Bahntickets für Reisen nach dem 30.04.2020

  • Hallo liebe Community-Mitglieder,
    Ich möchte an dieser Stelle mein Unverständnis zum Ausdruck bringen.


    Ich habe vor dem 13.03.2020 Bahntickets (Supersparpreis) für meine Ehefrau und mich gebucht. Am 02.05.2020 sollte es nach Berlin und am 05.05.2020 wieder zurück nach Hamm gehen. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen der Bundesregierung bis zum 03.05.2020, sowie des Senats der Stadt Berlin bis zum 10.05.2020 ist es uns jedoch nicht möglich die Reise anzutreten.


    Die Regelungen der Deutschen Bahn beziehen sich nur auf Zugfahrten, die bis zum 30.04.2020 angetreten werden, obwohl die Kontakbeschränkungen länger andauern. Es ist mir also nicht möglich eine Umbuchung vorzunehmen oder einen Reisegutschein zu erhalten. Für mich ein Unding, zumal es sich dabei um einen bundeseigenen Konzern handelt. :cursing:


    Kann mir eventuell jemand Hoffnung machen? ?(
    Vorab vielen Dank!

  • Hallo @Otti Normalverbraucher, willkommen in der Community.


    Finanztip hat im Blog einen Beitrag https://www.finanztip.de/coronavirus/reise/#c86754, die auf die zitierten Regelungen verlinkt. Es wird im Artikel u.a. darauf abgehoben, dass für den Entfall des Reisegrundes entsprechende landesrechtliche Regelungen erforderlich sind, da es ja kein Bundesgesetz gibt. Diese liegen vor. NRW bis 03.05., Berlin bis 10.05.20 wie auch schon angegeben.


    Was hat denn die Bahn gesagt auf den Wunsch hin, die Reise zu stornieren bzw. umzubuchen?