Guten Tag!
Nach Recherche hier im Forum konnte ich leider vorab keine Antwort finden, daher freue ich mich über Ihre/Eure kurze Unterstützung in dieser Verständnisfrage:
Ausgangslage:
Ich plane mein Riester-Fondsvermögen komplett (bis auf die zu verbleibenden 3.000,— Euro) zur Anschauffung (keine laufende Tilgung!) von selbstgenutztem Wohneigentum zu nutzen. Danach möchte ich den Riester-Vertrag ruhen lassen und bis zur Rente keine weiteren Einzahlungen leisten – und somit keine Zulagen und Steuerermäßigungen erhalten.
Meine Frage:
Verstehe ich folgendes laut DRV korrekt: Mit der Entnahme kommt nur der Entnahmebetrag auf das fiktive Förderkonto, wird bis zur Rente mit 2% p.a. verzinzt. Zum Renteneintritt muss ich diese fiktive, verzinste Summe dann versteuern. Mir ist wichtig: da keine weiteren Tilgungen/Einzalhlungen/Zuschüsse durch den ruhenden Vertrag hinzukommen bleibt es nur (!) bei dieser verzinzten Entnahmesumme, die zu versteuern ist – ist das korrekt?
Herzlichen Dank für Ihren/Euren Input.
Viele Grüße,
Hendrik