Riester: Entnahme für Wohneigentum

  • Guten Tag!


    Nach Recherche hier im Forum konnte ich leider vorab keine Antwort finden, daher freue ich mich über Ihre/Eure kurze Unterstützung in dieser Verständnisfrage:


    Ausgangslage:
    Ich plane mein Riester-Fondsvermögen komplett (bis auf die zu verbleibenden 3.000,— Euro) zur Anschauffung (keine laufende Tilgung!) von selbstgenutztem Wohneigentum zu nutzen. Danach möchte ich den Riester-Vertrag ruhen lassen und bis zur Rente keine weiteren Einzahlungen leisten – und somit keine Zulagen und Steuerermäßigungen erhalten.


    Meine Frage:
    Verstehe ich folgendes laut DRV korrekt: Mit der Entnahme kommt nur der Entnahmebetrag auf das fiktive Förderkonto, wird bis zur Rente mit 2% p.a. verzinzt. Zum Renteneintritt muss ich diese fiktive, verzinste Summe dann versteuern. Mir ist wichtig: da keine weiteren Tilgungen/Einzalhlungen/Zuschüsse durch den ruhenden Vertrag hinzukommen bleibt es nur (!) bei dieser verzinzten Entnahmesumme, die zu versteuern ist – ist das korrekt?


    Herzlichen Dank für Ihren/Euren Input.


    Viele Grüße,
    Hendrik :)

  • Hallo zusammen. Habe diese Woche bei der ZfA angerufen
    (auch eine Mail mit gleicher Frage gestellt - die Antwort steht schwarz auf weiß jedoch noch aus)


    Hier die Ergebnisse:

    • Entnahme für Wohneig. + anschließend Ruhen lassen (sprich: danach keine Einzahlungen, keine Zulagen) ist möglich
    • Es wird nur (!) der Entnahmebetrag mit 2% p.a. auf dem fiktiven Konto bis zum Renteneintritt verzinst - Versteuerung dann wie gehabt
    • Optional könnte man den Rieservertrag weiter zur Altersvorsorge besparen - sozusagen: Ein Reset auf Null - oder eben den Vertrag auflösen

    Für kleine Anlagevolumina im Vertrag für mich persönlich eine denkbare Alternative, um aus diesem Produkt (geringe Rendite durch Sicherheitsmechanismen + Verwaltungsgebühren) auszusteigen, sofern man nicht förderschädlich entnehmen möchte oder den Vertrag über 20 bis 30 Jahre ruhen lässt, bis die Verwaltungsgebühren jedwede Rendite des ruhenden Vertrages aufgefressen haben. Wichtig: Bitte selbst anrufen oder die ZfA anschreiben. Das hier kann keine Garantie per se sein! Nur ein erster Anhaltspunkt. — Viele Grüße!