Stornieren einer Pauschalreise möglich wegen Wegfall der Kurzzeitpflege?

  • Einen schönen Tag allerseits,


    meine Frau und ich haben ein Pauschalreise über eine örtliche Bank bei einem Reiseveranstalter nach Griechenland für Ende Mai gebucht. Unabhängig von der Frage, ob die Reise wegen einer allgemeinen Reisebeschränkung stattfinden wird, ergibt sich für uns ein anderes Problem. Meine Frau betreut ihre Mutter in unserem Haushalt. Wir hatten für sie eine Kurzzeitpflege für die Reisedauer organisiert. Diese ist vom Heim jetzt wegen Aufnahmestopp abgesagt worden. Wir können die Reise nicht antreten, da eine anderweitige Versorgung der pflegebedürftigen Mutter nicht möglich ist. Wie sollen wir uns am besten verhalten?
    Vielen Dank für eine Antwort!

  • Die weltweite Reisewarnung, die vom Auswärtigen Amt zur Zeit herausgegeben ist, gilt bis 03.05.2020. eine Reisewarnung ist immer ein starkes Indiz für ‚höhere Gewalt‘ im Reiserecht, was zur einer kostenlosen Stornierung sowohl von Seite des Reiseveranstalters als auch von Seiten des Reisenden gem. § 651h Abs. 3 BGB berechtigt. Es kommt immer auf den Zeitraum der Reise an, ob dieser von der Reisewarnung mit umfasst ist. Wenn letzteres nicht der Fall ist, dann muß man Die vereinbarten Stornierungskosten zahlen.
    Das heißt, für Ende Mai ist jetzt noch kein kostenloser Rücktritt möglich.
    Die Pflege der Mutter fällt in den alleinige Risikobereich des Reisenden und ist somit kein Grund für eine kostenlose Stornierung.
    Ich vermute jedoch ganz stark, dass die Reisewarnung vom Auswärtigen Amt nochmals verlängert wird. Aber das ist nur meine eigene Vermutung.


    https://www.auswaertiges-amt.d…cherheit/covid-19/2296762

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Vielen Dank Herr Schlesinger für Ihre Antwort!
    Am gestrigen Abend haben wir die Nachricht erhalten, dass der Reiseveranstalter von sich aus die Reise abgesagt hat.