Steuererklärung - Falschangaben

  • Guten Morgen,



    Ich habe letztens den Steuerbescheid zu meiner allerersten Steuererklärung (für 2019) erhalten.
    Allerdings ist dort mein Endgeld mit 400 Euro mehr angerechnet worden, als ich es angegeben habe. Nach einigem Nachdenken bin ich darauf gekommen, dass mein Arbeitsvertrag ab Februar 2019 gültig war und ich nur dieses Endgeld angegeben habe. Meinen HiWi-Job im Januar hatte ich aus Versehen komplett vergessen einzutragen.


    Das Finanzamt wusste über die übermittelten Daten aber ja Bescheid und hat es dann in die Steuerberechnung korrekt mit eingerechnet. Dadurch habe ich etwas weniger Steuern zurück bekommen, als ursprünglich errechnet, was aber ja komplett gerechtfertigt ist, da ich selbst den Fehler gemacht habe.
    Nun wollte ich fragen, ob diese Unachtsamkeit meinerseits irgendwelche Folgen hat. Wird das im Finanzamt vorgemerkt? Oder wird sowas z.B. der SCHUFA weiter geleitet?
    Ich würde ungern wollen, dass ich schon im ersten Jahr aus Unachtsamkeit der Steuerhinterziehung bezichtigt werde...

  • An deiner Stelle würde ich schnellstmöglich bei dem für dich zuständigen Finanzamt anrufen und sagen, dass du hier eben einen Fehler gemacht hast. Ehrlichkeit ist bei der Erstellung der Steuererklärung geboten. Und ja, eine fehlerhafte Angabe zuungunsten des Staates kann natürlich grds. auch als Steuerhinterziehung angesehen werden, ganz gleich ob du vorsätzlich gehandelt hast oder einfach nur zu ungenau gewesen bist.


    Die Beamt*innen vom Finanzamt beißen in der Regel nicht. Ich würde da schleunigst anrufen und offen kommunizierend das Ganze einfach richtigstellen!

    Sei in deinem Tun ein Gott!

  • Gemäß der Anleitung muss der Arbeitslohn nicht mehr eingetragen werden da er elektronisch vom Arbeitgeber übertragen wird, es sei denn man will falsche Angaben korrigieren usw. .


    https://www.formulare-bfinv.de…254B1/form/Anltg_N_19.pdf
    Falls der direkte Link nicht geht über diese Seite https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=est19


    Daher würde ich in diesem Fall nichts unternehmen.

  • Fehler passieren. Da der Arbeitslohn von den Arbeitgebern an das Finanzamt übermittelt wird, ist kein Schaden entstanden. Das ist ein "gängiger" Fehler bei den Steuererklärungen. Der Bearbeiter wird das wahrscheinlich schon nicht mehr wissen, dass du da eine Angabe vergessen hast.


    Grundsätzlich ist das kein Problem. Solche Infos werden auch nicht an die SCHUFA übermittelt. Einziger Hinweis dürfte in den Erläuterungen zu deinem Steuerbescheid sein.


    Gruß InvestMoe

  • Hallo kruemelei20,


    sollte nichts passieren. Deine Steuererklärung wurde wahrscheinlich nicht mal von einem Sachbearbeiter geprüft. Und wenn, dann hat er nur gesehen, dass 1 Monat vergessen wurde. Dem Finanzamt bzw. dem Staat ist ja keine Steuer entgangen. Deshalb wird da auch nichts mit Schufa o.ä. passieren.


    Viele Grüße!

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Nun wollte ich fragen, ob diese Unachtsamkeit meinerseits irgendwelche Folgen hat.

    Nein, dass hat keine Folgen, aber wenn du dich besser fühlst, dann ruf an.


    Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Mein 450 Euro Mini-Job wurde vom Arbeitgeber falsch angemeldet und dann als "normaler" Lohn ans Finanzamt gemeldet. ich habe nichts in der Steuererklärung angegeben, weil ich ja (laut Vertrag) einen Minijob hatte. Im Steuerbescheid tauchte dann auch der Lohn auf, den ich nicht angegeben hatte. Ich habe auch telefoniert und mein Sachbearbeiter hat mir gesagt, dass viele AN den Arbeitslohn gar nicht mehr eintragen, weil er eben automatisch übermittelt wird. Und meine Frage, ob ich damit nicht eine unvollständige Steuererklärung abgegeben habe, hat er verneint.


    Konkret steht das (mittlerweile?) auch in der von Kater.Ka genannten Anleitung zur Anlage N (die ich schon lange nciht mehr gelesen habe):
    "Die Abgabe der Anlage N entfällt, wenn:
    • die elektronisch übermittelten Daten zutreffend sind und
    • in den Zeilen 21 bis 27 keine Eintragungen vorzunehmen sind und
    • die Werbungskosten (Seite 2 bis 4) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € oder 102 € bei Versorgungsbezügen nicht übersteigen."


    Und eine "Kooperation" zwischen Finanzamt und Schufa wäre mir neu. An die Schufa werden insbesondere Kreditverträge und säumige Schulder gemeldet. Die SCHUFA verarbeitet die folgenden Kategorien personenbezogener Daten (Personendaten, Zahlungsverhalten und Vertragstreue):


    • Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften
    • Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten)
    • Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung
    • Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen
    • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen
    • Scorewerte

    Die SCHUFA hat keine Informationen zu:

    • Vermögen und Einkommen
    • Marketingdaten (Kaufverhalten oder Ähnliches)
    • Beruf
    • Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften (z. B. religiöse, politische etc.)
    • Familienstand
    • Nationalität

    https://www.schufa.de/daten-scoring/daten-schufa/

  • Was mir grad noch einfällt:
    Die Aussage der Schufa, dass sie keine Infos zu Nationalität und Familienstand hat, ist m.E. nicht immer korrekt. Wer eine Selbstauskunft beantragt, muss eine Kopie von Personalausweis mitschicken, die natürlich gespeichert wird und da stehen die Dinge bekanntlich drauf.....

  • Ich persönlich würde an deren Stelle auch alle möglichen Daten sammeln, die Aufschluss über die Kreditwürdigkeit einer Person geben könnten. Vor allem der Familienstand ist m.E. hier gar nicht so unwichtig. Ein geschiedener Mann, dessen Kinder bei seiner Frau sind, könnte ja durchaus verpflichtet sein, Unterhaltszahlungen zu leisten. Natürlich müssen alle wichtigen Daten im Gesamtbild betrachtet werden. Allerdings müssten dann halt auch verschiedenste Daten erst einmal vorhanden sein.


    Auch ein Familienvater mit drei Kindern wird ja mehr Verpflichtungen haben, als ein Junggeselle.


    Wahrscheinlich werden die hier eh Statistiken haben, welcher Familienstand tendenziell "mehr Kreditwürdigkeit" hat als ein anderer.

    Sei in deinem Tun ein Gott!

  • Super vielen Dank für die vielen Anworten. Dann bin ich erstmal beruhigt.


    Ich hatte zwischendurch beim Finanzamt angerufen und die Dame am Telefon, wusste es nicht ganz genau und ihre Kollegen waren noch in einer Besprechung. Sie meinte aber zu mir, dass es ihrer Meinung nach keine Folgen hat und nicht weiter schlimm sei.

  • So ein Anruf beruhigt, nicht wahr? ;)


    Aber er wäre wohl auch kein "Muss" gewesen... Ich hätte aber genauso gehandelt! Auch einfach nur, um mir wieder ins Bewusstsein zu rufen, dass Steuerbeamte auch nur Menschen sind. Viele Leute haben hier einfach eine gewissen Abneigung oder Scheu.

    Sei in deinem Tun ein Gott!