Auszahlung Rentenversicherung abhängig von Formular alle zwei Jahre?!

  • Hallo liebe Experten,


    ich hoffe ich bin hier richtig. Meine Mutter hat eine Rentenversicherung bei der Sparkassenversicherung, die ihr inzwischen eine Rente zahlt. Dazu muss sie allerdings ca. alle zwei Jahre ein Formular "Berechtigung zur Rentenzahlung" ausfüllen, das dann von einem Mitarbeiter gegengezeichnet wird, quasi um zu zeigen "dass sie noch da ist".


    Meine Frage dazu: Ist das rechtens? Gibt es dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage?


    Bei Google konnte ich dazu leider absolut nichts finden. Für mich riecht dieses Vorgehen allerdings ein wenig nach "Dummfang" im Sinne von a) "Irgendwann werden die Kunden dement und vergessen das Formular, dann können wir das Geld behalten" und/oder b) "Dann haben wir mehr Termine mit der Kundin und damit Möglichkeiten um zusätzliche Produkte zu verkaufen".


    Meiner Meinung nach liegt das Anrecht auf Auszahlung ja auf jeden Fall vor (das Geld ist ja eingezahlt), warum sollte man dieses dann alle zwei Jahre neu zementieren müssen?


    Oder gibt es dazu wieder irgendeine Art von Bafin-Vorgabe o.ä., die ich einfach übersehen habe?


    Vielen Dank für jedes Feedback!

  • Hallo.


    Das Vorgehen kommt mir recht befremdlich vor.


    Wenn man eine Rente im Ausland bezieht (gesetzliche Rentenversicherung) dann muss man einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung vorlegen. Das ist Standard. Im Inland wird das nicht gemacht.


    Wenn die Sparkasse das auch im Inland macht und auch noch die Intervalle variieren, dann sehe ich da auch mehr als ein Fragezeichen.


    Auf dem Formular, in den AGB oder bei dem Sparkassenpersonal (auf Nachfrage) gibt es keine Erläuterung dazu?

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Das Formular muss laut meiner Mutter alle zwei Jahre ausgefüllt werden, hier scheint nichts zu variieren.


    Ich hatte leider noch keine Gelengenheit mir eines dieser Formulare bei ihr anzuschauen, online habe ich auch keinen Vordruck gefunden. Beim Sparkassenpersonal hätte ich es dann als nächstes versucht, meine Mutter scheint aber nicht begeistert von der Idee zu sein, dass ich mich da einmische - von daher ist die Informationsbeschaffung noch etwas schwierig.


    Edit: Das Formular ist von der Sparkassenversicherung Sachsen und hat laut meiner Mutter die Überschrift "Berechtigung zur Rentenzahlung"

  • Offenbar wurde meiner Mutter das Formular samt folgendem Anschreiben geschickt:


    "Sehr geehrte Frau ...,


    Sie haben Sich für die Sparkassenversicherung Sachsen Lebensversichung AG als Ihren kompetenten und zuverlässigen
    Versicherungspartner entschieden. Unser Ziel ist es, dass Sie auch weiterhin mit unseren Leistungen und unserem
    Service zufrieden sind.


    Dafür bitten wir Sie um Ihre Unterstützung: Damit die Rentenzahlungen auch weiterhin an den richtigen Empfänger gehen
    benötigen wir in regelmäßigen Abständen eine beglaubigte Unterschrift von unseren Kunden. Dieser Nachweis ist leider
    nötig, da wir ansonsten Zahlungen aus Sicherheitsgründen zunächst unterbrechen müssten. Selbstverständlich möchten
    wir das vermeiden und weiterhin unser Leistungsversprechen erfüllen.


    Damit Sie keinen großen Aufwand haben liegt diesem Brief schon ein entsprechendes Formular bei. Bitte gehen Sie mit
    diesem einfach zu Ihrer Sparkasse oder Bank, die Ihr Rentenkonto führt. Füllen Sie das Formular dort aus und lassen
    Sie Ihre Unterschrift bestätigen. Das bestätigte Formular schicken Sie uns bitte in den nächsten zwei Wochen zurück.
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Sollten Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort oder
    uns direkt an. Wir informieren und beraten Sie gerne.


    Mit freundlichen Grüßen..."

  • Okay, dann will die Versicherung eine Bestätigung haben. Die Bestätigung muss nicht zwingend durch die Bank erfolgen (die Formulierung klingt für mich nach einem freundlichen Vorschlag), sondern könnte auch im Rathaus oder jeder anderen Behörde erfolgen.


    Vielleicht einmal die Verbraucherzentrale befragen? Das kann ja schlecht der einzige Fall sein. ?(

  • Guten Morgen,


    ich habe jetzt bei der Sparkassenversicherung angerufen und nachgefragt. Wie es scheint kam das Formular erst jetzt nach 10 Jahren weil die Rentengarantiezeit vorüber sei. Bei der Aussage es sei alle 2 Jahre auszufüllen scheint sich meine Mutter geirrt zu haben, scheinbar hatte sie da schon ähnliches aus einer anderen Rentenversicherung der SV auf dem Tisch.
    Nach der Rentengarantiezeit ist das Formular dann laut meinem Telefonat mit der Versicherung alle 5 Jahre auszufüllen.


    Auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage wurde ich auf die Vertragsbedingungen verwiesen, dort stünde das drin. Diese werde ich mir bei nächster Gelegenheit bei meiner Mutter ansehen.

  • Okay, das klingt schon weniger merkwürdig.


    Nur wie stellen die sich das im Zweifel bei einer hochbetagten Seniorenheimbewohnerin vor?


    Für eine Rückmeldung nach Einsicht in die Vertragsgrundlagen wäre ich dankbar. :thumbup:

  • Guten Abend,


    jetzt konnte ich mir den Vertrag erst anschauen. Tatsächlich steht da sogar sinngemäß die Versicherung könne vor jeder Rentenzahlung einen Nachweis fordern, dass die Empfängerin noch lebt.


    Das klingt für mich fast als müsste sich da auch mal jemand (anderes ;) ) durchklagen.


    Die Sparkasse hat ihre aktuellen Prozesse schon verdient.

  • Ich habe diverse private Rentenversischerungen, die forderen ALLE in unregelmässigen Abständen eine Lebensbestätigung, am einfachsten macht's die Allianz, die möchte lediglich, die von einem selbst ausgefüllte Bestätigung zurückgesandt haben.Die anderen, Debeka, HDI, Europa wollen ein behördlich bzw. vom Hausarzt bestätigtes Formblatt.


    Ich finde dieses Verfahren nicht unlogisch und auch keine Zumutung, amtlich erhalten die ja wohl kaum eine Todesmeldung (im Gegensatz zur DRV). Es wäre ja nicht das erste Mal, dass jahrelang eine Rente an Verstorbene ausbezahlt wird.

  • Das klingt für mich fast als müsste sich da auch mal jemand (anderes ) durchklagen.

    Die Klage kann man sich sparen. Das, was Ihre Mutter jetzt nach Ablauf der Rentengarantiezeit festgestellt hat, ist gängige Praxis bei allen privaten Rentenversicherungen. Es geht nicht darum, dass der eventuell demente Rentenempfänger die Meldung vergisst, sondern darum, dass die Versicherung nicht betrogen wird, indem die Erben der Rentenempfängerin die Rente noch viele Jahre kassieren, obwohl die Rentnerin selbst längst verstorben ist.


    Während der Rentengarantiezeit besteht dieses Problem nicht, weil die Versicherung während der Garantiezeit leisten muss, unabhängig davon ob der Versicherte noch lebt.

  • Okay, wenn es in den Vertragsbedingungen so aufgenommen ist, aber anders (nämlich nicht so auf die Spitze getrieben) gehandhabt wird, dann finde ich das schon einmal bemerkenswert.


    Rechtliche Konsequenzen ergeben sich aus meiner hochgezogenen Augenbraue jedoch nicht.


    Wenn man einmal im Jahr gebeten wird, in geeigneter Weise bzw. angemessener Form zu belegen, dass es einen noch gibt, dann ist das schon okay.


    Ein Problem würde ich darin sehen, wenn die Bestätigung zwingend in einer Sparkassenfiliale zu erfolgen hat, die örtlich zuständige Sparkasse aber ihre Filialen derart reduziert, dass es kaum noch möglich ist, dorthin zu gelangen.


    Da wäre mir die Glückwunschkarte zum Geburtstag mit Rückschein oder Ähnlichem lieber.