Selbstständig und Familienversichert?

  • Hallo,


    Ich bin bei meinem Vater familienversichert, habe vor kurzem die Schule abgeschlossen (de facto arbeitslos :whistling: ) und möchte nun in der Zeit bis zum Studium als ebay-Verkäufer selbstständig werden. Nun stellt sich mir natürlich auch die Frage wie es dann versicherungstechnisch um mich steht... Über die Grenze von 425€/Monat werde ich nach bisherigen Kalkulationen relativ schnell kommen, weshalb ich vermutlich auch nicht in der Familienversicherung bleiben kann, liege ich hier richtig oder gibt es dennoch Möglichkeiten?


    Vielen Dank für Antworten im Voraus!

  • Vielen Dank für Ihre Antwort!


    Ok, wie ich bereits vermutet habe.
    Leider nicht, da sich das bei uns in der Gegend etwas schwierig gestaltet.


    Die Krankenversicherung dürfte für mich aber auch die einzige Pflichtversicherung sein, sehe ich das richtig? (Pflegeversicherungspflicht entfällt für mich)

  • Wieso entfällt die Pflegeversicherung? :huh: Die folgt der Krankenversicherung. Wenn KV gesetzlich, dann auch PV gesetzlich, wenn privat, dann privat.


    Nach Rentenversicherungspflicht klingt das geplante Unternehmen nicht. Zur Sicherheit sollte man es dennoch besser dort anmelden und die Versicherungspflicht ausschließen lassen. Beratung gibt es kostenlos dazu.

  • Oh ja, entschuldigen Sie, ich meinte natürlich RV ;)


    Sollte ich meine Selbstständigkeit auch bei der Unfallversicherung melden (Paragraph 192 SGB VII) oder bin ich hiervon als Einzelunternehmer nicht betroffen?

  • Damit ausgeschlossen werden kann, dass Versicherungspflicht kraft der Satzung (Paragraph 3 SGB VII) besteht, und um zu klären, ob die freiwillige Versicherung (Paragraph 6 SGB VII) gewünscht ist, würde ich auch der Unfallversicherung eine Nachricht zukommen lassen.

  • Ich bin bezüglich der Fragestellung und er Antworten irritiert!


    Studium ist in der Zukunft angedacht .... nun, dann geht man zur Krankenkassen und informiert sich!


    Renten- und Unfallversicherungspflicht (im Sinne der Berufsgenossenschaft) gibt es bei einem E-BAY-HÄNDLER NICHT!

  • Stimmt schon, das könnte man alles viel schlanker abhandeln.
    Jedoch können sich Pläne ändern (z. B. Abbruch eines Studiums zugunsten einer selbständigen Tätigkeit...), der rechtskräftige Bescheid ("Versicherungspflicht liegt nicht vor") hat auch etwas für sich und falls man sich freiwillig versichern will (als Unternehmer im Sinne der Berufsgenossenschaft), dann sollte man sich frühzeitig informieren. :saint: