ETFs - Flexibilität

  • Wie kann ich denn idendifizieren, ob bei der Auszahlung (beim Auflösen des Deopots) Kosten anfallen? Nach welchen Stichwörtern im Fachjargon sollte ich da Ausschau halten?

    Eine Auflösung/Kündigung eines Depots ist kostenlos, denke ich.
    Falls du da aber noch Wertpapiere drin hast, müssen die vorher raus ;) Du kannst das Depot bzw. die enthaltenen Wertpapiere zu (d)einem neuen Depot übertragen lassen. Das ist kostenlos. Allerdings: Wenn du Papiere hast, wo die Lagerstelle nicht Clearstream in Deutschland (also nicht "Girosammelverwahrung") ist, dann kann die ausländische Stelle für die Umbuchung ggf. Gebühr berechnen.
    Und: Es können nur ganze Stücke übertragen werden. Bruchstücke (z.B. aus Sparplanausführungen) müssen verkauft werden, zu den normalen Ordergebühren.


    Falls du eh verkaufen willst, es dir aber nicht eilig ist, kannst du die Verkaufsgebühren bei der alten und neuen Bank vergleichen. Und dann entweder direkt verkaufen, oder Wertpapiere übertragen und dann im neuen Depot verkaufen.


  • Falls du eh verkaufen willst, es dir aber nicht eilig ist, kannst du die Verkaufsgebühren bei der alten und neuen Bank vergleichen. Und dann entweder direkt verkaufen, oder Wertpapiere übertragen und dann im neuen Depot verkaufen.

    Das ist ein genialer Tipp. Danke ;)

  • Hallo. Im Artikel steht folgendes: "Erträge selbst deklarieren - Ausländische thesaurierende Fonds sind nicht dazu verpflichtet, die Abgeltungsteuer einzubehalten und an den deutschen Fiskus abzuführen. Daher müssen Sie als Anleger jedes Jahr in Ihrer Einkommensteuererklärung die Erträge aus Zinsen und Dividenden in der Anlage KAP angeben. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Meist erhalten Sie am Ende des Jahres eine Bescheinigung Ihrer Depotbank, welche Erträge angefallen sind."


    Freistellungsauftrag:
    Was ist, wenn man einen Freistellungsauftrag hat, muss man dann nichts weiter in der Lohnsteuererklärung eintragen?


    Wenn ich jetzt 100€ ausschüttungsgleiche Erträge habe, doch der Freistellungsauftrag von 200€ durch Zinsgewinne bei der Bank schon zu 150€ ausgeschöpft ist, durch die Zinsgewinne - wird das dann irgendwo vermkert von der Bank. Also dass ich nur noch 50€ eintragen muss in der Steuererklärung an ausschüttungsgleichen Erträgen?

  • Die ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Fonds stehen ganz unten angedruckt, darauf wurde keine Abgeltungssteuer erhoben, deswegen müssen sie dann angegeben werden auch bei Freistellungsauftrag. Wenn dann insgesamt der Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft ist erfolgt durch das FInanzamt dann kein Steuerabzug.


    Das sieht dann z.B, so aus auf der Steuerbescheinigung


    (x) Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden
    NUR NACHRICHTLICH:
    Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus
    ausländischen thesaurierenden Investmentfonds 119,17 EUR
    -Zeile 15 Anlage KAP
    Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer 3,42 EUR
    Zeile 51 der Anlage KAP

  • Dankesehr Kater.Ka! Hier steht: "In Ihrer Steuererklärung müssen Sie nichts angeben, aber dafür sorgen, dass Sie einen korrekten Freistellungsauftrag erteilt haben."
    Q: http://www.finanztip.de/abgeltungsteuer/
    Also laut den beiden Autoren muss man nichts angeben in der Steuererklärung.



    Aber gut, haben sie sich evlt. vertan. Ich probiere es gerade in Elster zu erfassen. Doch dann kommt dort eine Fehlermeldung:
    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/SgKuoD5.png]
    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/RhHyXKj.png]
    (Fehler: Anlage KAP: Es fehlt ein Eintrag. Es wurden angerechnete / anrechenbare bzw. fiktive ausländische Stuern erklärt (gelb markierte Felder, Seite 2), es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (rot markierte Felder, Seite 1)


    Quellensteuer gibt es 2 Möglichkeiten bei Zeile 51 Anlage KAP:
    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/Vozmlrq.png]
    1. lt. Bescheinigung(en)
    2. aus Beteiligungen
    In welche Spalte gehört nun die Quellensteuer?


    einen schönen Sonntag!

  • Dankesehr Kater.Ka! Hier steht: "In Ihrer Steuererklärung müssen Sie nichts angeben, aber dafür sorgen, dass Sie einen korrekten Freistellungsauftrag erteilt haben."
    Q: finanztip.de/abgeltungsteuer/
    Also laut den beiden Autoren muss man nichts angeben in der Steuererklärung.

    Bitte die Seite ganz lesen, die Ausnahme steht ganz unten unter Behandlung ausländischer Kapitalerträge

  • In welche Spalte gehört nun die Quellensteuer?

    Also der Eintrag der ausschüttungsgleichen Erträge in Zeile 15 ist richtig. Die drauf (!) im Ausland (!) gezahlte Steuer gehört in Zeile 51. (s. der Auszug aus meiner Steuerbescheinigung oben). Die inländische Quellensteuer ist im oberen Teil der Steuerbescheinigung enthalten bzw. durch Freibetrag nicht aufgetreten.


    Warnhinweis: ich bin nicht vom Fach sondern erzähle wie es bei mir ist. Im Zweifelsfall mit den Belegen beim Finanzamt vorbeigehen - kostet nichts.

  • Danke, Kater.Ka. Selbst wenn ich die Quellensteuer eintrage, bleibt der Fehler aus Post30170 erhalten:
    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/K1clVA2.png]
    (links oder rechts ist egal, der Fehler bleibt, aber wo muss die Quellensteuer hin?)


    -> (Fehler: Anlage KAP: Es fehlt ein Eintrag. Es wurden angerechnete / anrechenbare bzw. fiktive ausländische Stuern erklärt (gelb markierte Felder, Seite 2), es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (rot markierte Felder, Seite 1)


    Oder muss ich Günstigerprüfung ankreutzen?

  • also ich hab mal die beiden Angaben


    - 138 Euro in Zeile 15 und
    - 4,08 Euro in Zeile 51 (linke Spalte ist richtig)


    in mein Steuerprogramm eingegeben und es wird anstandslos übernommen.


    Gibt es den bei Elster nicht die Möglichkeit - notfalls - den Fehler zu ignorieren? Hilfsweise mal "Günstigerprüfung" ankreuzen, denke aber nicht, dass das die Lösung ist. Oder in alle rot markierten Felder mal eine "Null" eintragen....

  • Mir ist noch etwas eingefallen: Wenn dein Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, dann fällt letztlich keine Abgeltungsteuer an und auch die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer geht ins Leere. Also probiere mal


    - nur in Zeile 15 eine Eingabe und verzichte auf die Quellensteuereingabe in Zeile 51. Kommt dann immer noch eine Fehlermeldung?


    - wenn deine Kapitalerträge insgesamt unter dem Sparerfreibetrag liegen, musst du eigentlich gar keine Anlage KAP abgeben. Es zu tun, vereinfacht nur im Jahr des Verkaufs den Nachweis, dass die (ausschüttungsgleichen) Erträge des thesaurierenden Fonds im jeden Jahr versteuert wurden bzw. versteuert worden wären, wenn sich eine Steuerlast ergeben hätte.

  • Danke euch beiden Kater.Ka und Oekonom. So hat es nun funktioniert:
    - 0 Eruo in Zeile 14 (das ist wichtig, sonst gibt es die Fehlermeldung)
    - 138 Euro in Zeile 15 und
    - 4,08 Euro in Zeile 51 (linke Spalte)


    Jetzt habe ich letztes Jahr übersehen, den ETF in der Steuererklärung zu erfassen. Kann ich das jetzt irgendwie nachreichen? Die Frage wäre wie? Mal am Beispiel von diesem Jahr:
    1. Erneute Steuererklärung mit allem drum und dran?
    2. Formlos so:
    Folgendes bitte ich bei der Steuererklärung 2014 zu ergänzen:
    - 0 Eruo in Zeile 14
    - 138 Euro in Zeile 15 und
    - 4,08 Euro in Zeile 51 (linke Spalte)
    3. Steuererklärung ausfüllen und mit Ergänzung zu 2014 überschreiben, wo ich nur folgendes erfasse:
    - 0 Eruo in Zeile 14 (das ist wichtig, sonst gibt es die Fehlermeldung)
    - 138 Euro in Zeile 15 und
    - 4,08 Euro in Zeile 51 (linke Spalte)


    Dnkesehr.

  • Ich hatte was vergleichbares mit einem versehentlich zu hohen Freistellungsbetrag. Habe dann meinen Sachbearbeiter beim Finanzamt angerufen, der bat darum die Anlage KAP aktualisiert vorzulegen. Ich würde in diesem Fall analog vorgehen und einfach mal fragen Alternativ die Anlage KAP neu ausfüllen und mit der Erläuterung des Sachverhalts vorlegen. Formulare gibt es hier online https://www.formulare-bfinv.de/ Und noch einen Ausdruck des Threads dazulegen zur Glaubhaftmachung des echten Bemühens steuerehrlich zu sein ... ;) Also so ungefähr ... durch eine Internetdiskussion bin ich darauf aufmerksam geworden dass ...

  • Dankeschön, Kater.Ka. Ja, ich werde die einfach anschreiben - mit der neuen aktualisierten Anlage KAP. "Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass ich eine Eintragung in der Anlage KAP zur Einkommen-Steuererklärung 2014 vergessen habe. Hier nun die aktualisierte Version" Es geht um keine 150€, die ich nicht angegeben hatte. Mal sehen, ob die mir dort einen Strick drauß drehen.


    Danke für die Formulare. Muss ich welche für 2014 nehmen oder muß ich die für 2014 benutzen?
    -> https://www.formulare-bfinv.de…-9791/Anlage_KAP_2015.pdf
    -> https://www.formulare-bfinv.de…-9792/Anlage_KAP_2014.pdf



    Immerhin gibt es die bis 2014, was machen die Leute die jetzt erst ihre Steuer für 2013 erklären wollen?