Hallo,
mein Beschäftigungsverhältnis endete zum 31.03.2020 und mein Arbeitgeber hat mir meinen Resturlaub nicht ausgezahlt. Nun überlege ich, mir die Auszahlung per Anwalt einzufordern, da es sich um eine beträchtliche Summe handelt. Zur Zeit beziehe ich Elterngeld für 3 Monate, danach werde ich ALG 1 beziehen.
Kann mir jemand sagen, ob die Auszahlung der Urlaubsabgeltung in diesem Fall dann auch zum Ruhen des Anspruches auf ALG1 führt? Also auch dann, wenn ich nicht gleich im Anschluss an das Ende des Beschäftigungsverhältnis ALG 1 bezogen habe?
Wie wird das dann gehandhabt? Zahlt die Agentur für Arbeit während des Zeitraums, in der mein Anspruch auf ALG1 ruht, meine Krankenversicherung und Rentenbeiträge oder muss ich das alles in der Zeit selbst tragen?
Vielen Dank für die Auskunft!
Möwe 84