Steuerklassenwahl berücksichtigt keinen Lohnsteuerjahresausgleich

  • Hallo,


    ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Steuerklassenwahl/-wechsel und möchte wissen weshalb die Steuerklassenrechner (wiso:steuer, bmf-steuerrechner etc.) zwar die Steuerbelastung berechnen, aber nicht den Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigen. Dann kommt man oder evtl. auch nur ich in meinem Fall zu einem anderen Ergebnis.
    Eckdaten:
    Meine Frau und ich sind verheiratet, beide in IV und haben fast das gleiche Jahresbrutto (<10% Differenz).
    Nun habe ich für 2019 eine "Was-wäre-Wenn"-Rechnung aufgestellt mit den Angaben aus unseren Lohnsteuerbescheinigung.
    1. Habe hier unsere Angaben gemacht und die berechneten Steuer-und Sozialabgaben mit der LstB gegengeprüft – passt bis auf ein paar Euero
    2. Habe jeweils die Steuerklassen gewechselt (III/V, V/III) und jeweils die Steuern und Soz.abgaben sowie das Jahresnetto notiert
    3. In Elster habe ich dann testweise die Steuererklärung für die unterschiedlichen Klassenkombinationen (jew. bei Zusammenveranlagung) gemacht damit ich die Rückerstattung berechnen konnte.
    4. Habe unserer beiden Netto-Jahresbeträge laut dem Internet-Rechner addiert und die Rückerstattung über die Steuererklärung ebenfalls addiert. Das für alle drei Kombinationen
    5. Ergebnis nach Nettoeinnahmen inkl. Rückerstattung: IV/IV: am besten, aber fast identisch mit III/V (wobei hierbei der (geringfügig) Mehrverdiener in der V ist!), bei V/III ist der Mehrverdiener in III, was die schlechteste Kombination ist. Jedoch muss man sagen, dass auch diese Variante relativ nahe am Gesamtbetrag der anderen Kombinationen ist.


    Greift es dann nicht zu kurz, sich nur die Steuerklassen-Rechner anzusehen, wo dann über den Jahresausgleich sich eine fast identische, bzw. sogar geringfügig gegenläufige Tendenz abzeichnet? Oder ist das einfach der Sache geschuldetet, dass unserer beiden Einkommen fast identisch sind?


    Viel Text, aber vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen :D


    Grüße

  • Hallo SuSe8,


    grundsätzlich ist es fast egal mit wlecher Steuerklasse man fährt. Die Steuerklassen IV behandelt euch sozusagen wie die Steuerklasse I, nur mit dem Kennzeichen, dass diese Person verheiratet ist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegt. Wenn man jetzt die Steuerklasse wechselt überträgt der Partner seinen Steuerfreibetrag in die Lohnabrechnung des anderen Partners. Die würde auch automatisch in der Einkommensteuererklärung passieren. Deshalb sind Sie sozusagen auf die fast identische Steuerbelastung gekommen.


    Ich tendiere gerne zu sagen, dass die Steuerklassenwahl IV und IV am besten geeignet sind. Gegebenenfalls hat man dann am Ende bzw. über die Steuererklärung eine höhere Erstattung oder es geht 0 auf. Aber eine Nachzahlung ist so gut wie ausgeschlossen wenn keine weiteren Einkünfte zu einer höheren Steuerbelastung führen sollten.


    Viele Grüße und einen schönen Sonntag

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Der Lohnsteuerjahresausgleich ist auch vom Arbeitgeber erst ab 10 Arbeitnehmer verpflichtend durchzuführen (Der Arbeitgeber ist zur Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs verpflichtet, wenn er am 31.12. des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt, ansonsten ist er hierzu berechtigt (§ 42b Abs. 1 Satz 2 EStG). Deshalb wird es wahrscheinlich grundsätzlich nicht bei den Berechnungen berücksichtigt.


    Sorry, wollte es noch in die obige Antwort packen.


    Viele Grüße

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Die Steuerklassen dienen ja lediglich zur Bestimmung des monatlichen Abzugs der Lohn-/Einkommensteuer. Die Einkommensteuer selbst ist am Ende unabhängig von den Steuerklassen. Deswegen ist bei der Steuerklassenwahl 3/5 auch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtend, da es hier bei bestimmten Konstellationen zu Steuernachzahlungen in der Jahresabrechnung kommen kann.


    Was ist dann entscheidend für die Wahl der Steuerklassen? Wichtig ist die Wahl der Steuerklassen insbesondere bei Leistungen die auf Basis des Nettogehalts bestimmt werden (wie z.B. Elterngeld).


    Zudem kann man über eine geschickte Wahl der Steuerklassen den monatlichen Eingang auf dem Konto maximieren und muss nicht darauf warten, dass das Finanzamt die Steuerklärung bearbeitet hat und den Bescheid mit der Steuererstattung schickt.

  • ...sorry für die verspätete Antwort.


    Ja, eure Antworten leuchten ein. Im Grunde wollte ich nur noch einmal bestätigt haben, dass meine Rechnung und Überlegung korrekt sind. Relevant wird das Ganze erst wenn man Leistungen bezieht, die sich am Netto einer Person berechnen, wie ALG oder KUG.


    Danke!