Geringere Fahrleistung – Beitragsrückerstattung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Rückerstattung des KfZ-Versicherungsbeitrages, wenn die Fahrleistung vermutlich deutlich geringer ausfällt als im Vertrag angegeben.


    Ich bin bereits die letzten Jahre immer etwas unter der angegebenen Fahrleistung geblieben und bleibe dieses Jahr (durch die Coronakrise) vermutlich nochmals deutlich darunter.


    Welche tatsächliche Fahrleistung der letzten Jahren nimmt die Versicherung an, wenn ich nun eine Rückerstattung des diesjährigen Beitrags anfrage?
    Immer die maximal versicherte Fahrleistung oder müssen nach der Anfrage Bescheinigung über km-Stände in den letzten Jahren eingereicht werden, wie bspw. Hauptuntersuchungen?


    Vielen Dank für die Hilfe und ein schönes Restwochenende,


    ETF_Paul

  • Bei der HUK24 kann ich online den aktuellen km-Stand und die voraussichtliche Fahrleistung entweder für dieses Jahr - dann wird der Beitrag schon dieses Jahr gesenkt - oder für das Folgejahr angeben - dann wird er für das Folgejahr gesenkt. Am besten mal in die AKB Deines Vertrages schauen, bei mir ist das Abschnitt K Beitragsänderung auf Grund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands. Dort steht übrigens bei mir auch, dass der VN zur Mitteilung von Änderungen verpflichtet ist.


    Ich prüfe das immer Mitte September, da wir mehrere Autos auf mich laufen haben und die Nutzung daher immer mal schwankt, und bekomme dann je nachdem Erstattungen/Nachzahlungen und eine möglichst richtige Beitragsforderung für das Folgejahr.. Nachweise wurden nie angefragt.


    Üblicherweise wird die Fahrleistung bis 15.000 km in 3.000-Schritten und ab dann in 5.000 Schritten differenziert, daher bringt es nur was wenn man in eine niedrigere Stufe kommt. Umgekehrt sollte man bei der Steuerung der Fahrleistung die Grenzen im Auge haben, konkret werden wir bei einem Auto wohl dank Corona von der 20T in die 15T-Klasse rutschen.

  • Bei Cosmosdirekt kann man selbst online die eigene Fahrleistung angeben. Ich korrigiere die immer im Dezember auf 1000 km genau. Dabei sind versicherte km aus Vorjahren ein Zusatzpuffer. Zb 5 Jahre je 20.000 km. Dann dürfte der Tacho bei 100.000 km stehen. Wenn ich am 01.12. nur 89.000 km gefahren würde ich die Fahrleistung so korrigieren, dass bis 31.12. 90.000km versichert sind.


    Wie das bei anderen Versicherungen geht, weiß ich nicht.

  • Rückwirkend nimmt keine Versicherung eine geringerer Fahrleistung an, also für die Vorjahre.
    Die Versicherte Fahrleistung gilt immer für das laufende Versicherungsjahr. Sollte also in diesem Versicherungsjahr die KM Leistung geringer sein bzw. wird es wird angenommen das sie geringer ist, dann kann man es der Versicherung melden.


    Diese KANN die km Leistung für das Jahr dann verringern was sehr wahrscheinlich zu einer geringeren Versicherungsprämie führen wird. Bei jährlicher Zahlweise könnte es zu einer Rückzahlung kommen bei allen anderen Zahlweisen wird es wahrscheinlich verrechnet mit den restlichen raten für das Versicherungsjahr.


    In der Regel möchten die Versicherer nur den aktuellen km Stand haben. Daraus liest sich dann auch schon die Fahrleistung ab und dient dem Versicherer als auch später, z.B. bei einem Schadensfall oder einer erneuten Änderung der Fahrleistung, als Hinweis dafür ob man sich bevorteilen möchte ;)


    Allerdings muss man auch daran denken diese Änderung auch später, wenn man wieder mehr fahren sollte im Jahr, für das nächste Jahr wieder anzupassen. Denn die Versicherer übernehmen i.d.R. einfach die alten Daten für das neuen Versicherungsjahr und das könnte dann eben zu wenig sein.


    Aber jede Versicherung könnte das anders handhaben oder auch per AGB regeln

  • Hallo zusammen,


    erstmal vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten.


    In meinen Verbraucherinformationen zum KfZ-Tarif steht:


    Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres. Hierfür unterstellen wir eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs ab dem Zeitpunkt der letzten Meldung des Kilometerstandes.

    Hierbei frage ich mich aber, wann meine Versicherung die letzte Meldung des Kilometerstandes hat. Errechnet sie diese anhand der jährlichen (maximalen) Fahrleistung und dem Kilometerstand, den ich beim Versicherungsbeginn angegeben habe? Und wie möchte sie eine "gleichmäßige Nutzung" bestimmen ohne regelmäßige Meldung meinerseits zum Kilometerstand?


    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,


    ETF_Paul

  • Das ist textlich gleich zu meiner AKB.


    Die Versicherung kann nur Deine Meldung haben auch wenn sie schon länger zurück ist. und geht ebenfalls von Deiner Meldung der Jahresleistung aus. Der Kilometerstand ist egal, das ist kein Tarifierungsmerkmal.


    Die gleichmäßige Nutzung bezieht sich mMn auf die Verteilung im Versicherungsjahr, sonst müsste ja bei unterjährigem Beginn oder Ende eine abweichende Berechnung erfolgen.

  • Hab meine Kilometer bei der HUK um 3000 km reduziert. Bei 2 Autos hab ich kurz darauf insgesamt 90 Euro erhalten.

    Durch den Corona Rabatt bekam ich bei einem Auto 16 Euro

    Beim anderen 5 Euro

    Nicht schlecht find ich