die Sachen ansetzen abzüglich einer möglichen Werteverbesserung. Mehr als rauswerfen kann das Finanzamt auch nicht.
    Es kann natürlich sein, dass Sie Ihre zumutbare Eigenbelastung nicht übersteigen. Dann würde sich nichts auswirken.


    Viele Grüße

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-