ETF - Anleger wechseln?

  • Ist es möglich, einen ETF für jemand anderen zunächst anzulegen (Vater oder Mutter) und später den ETF zu übernehmen? Wenn dabei alles unter 20.000,- Euro bleibt, fallen da irgendwelche Kosten oder Gebühren für einen Transfer an? Und entspricht das eigentlich einer Schenkung?
    Danke für eine Auskunft!

  • Hallo @KWH, willkommen in der Community.


    Das ist grundsätzlich möglich. Der Übertrag wird dem Finanzamt gemeldet als Schenkung und zieht eine Steuerpflicht nach sich allerdings mit den hohen Freibeträgen der Erbschaftsteuer. Kosten außer Spesen sollten keine entstehen. https://de.wikipedia.org/wiki/Depotübertrag


    Wenn eh ein Übertrag geplant ist würde ich eher von Vornherein auf den richtigen Namen anlegen.

  • Der Freibetrag je Kind je Elternteil liegt bei 400.000 Euro. Alle 10 Jahre kannst du den Betrag erneut in Anspruch nehmen.


    Ich lege auch Geld für meinen Vater an. Ist keine große Sache.


    Mir ist übrigens nicht bewusst, dass dabei eine automatische Meldung ans Finanzamt erfolgt. Ich habe immer wieder Geld bekommen ohne dabei Kontakt mit dem Finanzamt zu haben.


    Ich verstehe eher so, dass im Erbfall das Finanzamt abfragen wird, wieviel Vermögen in den letzten 10 Jahren übertragen wurde. Und dann kann das Finanzamt meine Bank anfragen und weiß binnen Sekunden, was mein Vater mir überwiesen hat. Also lass ich das mal lieber mit dem Lügen.

  • Mir ist übrigens nicht bewusst, dass dabei eine automatische Meldung ans Finanzamt erfolgt. Ich habe immer wieder Geld bekommen ohne dabei Kontakt mit dem Finanzamt zu haben.

    Der Bezug ist der Depotübertrag. Das steht jeweils so auf dem Formblatt, z.B. Smartbroker
    Überträge auf Depots Dritter gelten als Überträge mit Inhaberwechsel. Seit dem 01.01.2010 fallen darunter auch Überträge zwischen Ehegatten-depots. Werden ab dem 01.01.2009 angeschaffte Bestände unentgeltlich übertragen, erfolgt grundsätzlich die Meldung „unentgeltlicher Übertrag“an die Finanzbehörden. Anschaffungsdaten werden innerhalb von Deutschland übertragen.
    Quelle https://assets.smartbroker.de/…g_von_konto_und_depot.pdf


    Wenn Du so was bekommst hinterlässt Du zwar eine Datenspur, es erfolgt aber keine Meldung.

  • @Kater.Ka
    Das ist natürlich richtig mit dem Depotübertrag.


    Ich sprach von der Variante "Eltern überweisen 20.000 Euro, Kind kauft auf eigenen Namen im Interesse der Eltern." Letzteres war meine Variante.

  • Soweit schon klar, ich hatte den Bezug eng zur Frage gesehen.


    Also nochmal im ganzen Satz ;)


    Anlage in eigenem Namen im Interesse eines Anderen und später Übertragung auf den anderen mittels Depotübertrag:
    Kostenlos, ggf. Spesen, Meldung an die Finanzbehörde, Schenkungs- / Erbschaftssteuerpflicht oberhalb der Freibeträge.


    Anlage auf den Namen eines Anderen, z.B. mit Kontovollmacht
    Keine Übertragung erforderlich, keine Meldung an die Finanzbehörde, Schenkungs- / Erbschaftssteuerpflicht oberhalb der Freibeträge, ggf. günstiger über die Zehn-Jahres-Frist.


    So OK?