Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Rückerstattung des KfZ-Versicherungsbeitrages, wenn die Fahrleistung vermutlich deutlich geringer ausfällt als im Vertrag angegeben.
Ich bin bereits die letzten Jahre immer etwas unter der angegebenen Fahrleistung geblieben und bleibe dieses Jahr (durch die Coronakrise) vermutlich nochmals deutlich darunter.
Welche tatsächliche Fahrleistung der letzten Jahren nimmt die Versicherung an, wenn ich nun eine Rückerstattung des diesjährigen Beitrags anfrage?
Immer die maximal versicherte Fahrleistung oder müssen nach der Anfrage Bescheinigung über km-Stände in den letzten Jahren eingereicht werden, wie bspw. Hauptuntersuchungen?
Vielen Dank für die Hilfe und ein schönes Restwochenende,
ETF_Paul