[BSV WÜSTENROT] - Maximale Sparrate?

  • Hallo zusammen,


    ich sortiere gerade meine Finanzen und habe einen alten 2005 abgeschlossenen Bausparer der Wüstenrot entdeckt. Die Bausparsumme beträgt 25.000€ und das aktuelle Guthaben beträgt unter 500€.


    Da der Vertrag mit 1,5% gut verzinst ist, möchte ich erstmal so viel Geld wie möglich dort parken.


    Der Berater der Wüstenrot sagt, es gäbe eine maximale monatliche Sparrate von 125€ bzw. 1500€ jährlich. Alles darüber obliege der Zustimmung der Bausparkasse, die aktuell nicht gegeben wird <X . Im Bausparantrag von 2005 kann ich keine entsprechende Klausel finden, die damalige ABB befindet sich leider nicht in meinen Unterlagen. Der Berater versucht, die gültige ABB zu beschaffen, machte mir aber keine allzu große Hoffnung auf Erfolg. Daher ergeben sich folgende Fragen:


    - Gibt es wirklich ein Sparlimit?
    - Wie finde ich das heraus, ohne auf das Wohlwollen des Beraters zu hoffen?
    - Gibt es andere Wege, schnell Geld einzuzahlen? (z.B. Sondereinzahlung)
    - Wie komme ich an die ABB?


    Viele Grüße,
    Nico

  • Hallo chewbaecker bzw. Nico,


    meinem Nickname können Sie entnehmen, dass ich Kunde einer anderen Bausparkasse bin - und das seit Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts.


    Ohne also die für Ihren Vertrag konkret geltenden ABB zu kennen, kann ich Ihnen versichern, dass in allen Bausparverträgen, die ich jemals hatte, entsprechend den Muster-ABB (einfach 'mal diesen Begriff googlen ;) ), eine Formulierung enthalten war, derzufolge Einzahlungen oberhalb der Regelsparrate von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig gemacht werden können. Früher eine Regelung von eher theoretischem Wert, seit der Niedrigzinsphase eine Regelung mit höchst praktischer Bedeutung.
    Fazit: Die Ihnen gegebenen Auskünfte sind glaubhaft und auch der Höhe nach (5 Promille der Bausparsumme monatliche Sparleistung sind nicht der einzig mögliche, aber ein sehr "gängiger" Wert) wohl zutreffend.


    Die für Ihren Vertrag aktuell gültigen ABB sollten Sie problemlos von der Bausparkasse erhalten. Schreiben Sie diese an. Wenn Sie dort die in Rede stehende Formulierung finden und ein eher misstrauischer Mensch sind, schreiben Sie die Bausparkasse nochmals an und fragen Sie nach, seit wann § XY Absatz Z der ABB unverändert in den ABB enthalten sind ...


    Bedenken Sie ergänzend Folgendes:
    Die Bausparkasse könnte Sie auffordern, die in der Vergangenheit nicht geleisteten Regelsparbeiträge nachzuentrichten (auch eine solche Regelung werden Sie in den ABB finden). Rechtlich umstritten ist, für wie lange rückwirkend. Es gibt aber durchaus die Auffassung: "Seit Anbeginn". Für die 13 Jahre von 2006 bis 2019 würde dann eine Einzahlung in Höhe von 19.500 Euro fällig werden. Spätestens im Jahr 2022 wäre die Bausparsumme von 25.000 Euro erreicht und die Bausparkasse kann und wird den Vertrag kündigen - Sie hätten also nicht lange etwas und nicht viel von Ihrer Sortierentdeckung gehabt. (Ergänzender Hinweis: Wenn Sie einer solchen Nachzahlungsaufforderung dann nicht nachkommmen, weil sie den genannten Betrag vielleicht doch gerade nicht zur Hand haben, dann ist das natürlich auch ein Kündigungsgrund - ob das dann alles rechtmäßig ist, weiß ich nicht - aber wollen Sie sich wirklich mit solchen Fragen befassen?)


    Mein Praxistipp:
    Vermutlich haben Sie - auch wirtschaftlich - viel mehr von dem Vertrag, wenn Sie "brav" den Ihnen mitgeteilten Regelsparbeitrag einzahlen und hoffen, dass Sie der Wüstenrot-Bausparkasse nicht weiter auffallen (Wahrscheinlichkeit: Durchaus gegeben, der Vertrag ist noch nicht sooo fürchterlich alt und 1,5% Zinsen sind schon deutlich unter den zeitweilig vereinbarten 3 + X %) und Sie nicht mit Nachzahlungsaufforderungen, die zu einem baldigen Ende Ihres Vertrages führen würden, konfrontiert werden (wägen Sie also ab, wie laut Sie rufen wollen: "Hier bin ich, macht mal was mit mir!" ;) )


    Viele Grüße


    BSHKunde

  • ... und dann habe ich mich auch noch verrechnet - von 2006 bis 2019 (jeweils einschließlich!) sind es 14 Jahre: Das macht dann schon 21.000 Euro eventuelle Nachzahlung von nicht geleisteten Regelsparbeiträgen. Damit wäre der Vertrag schon spätestens im Jahr 2021 voll bespart (einschließlich der 500 Euro Guthaben, der Zahlungen für 2020 und 2021 und der auflaufenden Zinsen) ...


    Heißt aber auch - und diese Variante habe ich in meiner obigen Antwort nicht bedacht -: Wenn Sie, Nico, 21.000 Euro bis Ende 2021 (bzw. einschl. Kündigungsfristen bis ca. maximal Mitte 2022) parken wollen und so lange nicht an Ihr Geld heranmüssen (und bis dahin eine Idee haben, was Sie dann mit dem Geld machen), können Sie der Wüstenrot-Bausparkasse genau dieses natürlich auch aktiv anbieten.


    Ich wäre gespannt, zu erfahren, ob die Wüstenrot-Bausparkasse ein solches Angebot annähme ... :D


    Viele Grüße


    BSHKunde