Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Steuerklassenwahl/-wechsel und möchte wissen weshalb die Steuerklassenrechner (wiso:steuer, bmf-steuerrechner etc.) zwar die Steuerbelastung berechnen, aber nicht den Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigen. Dann kommt man oder evtl. auch nur ich in meinem Fall zu einem anderen Ergebnis.
Eckdaten:
Meine Frau und ich sind verheiratet, beide in IV und haben fast das gleiche Jahresbrutto (<10% Differenz).
Nun habe ich für 2019 eine "Was-wäre-Wenn"-Rechnung aufgestellt mit den Angaben aus unseren Lohnsteuerbescheinigung.
1. Habe hier unsere Angaben gemacht und die berechneten Steuer-und Sozialabgaben mit der LstB gegengeprüft – passt bis auf ein paar Euero
2. Habe jeweils die Steuerklassen gewechselt (III/V, V/III) und jeweils die Steuern und Soz.abgaben sowie das Jahresnetto notiert
3. In Elster habe ich dann testweise die Steuererklärung für die unterschiedlichen Klassenkombinationen (jew. bei Zusammenveranlagung) gemacht damit ich die Rückerstattung berechnen konnte.
4. Habe unserer beiden Netto-Jahresbeträge laut dem Internet-Rechner addiert und die Rückerstattung über die Steuererklärung ebenfalls addiert. Das für alle drei Kombinationen
5. Ergebnis nach Nettoeinnahmen inkl. Rückerstattung: IV/IV: am besten, aber fast identisch mit III/V (wobei hierbei der (geringfügig) Mehrverdiener in der V ist!), bei V/III ist der Mehrverdiener in III, was die schlechteste Kombination ist. Jedoch muss man sagen, dass auch diese Variante relativ nahe am Gesamtbetrag der anderen Kombinationen ist.
Greift es dann nicht zu kurz, sich nur die Steuerklassen-Rechner anzusehen, wo dann über den Jahresausgleich sich eine fast identische, bzw. sogar geringfügig gegenläufige Tendenz abzeichnet? Oder ist das einfach der Sache geschuldetet, dass unserer beiden Einkommen fast identisch sind?
Viel Text, aber vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen
Grüße