Steuerliche Vor- und Nachteile bei Einzelaktien - & ETF-Portfolio

  • Hallo liebe Community,


    ich bin aktuell dabei meine Steuererklärung für 2019 zu erstellen und da ich aktuell wieder etwas mehr im Steuer-Thema bin möchte ich folgenden Thread eröffnen:


    Ich habe vor für erst einmal ca.20k€ ein Portfolio aus Einzelaktien und ETFs zu erstellen, wobei die ETFs überwiegen sollen. Hintergrund: Altersvorsorge
    Das Depot soll bei einer deutschen Direktbank sein. Das Portfolio soll monatlich wachsen.
    Nun stelle ich mir die Frage, wie ich mit diesen Themen um möglichst viel vom Ersparten (und wenig steuern abzugeben) zu haben, umgehe.


    Generell was ich bisher weiß aber korrigiert mich gerne:
    Es gibt eine Kapitalertragssteuer. Pro Person gibt es einen Steuerfreibetrag von 801€. Diesen muss man manuell bei der jeweiligen Bank anmelden/beantragen.
    Berechnungsgrundlage für die abzugebenden Steuern ist der Kurswert am letzten Tag im Jahr. Fällig wird die Steuer im Übergang in das Folgejahr (wie gesagt, bezogen auf die Wertzunahme) oder zum Zeitpunkt eines Abverkaufs (was ich aber für meinen Plan "Altersvorsorge" erst mal nicht vorhabe).


    Wenn der Kurswert (am Kaufdatum oder erster Tag des Jahres) bis zum Ende des Jahres vom Wert zunimmt, wird 25% (+Soli und Kirchensteuer) Steuer automatisch abgeführt. Auf Verlust wird (noch) keine Steuer erhoben.



    Einzelaktien:
    Hier zahle ich Steuern auf die Dividenden (Kapitalausschüttungen) - nicht auf den Wertzuwachs, oder?



    ETFs:
    Welche Art von ETF-Modellen bzgl. der Ausschüttung haltet ihr für steuerlich sinnvoll?


    Thesaurierend: schüttet "quasi" nichts aus bzw. reinvestiert entsprechend und man muss am Ende (wenn ich die Anteile verkaufe) die Steuer zahlen.
    Irgendwas war da aber noch mit "Man muss dem Finanzamt darlegen können, dass man schon Steuern gezahlt hat" und ich meine das bezog sich auf thesaurierende ETFs.


    Ausschüttend: Sind diese von der Besteuerung gleichzustellen mit Einzelaktien?



    generelle Fragen:


    - Woher weiß das Finanzamt, dass die abgeführten Steuern von meinen Aktien sind? Kann es sein, dass man seine Steuernummer bei der Depot-Bank hinterlegen muss?
    - Ich bin aktuell Kunde zweier Banken; eine klassische Hausbank und eine Direktbank. Je nach Produkt würde ich bei beiden Banken ein Depot eröffnen. Manche Produkte gibt es bei der einen aber nicht bei der anderen Bank zu kaufen. Demnach müsste ich meinen kleinen Steuerfreibetrag möglichst sinnvoll teilen. Bei einem Depotwert von 20k€ und halbwegs soliden Anteilen wird sicher ein Wertzuwachs von 801€ drin sein. Was würdest ihr raten, um den Freibetrag möglichst sinnvoll im Sinne des Steuersparers auszunutzen?
    - Würdet ihr mir eine Steuererklärung durch einen Steuerberater im Jahr 2021 für 2020 empfehlen, sollte ich in 2020 das genannte Depot eröffnen?



    Würde mich über eure Antworten freuen, gerne auch korrigierender Natur - mir ist nicht das "Recht haben" sondern vielmehr das richtige Lernen wichtig!
    Bis dahin einen angenehmen Abend.


    LeoLoewe

  • Hallo LeoLoewe,



    Hier zahle ich Steuern auf die Dividenden (Kapitalausschüttungen) - nicht auf den Wertzuwachs, oder?

    Ja, das stimmt so. Der Wertezuwachs wird erst versteuert wenn du diesen realisierst, grundsätzlich bei Verkauf. Sollte ein Verlust entstehen, ist dieser nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar. Wir hoffen natürlich das letzteres eine unnötige Nebeninformation ist. ;)



    ETFs:
    Welche Art von ETF-Modellen bzgl. der Ausschüttung haltet ihr für steuerlich sinnvoll?


    Thesaurierend: schüttet "quasi" nichts aus bzw. reinvestiert entsprechend und man muss am Ende (wenn ich die Anteile verkaufe) die Steuer zahlen.
    Irgendwas war da aber noch mit "Man muss dem Finanzamt darlegen können, dass man schon Steuern gezahlt hat" und ich meine das bezog sich auf thesaurierende ETFs.


    Ausschüttend: Sind diese von der Besteuerung gleichzustellen mit Einzelaktien?

    Empfehle ich dir folgenden Link von Finanztip: https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/



    Woher weiß das Finanzamt, dass die abgeführten Steuern von meinen Aktien sind? Kann es sein, dass man seine Steuernummer bei der Depot-Bank hinterlegen muss?

    Das wird über die Steueridentifikationsnummer (Geschenk Deutschlands aufgrund deiner Geburt an dich) gemeldet. Per se hat nicht jeder eine Steuernummer. Jemand der Arbeitnehmer seit der ersten Stunde war und keine Steuererklärung abgegeben hat, wird auch keine Steuernummer besitzen.




    Ich bin aktuell Kunde zweier Banken; eine klassische Hausbank und eine Direktbank. Je nach Produkt würde ich bei beiden Banken ein Depot eröffnen. Manche Produkte gibt es bei der einen aber nicht bei der anderen Bank zu kaufen. Demnach müsste ich meinen kleinen Steuerfreibetrag möglichst sinnvoll teilen. Bei einem Depotwert von 20k€ und halbwegs soliden Anteilen wird sicher ein Wertzuwachs von 801€ drin sein. Was würdest ihr raten, um den Freibetrag möglichst sinnvoll im Sinne des Steuersparers auszunutzen?

    Im Grund, wenn du den Freibetrag ausschöpfst, ist es ja egal wie du ihn verteilt hast. Mehr als ausschöpfen geht nicht. Natürlich kann bei der einen Bank ein Wertezuwachs in Höhe von 900€ entstehen und bei der einen ein Verlust von 1€. Dann ist es sinnvoll den Freistellungsauftrag bei der einen Bank anzumelden. Soweit ich die Erfahrung gemacht habe, sind die Banken da flexibel. Heißt soviel, wie dass du den Betrag schnell ändern kannst. Du musst für dich nur aufpassen, dass du zusammen nicht mehr als 801 freistellst!
    Als Tipp gucke ab Dezember per App auf deine Depots :)




    Würdet ihr mir eine Steuererklärung durch einen Steuerberater im Jahr 2021 für 2020 empfehlen, sollte ich in 2020 das genannte Depot eröffnen?

    Nein, das würde ich dir nicht. Gerade wenn du lernwillig bist, wirst du den Dreh schnell heraus haben. Ein Steuerberater würde dir nur deine Rendite versauen. Habe leider die Erfahrung gemacht, dass die Anlage Kap ausgefüllt wird obwohl die Steuerersparnis kleiner als der vom StB in Rechnung gestellte Betrag ist. Gefundenes Fressen für StB (Wobei natürlich nicht jeder so ist).


    Die Aussagen habe ich mit bestem Gewissen getroffen, natürlich können Fehler enthalten sein :)


    Viele Grüße

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Ich versuche mich mal ein wenig grundsätzlicher am Thema Steuern.


    Wie von Dir und @Suuuuuus dargestellt fällt grundsätzlich eine Steuerpflicht dann an wenn es einen Verkauf oder eine Ausschüttung / Dividende gibt. Ein Spezialfall bei Fonds ist die Vorabpauschale, die eine vorgezogene Steuer auf den Wertzuwachs ist. Also:


    Aktien Steuerpflicht des Wertzuwachses bei Verkauf und bei der Ausschüttung
    Fonds / ETF: Steuerpflicht bei des Wertzuwachses bei Verkauf und bei der Ausschüttung, Reduzierung der steuerpflichtigen Betrages um die Teilfreistellung bei dafür qualifizierten Fonds,


    Vorabpauschale bei ETF/Fonds fällt an soweit ein Wertzuwachs im Vorjahr erfolgte und keine Mindesausschüttung erfolgt ist.

    Berechnungsgrundlage für die abzugebenden Steuern ist der Kurswert am letzten Tag im Jahr. Fällig wird die Steuer im Übergang in das Folgejahr (wie gesagt, bezogen auf die Wertzunahme)

    Falls das die Vorabpauschale sein soll ist das so nicht richtig. Die Vorabpauschale des Jahres 2020 wird aus dem Startkurs 2020 * 70% des Basiszinssatzes * (1-Teilfreistellung) berechnet und am ersten Banktag 2021 fällig. Der Wertzuwachs spielt nur insoweit eine Rolle, dass es keine Vorabpauschale gibt wenn der Wertzuwachs negativ war - könnte dieses Jahr passieren.

    ETFs:
    Welche Art von ETF-Modellen bzgl. der Ausschüttung haltet ihr für steuerlich sinnvoll?

    Finanztip empfiehlt für kleine Vermögen ausschüttende ETF, um den Pauschbetrag optimal auszunutzen. Bei 2% Ausschüttung und 30% TFS kann man rund 801/0,02/0,7=57.000 € mit einem Ausschütter anlegen. Saidi hat in einem Video mal 20.000 € genannt, das würde dann rund 20-25 Jahre funktionieren, da die Ausschüttungen über den Wertzuwachs auch wachsen.


    Noch optimaler kann man das bei niedrigen Transaktionskosten über Verkauf unf Wiederkauf am Jahresende machen, wenn man das genau so viel verkauft, dass die Steuerpflicht die 801€ gerade erreicht.

    Thesaurierend: schüttet "quasi" nichts aus bzw. reinvestiert entsprechend und man muss am Ende (wenn ich die Anteile verkaufe) die Steuer zahlen.

    Nein, Vorabpauschale fällt an

    Irgendwas war da aber noch mit "Man muss dem Finanzamt darlegen können, dass man schon Steuern gezahlt hat" und ich meine das bezog sich auf thesaurierende ETFs.

    Altes Recht, nicht mehr relevant.

    Ausschüttend: Sind diese von der Besteuerung gleichzustellen mit Einzelaktien?

    Nein, Teilfreistellung bei ETF/Fonds, sonst ja

    - Ich bin aktuell Kunde zweier Banken; eine klassische Hausbank und eine Direktbank. Je nach Produkt würde ich bei beiden Banken ein Depot eröffnen. Manche Produkte gibt es bei der einen aber nicht bei der anderen Bank zu kaufen. Demnach müsste ich meinen kleinen Steuerfreibetrag möglichst sinnvoll teilen. Bei einem Depotwert von 20k€ und halbwegs soliden Anteilen wird sicher ein Wertzuwachs von 801€ drin sein. Was würdest ihr raten, um den Freibetrag möglichst sinnvoll im Sinne des Steuersparers auszunutzen?

    Im Grundsatz würde ich mit der Hausbank nichts machen, ich kann mir nicht vorstellen, dass dort ein Produkt günstig zu bekommen ist. Finanztip empfiehlt u.a. Smartbroker, dort gibt es alles. Ich mache Aktien auch mit TradeRepublic und Gratisbroker, speziell letzteren finde ich dafür ganz gut weil kostenlose Transaktionen.


    Sofern Du den Freibetrag falsch aufgeteilt hast bekommst Du die Steuer trotzdem über die Steuererklärung zurück. Insofern ist es nicht notwendig hier die letzte Präzision anzustreben,


    Ich persönlich habe in der Vergangenheit die Freistellungsaufträge so aufgeteilt, dass sie auf die frühesten Steuerpflichten wirken, d.h. die Vorabpauschale und frühe Ausschüttungen abgedeckt sind. Wenn dann richtig Jahresende noch Luft ist kannst Du über gezielte Verkäufe und Wiederkäufe ("Rollen der Position") Wertzuwächse steuerfrei machen,