Urlaubsabgeltung - Ruhen des Anspruchs auf ALG 1

  • Hallo,


    mein Beschäftigungsverhältnis endete zum 31.03.2020 und mein Arbeitgeber hat mir meinen Resturlaub nicht ausgezahlt. Nun überlege ich, mir die Auszahlung per Anwalt einzufordern, da es sich um eine beträchtliche Summe handelt. Zur Zeit beziehe ich Elterngeld für 3 Monate, danach werde ich ALG 1 beziehen.
    Kann mir jemand sagen, ob die Auszahlung der Urlaubsabgeltung in diesem Fall dann auch zum Ruhen des Anspruches auf ALG1 führt? Also auch dann, wenn ich nicht gleich im Anschluss an das Ende des Beschäftigungsverhältnis ALG 1 bezogen habe?
    Wie wird das dann gehandhabt? Zahlt die Agentur für Arbeit während des Zeitraums, in der mein Anspruch auf ALG1 ruht, meine Krankenversicherung und Rentenbeiträge oder muss ich das alles in der Zeit selbst tragen?


    Vielen Dank für die Auskunft!


    Möwe 84

  • Hallo.


    Wenn ich da https://dejure.org/gesetze/SGB_III/157.html nachsehe, dann verstehe ich Satz 2 im Absatz 2 so, dass bei ausreichender Lücke zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Beginn des Alg I eine Anrechnung der Urlaubsabgeltung nicht erfolgt.


    Ohne tatsächlichen Leistungsbezug besteht auch kein Versicherungsschutz, darum müsste man sich gesondert kümmern. Rentenversicherung wäre wegen der Kindererziehungszeiten wahrscheinlich kein Problem, aber Krankenversicherung kann kniffelig bzw. teuer sein, wenn keine Familienversicherung greift

  • Ja, aber was ist, wenn die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage größer ist als die Lücke? Bei mir sind es nämlich ca. 100 Tage und so lange werde ich ja kein Elterngeld beziehen.
    Ich bin privat versichert und zahle momentan den kompletten Betrag selbst, von der Rente bin ich erstmal befreit.