Ich bin seit 2012 in der PKV bei Axa in einem Bi-Sex Tarif. Meinen ersten Sohn (3 Jahre alt) hatte ich damals in einem Uni-Sex-Tarif versichert, um noch bessere Konditionen für ihn zu bekommen. Allerdings hat dieser einen relativ hohen Selbstbehalt von 450 Euro.
Jetzt habe ich vor kurzem einen zweiten Sohn bekommen, welchen ich im gleichen Bi-Sex Tarif wie meinen versichern konnte, mit nur 180 Euro Selbstbehalt und ähnlichen monatlichen Kosten wie beim Uni-Sex-Tarif vom ersten Sohn. Die Konditionen vom Bi-Sex Tarif reichen mir für meinen ersten Sohn nach heutiger Verfassung auch und daher wollte ich dessen Tarif auch angleichen. Allerdings weist die Axa dies mit der Standard-Aussage ab, da ein Wechsel von Uni- zu Bi-Sex nicht möglich sei.
Nun die eigentliche Frage: Stimmt das wirklich, trifft dies auch bei nur mitversicherten Kindern zu oder nur für die Hauptversicherten? Kann ich also meinen ersten Sohn nicht irgendwie doch in meinen Bi-Sex Tarif einschleusen, ggfs. durch Kündigung-Neuanmeldung? Er hat sogar den Optionstarif VIA, welcher einen Änderung ohne erneute Gesundheitsprüfung zulässt.
Meine Frau ist in der GKV, ich bin aber Hauptverdiener. Ich könnte ihn rein theoretisch doch auch freiwillig in die GKV nehmen und dann nach gewisser Zeit wieder in PKV wechseln, wenn dies notwendig wäre oder nicht. Muss die Axa dann mein Kind wirklich nicht mehr in meinem Tarif akzeptieren? Er ist soweit sehr gesund, vor einer Gesundheitsprüfen hätte ich keine Bedenken. Die Frage ist, bleiben dann die Beiträge ähnlich beim Eintrittsalter von nicht mehr 0 Monaten sondern 3-4 Jahren?