Reinigung Mietwohnung bei Auszug

  • Servus,


    wir haben eine Frage zu den Pflichten des Mieters bei Auszug.


    Wir haben eine Wohnung gute 2 Jahre lang bewohnt. Bei der Übergabe wurde durch den Vermieter eine Verschmutzung der Fassade wahrscheinlich durch grillfett feststellt. Desweiteren zeigt der Boden des Balkons Flecken auf. Zwei weitere Mängel sind zwei angeschlagene Kanten, einmal an der Außenseite der Balkon Tür und einmal in der Garage.


    Sein Angebot ist, dass wir pauschal 800€ zahlen sollen, diese würde er von 1500€, die er uns für die in der Wohnung verbliebene Küche abziehen und den Rest überweisen.


    Wie seht ihr das? Ist das rechtens? Müsste er uns nicht mindestens einen Kostenvorschlag und dann die Rechnungen für unsere Steuerunterlagen geben?


    Danke und viele Grüße


    Christian und Susn

  • Kenne die Beschädigungen nicht genau. Aber wenn man berechnet, dass Handwerker kaum noch unter 60 EUR brutto arbeiten ... mehr als fair.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Wenn du die Rechnung für die Steuer willst, musst du die Rechnung natürlich auch vorher bezahlt haben.
    Entweder dein Vermieter setzt Schwarzarbeit ein, dann gibt es keine Rechnung, oder er legt euer Geld zurück für eine Komplettsanierung und beteiligt euch so an seinem Wertverlust.


    In jedem Fall komnt ihr fair bei der Sache weg, sofern der Umfang des Schadens entsprechend ist. 800 Euro wäre maximal mittelgroß. Bei einem Auto wäre es das Lackieren der Stoßstange ohne weitere Beschädigungen.